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Aktualisiert: 6. Mai 2025
Die eifrigen Prälatisten, die bis auf den letzten Mann für das Hoheitsrecht kämpften, und die eifrigen Puritaner, welche eben so heftig für die Privilegien des Parlaments stritten, standen sich mit einer viel größern Erbitterung gegenüber, als in der vorangegangenen Generation je zwischen Katholiken und Protestanten geherrscht hat.
Er erklärte jetzt, daß er schon zu genädig gewesen sei, indem er sich herabgelassen habe, die Zustimmung der schottischen Stände zu seinen Wünschen zu verlangen. Sein Hoheitsrecht werde ihn nicht nur in den Stand setzen, Diejenigen zu beschützen, denen er gewogen sei, sondern auch Die zu bestrafen, die sich gegen ihn aufgelehnt hätten. Er war fest überzeugt, daß seine Dispensationsgewalt von keinem schottischen Gerichtshofe in Zweifel gezogen werden würde. Es gab damals eine schottische Suprematsacte, welche dem Souverain eine Gewalt über die Kirche verlieh, welche selbst Heinrich VIII. befriedigt haben würde. In Folge dessen wurden Papisten in Menge zu
Einem Richter, den am wenigsten achtungswerthen von den zwölfen, gestattete man daher, oder befahl man wahrscheinlich, seine Stimme gegen das Hoheitsrecht abzugeben. Die auf solche Weise von den Gerichtshöfen anerkannte Befugniß der Krone durfte nun auch nicht müßig liegen.
Er erschien deßhalb vor ihr mit einer rührenden Miene von Erschöpfung und Resignation, wie Jemand, der um eines verfolgten Mitmenschen willen namenlose Leiden ausgestanden hat, brachte die von »Missis« erhaltene Weisung vor, sich an Tante Chloë wegen der zur Wiederherstellung seines Gleichgewichts erforderlichen Speisen und Getränke zu wenden, und erkannte dadurch auf unzweifelhafte Weise ihr Hoheitsrecht über das ganze Küchendepartement mit allen Zubehörungen an.
Die Prinzessin stimmte allen Meinungsäußerungen ihres Gemahls bei, und ihre gemeinschaftliche Ansicht wurde dem Könige in entschiedenen aber gemäßigten Ausdrücken mitgetheilt. Sie erklärten, daß sie das von Seiner Majestät eingeschlagene Verfahren lebhaft bedauerten. Sie seien überzeugt, daß er sich ein Hoheitsrecht angemaßt habe, das ihm gesetzlich nicht zustehe. Gegen diese Anmaßung protestirten sie, nicht nur als Freunde der bürgerlichen Freiheit, sondern auch als Mitglieder des königlichen Hauses, als welche sie ein hohes Interesse an der Erhaltung der Rechte dieser Krone hätten, die sie einst tragen könnten. Denn die Erfahrung habe gelehrt, daß Willkürherrschaft in England unfehlbar eine Reaction nach sich ziehe, die noch verderblicher sei als jene selbst, und man müsse mit Grund befürchten, daß die durch die Aussicht auf Despotismus beunruhigte und entrüstete Nation selbst gegen die constitutionelle Monarchie einen Widerwillen fassen würde. Sie gäben daher dem Könige den Rath, daß er in allen Dingen streng nach dem Gesetze regieren möge. Sie geständen sehr gern zu, daß das Gesetz mit Nutzen durch die competente Autorität abgeändert werden könne und daß ein Theil seiner Erklärung es wohl verdiene, einer Parlamentsacte einverleibt zu werden. Sie seien keine Verfolger, sie würden mit Vergnügen römische Katholiken so gut als protestantische Dissenters in geeigneter Weise von allen Strafgesetzen befreit, und ebenso gern protestantische Dissenters in zweckmäßiger Weise zu bürgerlichen
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