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Aktualisiert: 1. Mai 2025


Als ihm mitgeteilt wurde, daß ihm das Rechtsmittel der Appellation zustehe, erwiderte er ohne Besinnen, er habe die Strafe erwartet und durchaus nichts dagegen einzuwenden; er wünsche in kürzester Frist zu seinem Ziele zu kommen und wolle auch nicht von seinem Rechte Gebrauch machen, des Königs Gnade um Milderung der Strafe anzurufen, um den Vollzug des Verdikts nicht zu verzögern.

Die gesellschaftliche Stellung des Geistlichen war durch die Reformation völlig verändert worden. Vor diesem Zeitabschnitte bildeten die Geistlichen die Majorität im Hause der Lords; sie kamen an Glanz und Reichthum den vornehmsten weltlichen Baronen gleich, ja sie übertrafen diese zuweilen darin und bekleideten in der Regel die höchsten Staatsämter, der Lordschatzmeister war häufig ein Bischof, der Lordkanzler war es fast stets. Der Geheimsiegelbewahrer und der Staatsarchivar waren ebenfalls gewöhnlich Priester, Diener der Kirche versahen die wichtigsten diplomatischen Geschäfte, kurz, man war der Ansicht, daß der ganze, sehr bedeutende Zweig der Verwaltung, zu dessen Führung der rauhe, kriegerische Adel untauglich war, speziell den Theologen zustehe. Eben deshalb nahmen Männer, welche dem Lagerleben abgeneigt, dabei aber von dem Drange beseelt waren, eine hohe Stellung im Staate zu erlangen, in der Regel die Tonsur. Man zählte unter ihnen Söhne unserer vornehmsten Familien und nahe Verwandte des Thrones, wie die Scroop und Neville, die Bourchier, die Stafford und die Pole. Die Klöster bezogen die Einkünfte ungeheurer Grundbesitzungen und den ganzen sehr bedeutenden Theil des Zehnten, der sich gegenwärtig in den Händen von Laien befindet. Bis um die Mitte der Regierung Heinrich’s VIII. war daher kein Beruf so lockend für ehrgeizige und habsüchtige Charactere, als der Priesterstand. Dann aber trat eine gewaltsame Veränderung ein. Die Abschaffung der Klöster entzog der Kirche zu gleicher Zeit den größten Theil ihres Reichthums und das Übergewicht im Oberhause des Parlaments. Kein Abt von Glastonbury oder von Reading saß mehr unter den Peers und bezog Einkünfte, welche denen eines mächtigen Earl gleichkamen. Die fürstliche Pracht eines Wilhelm von Wykeham und eines Wilhelm von Wayneflete war verschwunden, der rothe Hut des Kardinals und das silberne Kreuz des Legaten waren dahin. Überdies hatte der Clerus auch den Einfluß verloren, der die natürliche Folge der Überlegenheit an geistiger Bildung ist. Wenn ehedem ein Mann lesen konnte, vermuthete man sogleich, daß er dem geistlichen Stande angehöre; zu einer Zeit aber, welche Laien, wie Wilhelm Cecil und Nikolaus Bacon, Roger Ascham und Thomas Smith, Walter Mildmay und Franz Walsingham hervorbrachte, war es nicht mehr nöthig, Prälaten als ihren Kirchspielen herbeizurufen, damit sie Verträge abschlössen, die Finanzen beaufsichtigten oder die Justiz verwalteten. Der geistliche Stand hatte nicht nur aufgehört, eine nothwendige Bedingung zur Übernahme hoher Staatsämter zu sein, sondern er begann sogar als eine Eigenschaft betrachtet zu werden, welche dazu unfähig machte. Die weltlichen Beweggründe, welche früher so viele intelligente, strebsame und vornehme junge Männer bestimmt hatten, das Priestergewand anzulegen, existirten somit nicht mehr. Unter zweihundert Pfarreien brachte noch nicht eine soviel ein, als ein Mann von Stande zu seinem Unterhalt für nöthig erachtete. Es gab zwar noch einträgliche Stellen in der Kirche, doch ihrer waren sehr wenige und selbst die reichsten erschienen dürftig im Vergleich mit dem Glanze, der früher die Fürsten der Kirche umgeben hatte. Das Haus, das ein Parker und Grindal führten, mußte Denen ärmlich vorkommen, die sich der kaiserlichen Pracht Wolsey’s, seiner Paläste, Whitehall und Hampton Court, welche die Lieblingswohnungen der Könige geworden waren, der drei glänzenden Tafeln, welche täglich in seinem Speisesaale gedeckt wurden, der vierundvierzig prachtvollen Chorröcke, die in seiner Kapelle hingen, der kostbaren Livreen seiner Bedienten und der vergoldeten Streitäxte seiner Leibwächter erinnerten. So verlor der geistliche Stand seine Anziehungskraft für die höheren Klassen, und während des ganzen Jahrhunderts nach der Thronbesteigung der Königin Elisabeth sah man kaum einen einzigen Jüngling von vornehmer Geburt in den Priesterstand treten. Zu Ende der Regierung Karl’s II. gab es zwei Bischöfe und vier oder fünf Geistliche mit einträglichen Stellen, welche Peerssöhne waren; aber diese wenigen Ausnahmen verwischten den Mißcredit nicht, der auf dem ganzen Stande lastete. Der Klerus wurde in seiner Gesammtheit als eine plebejische Klasse betrachtet. Und in der That, auf einen Geistlichen, der wie ein Gentleman lebte, kamen zehn andere, die nicht viel mehr als Hausdiener waren. Ein großer Theil von denjenigen, welche keine Pfründen hatten oder deren Pfründen zu gering waren, um ein anständiges Auskommen zu gewähren, lebte in den Häusern von Laien. Daß diese Sitte die Würde des geistlichen Standes untergraben mußte, hatte man schon längst erkannt; Laud hatte sich bemüht, eine

Sie setzten in ihrer Gesamtzahl ein Schreiben an die Herzogin auf, forderten als ein Recht, das jedem Ritter in solchem Fall zustehe, freies Geleit fuer ihn, und boten ihr zur Sicherheit, dass er sich dem von ihr errichteten Tribunal stellen, auch allem, was dasselbe ueber ihn verhaengen moechte, unterwerfen wuerde, eine Buergschaft von 20 000 Mark Silbers an.

Wolfgang Buck stand da, mit klangvoller Rednerstimme beanstandete er das Verhalten des Vorsitzenden, das die Rechte der Verteidigung verletze, und beantragte Gerichtsbeschluß darüber, ob ihm gemäß der Strafprozeßordnung das direkte Fragerecht an den Zeugen zustehe. Sprezius hackte vergeblich zu, es blieb ihm nichts übrig, als mit den vier Richtern rückwärts im Beratungszimmer zu verschwinden.

Die Prinzessin stimmte allen Meinungsäußerungen ihres Gemahls bei, und ihre gemeinschaftliche Ansicht wurde dem Könige in entschiedenen aber gemäßigten Ausdrücken mitgetheilt. Sie erklärten, daß sie das von Seiner Majestät eingeschlagene Verfahren lebhaft bedauerten. Sie seien überzeugt, daß er sich ein Hoheitsrecht angemaßt habe, das ihm gesetzlich nicht zustehe. Gegen diese Anmaßung protestirten sie, nicht nur als Freunde der bürgerlichen Freiheit, sondern auch als Mitglieder des königlichen Hauses, als welche sie ein hohes Interesse an der Erhaltung der Rechte dieser Krone hätten, die sie einst tragen könnten. Denn die Erfahrung habe gelehrt, daß Willkürherrschaft in England unfehlbar eine Reaction nach sich ziehe, die noch verderblicher sei als jene selbst, und man müsse mit Grund befürchten, daß die durch die Aussicht auf Despotismus beunruhigte und entrüstete Nation selbst gegen die constitutionelle Monarchie einen Widerwillen fassen würde. Sie gäben daher dem Könige den Rath, daß er in allen Dingen streng nach dem Gesetze regieren möge. Sie geständen sehr gern zu, daß das Gesetz mit Nutzen durch die competente Autorität abgeändert werden könne und daß ein Theil seiner Erklärung es wohl verdiene, einer Parlamentsacte einverleibt zu werden. Sie seien keine Verfolger, sie würden mit Vergnügen römische Katholiken so gut als protestantische Dissenters in geeigneter Weise von allen Strafgesetzen befreit, und ebenso gern protestantische Dissenters in zweckmäßiger Weise zu bürgerlichen

Tiberius Tönepöhl bot zwar den Übergriffen der Kirche die Stirn, ließ ihr aber andererseits das ihrige zukommen und betonte, wenn Gelegenheit war, daß er als ein Laie von den religiösen Mysterien nichts wisse noch wissen wolle, und jede Konfession ihre Ketzer verbrennen lasse, soviel ihr zustehe, aber nicht ein Titelchen mehr.

Unsere alten Könige besaßen das unbestrittene Recht, die Wirkung von Strafgesetzen zu suspendiren, die Gerichtshöfe hatten dieses Recht anerkannt und die Parlamente es nicht angefochten. Daß ein derartiges Recht der Krone zustehe, wagten, selbst von der Landpartei, in Betracht der Ereignisse und Autoritäten nur Wenige in Abrede zu stellen.

Da sich Streckwitz in Folge dessen gegen sie und ihren Mann und nur halb gegen Breckens verneigte, biß sich Tankred, in seiner Eitelkeit verletzt, auf die Lippen. Er nahm sich vor, seine Schwiegermutter demnächst einmal deutlich zu belehren, daß ihr kein Recht mehr zustehe, eine derartige Erlaubnis zu erteilen.

Er kaufte den Weinberg, der jetzt seinem Sohn dreißig Taler Rente trug, als Antwort auf den schlechten Scherz eines Bürgers von Albano, der ihm eines Tages, da er erregt über die Interessen und die Ehre der Stadt disputierte, zurief, daß es in der Tat einem so reichen Grundbesitzer, wie er einer sei, wohl zustehe, den Eingesessenen Albanos Ratschläge zu erteilen.

Er erklärte, daß alle geistliche und weltliche Gerichtsbarkeit ihm allein zustehe, und daß er die Macht besitze, die bischöfliche Würde zu verleihen und zurückzunehmen; er ging selbst so weit, daß er den Bestallungsdekreten der Bischöfe, wonach diesen ihre Amtsverrichtungen nur auf so lange übertragen wurden, als er es für gut befinden würde, sein Siegel beifügte.

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