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Aktualisiert: 5. Mai 2025


Die Prinzessin stimmte allen Meinungsäußerungen ihres Gemahls bei, und ihre gemeinschaftliche Ansicht wurde dem Könige in entschiedenen aber gemäßigten Ausdrücken mitgetheilt. Sie erklärten, daß sie das von Seiner Majestät eingeschlagene Verfahren lebhaft bedauerten. Sie seien überzeugt, daß er sich ein Hoheitsrecht angemaßt habe, das ihm gesetzlich nicht zustehe. Gegen diese Anmaßung protestirten sie, nicht nur als Freunde der bürgerlichen Freiheit, sondern auch als Mitglieder des königlichen Hauses, als welche sie ein hohes Interesse an der Erhaltung der Rechte dieser Krone hätten, die sie einst tragen könnten. Denn die Erfahrung habe gelehrt, daß Willkürherrschaft in England unfehlbar eine Reaction nach sich ziehe, die noch verderblicher sei als jene selbst, und man müsse mit Grund befürchten, daß die durch die Aussicht auf Despotismus beunruhigte und entrüstete Nation selbst gegen die constitutionelle Monarchie einen Widerwillen fassen würde. Sie gäben daher dem Könige den Rath, daß er in allen Dingen streng nach dem Gesetze regieren möge. Sie geständen sehr gern zu, daß das Gesetz mit Nutzen durch die competente Autorität abgeändert werden könne und daß ein Theil seiner Erklärung es wohl verdiene, einer Parlamentsacte einverleibt zu werden. Sie seien keine Verfolger, sie würden mit Vergnügen römische Katholiken so gut als protestantische Dissenters in geeigneter Weise von allen Strafgesetzen befreit, und ebenso gern protestantische Dissenters in zweckmäßiger Weise zu bürgerlichen

Unsere alten Könige besaßen das unbestrittene Recht, die Wirkung von Strafgesetzen zu suspendiren, die Gerichtshöfe hatten dieses Recht anerkannt und die Parlamente es nicht angefochten. Daß ein derartiges Recht der Krone zustehe, wagten, selbst von der Landpartei, in Betracht der Ereignisse und Autoritäten nur Wenige in Abrede zu stellen.

Funfzehn Jahre früher hatte sein Bruder auf Anrathen der Cabale auch eine Indulgenzerklärung erlassen, welche im Vergleich zu der Erklärung Jakob’s gemäßigt und vorsichtig genannt werden konnte. Die Erklärung Karl’s dispensirte nur von Strafgesetzen, die Erklärung Jakob’s dispensirte auch von allen Religionseiden.

Eine Quelle ganz besonderer Schwierigkeiten ist die Verschiedenheit des Tatbestandes des Raubes in den Strafgesetzen der einzelnen Staaten . Häufig genug auch lassen die gewählten Ausdrücke jede Bestimmtheit vermissen.

Er erklärte, daß er die Frage allen zwölf Richtern vorgelegt habe und daß nach der Meinung von elfen der König in besonderen Fällen und aus besonderen hochwichtigen Gründen von Strafgesetzen dispensiren dürfe. Der Einzige, welcher nicht dieser Ansicht war, Baron Street, wurde seines Amtes nicht entsetzt.

An die Verbrechen, die dem Einflusse des Alkohols zuzuschreiben sind, reihen sich die von unseren Strafgesetzen nicht erreichbaren unmoralischen Handlungen der Trinker an, unter deren Folgen die Angehörigen derselben zu leiden haben.

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