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Aktualisiert: 12. Mai 2025
Leider hatte die Kirche seit langer Zeit die Nation gelehrt, daß unter allen unseren Institutionen die erbliche Monarchie allein göttlich und unverletzbar sei, daß das Recht des Hauses der Gemeinen auf einen Antheil an der gesetzgebenden Gewalt ein bloß menschliches Recht sei, daß aber das Recht des Königs auf den Gehorsam seines Volks von oben stamme, daß die Magna Charta ein Gesetz sei, das von denen, die es gemacht hätten, wieder aufgehoben werden könne, daß aber die Regel, welche die Prinzen von königlichem Geblüt nach der Erbfolgeordnung auf den Thron beriefe, göttlichen Ursprungs und daß jede dieser Regel widerstreitende Parlamentsacte null und nichtig sei.
Während der König sich so die Gunst seiner alten Gegner zu erwerben suchte, waren die Freunde der Landeskirche nicht weniger thätig. Von der Bitterkeit und dem Hohne, mit dem die Prälaten und Priester seit der Restauration die Sectirer zu behandeln pflegten, war kaum noch eine Spur zu erkennen. Die, welche man ganz kürzlich noch Schismatiker und Fanatiker genannt hatte, waren jetzt geliebte Mitprotestanten, Glaubensbrüder, die vielleicht schwach sein mochten, aber deren Gewissensskrupel immerhin zarte Rücksichtnahme verdienten. Wenn sie nur in dieser Krisis der englischen Verfassung und dem reformirten Glauben treu blieben, so sollte ihre Hochherzigkeit bald und reich belohnt werden. Anstatt einer Indulgenz, welche keine gesetzliche Gültigkeit hätte, sollten sie eine wirkliche, durch eine Parlamentsacte gesicherte Indulgenz haben. Ja, viele Mitglieder der Staatskirche, die sich bisher durch ihr starres Festhalten an jeder in der Liturgie vorgeschriebenen Geberde und Formel ausgezeichnet hatten, erklärten sich jetzt nicht nur zur Duldung, sondern sogar zur Gleichstellung geneigt. Der Streit um Chorröcke und Stellungen, sagten sie, habe nur zu lange Christen von einander getrennt, welche doch in den wesentlichen Glaubenspunkten übereinstimmten. Wenn der Kampf auf Tod und Leben gegen den gemeinsamen Feind vorüber wäre, dann würde man sehen, daß die anglikanische Geistlichkeit zu jedem billigen Zugeständnisse bereit sei. Wenn die Dissenters nur nicht unbescheiden wären, so würden ihnen nicht blos bürgerliche, sondern auch geistliche
Viertes Kapitel Jakob II. =Inhalt.= Seite Tod Karl’s II. 5 Verdacht der Vergiftung 13 Rede Jakob’s II. an den Geheimen Rath 14 Ausrufung Jakob’s 15 Stand des Ministeriums 16 Neue Anordnungen 17 Sir Georg Jeffreys 18 Erhebung der Kroneinnahmen ohne Parlamentsacte 22 Einberufung eines Parlaments 23 Verhandlungen zwischen Jakob und dem König von Frankreich 23 Churchill als Gesandter nach Frankreich geschickt 25 Seine Geschichte 25 Stimmung der Regierungen des Continents in Bezug auf England 27 Innerer Kampf Jakob’s II. 31 Schwankungen seiner Politik 31
Das stehende Heer stand factisch unter einer milderen Disciplin als die Miliz, denn die Miliz war durch eine Parlamentsacte errichtet worden, in welcher zugleich bestimmt war, daß Disciplinarvergehen summarisch mit leichten Strafen geahndet werden könnten.
Der Vorsteher der Anstalt, Thomas Burnet, ein durch Genie, Gelehrsamkeit und Tugend ausgezeichneter Geistlicher, hatte, obgleich der wilde Jeffreys im Collegium saß, den Muth, sie darauf aufmerksam zu machen, daß jene Zumuthung dem Willen des Stifters sowohl als einer Parlamentsacte zuwiderlaufe. „Was thut dies zur Sache?“ fragte ein dem Vorstande angehörender Höfling. „Ich meine, es thut sehr viel zur Sache,“ antwortete eine von Alter und Sorgen geschwächte Stimme, die aber in keiner Versammlung ohne Achtung gehört wurde, die Stimme des ehrwürdigen Ormond. „Eine Parlamentsacte,“ fuhr der Patriarch der Kavalierpartei fort, „ist meiner Ansicht nach keine Kleinigkeit.“ Es wurde die Frage gestellt, ob Popham zugelassen werden solle, und der Beschluß lautete auf seine Zurückweisung.
Es war zwar ein Theil des von ihm in Beschlag genommenen großen Gebiets nach der Wiedereinsetzung des Hauses Stuart den früheren Eigenthümern zurückgegeben worden, aber den bei weitem größten Theil hatten noch immer englische Emigranten unter Garantie einer Parlamentsacte im Besitz.
Die Prinzessin stimmte allen Meinungsäußerungen ihres Gemahls bei, und ihre gemeinschaftliche Ansicht wurde dem Könige in entschiedenen aber gemäßigten Ausdrücken mitgetheilt. Sie erklärten, daß sie das von Seiner Majestät eingeschlagene Verfahren lebhaft bedauerten. Sie seien überzeugt, daß er sich ein Hoheitsrecht angemaßt habe, das ihm gesetzlich nicht zustehe. Gegen diese Anmaßung protestirten sie, nicht nur als Freunde der bürgerlichen Freiheit, sondern auch als Mitglieder des königlichen Hauses, als welche sie ein hohes Interesse an der Erhaltung der Rechte dieser Krone hätten, die sie einst tragen könnten. Denn die Erfahrung habe gelehrt, daß Willkürherrschaft in England unfehlbar eine Reaction nach sich ziehe, die noch verderblicher sei als jene selbst, und man müsse mit Grund befürchten, daß die durch die Aussicht auf Despotismus beunruhigte und entrüstete Nation selbst gegen die constitutionelle Monarchie einen Widerwillen fassen würde. Sie gäben daher dem Könige den Rath, daß er in allen Dingen streng nach dem Gesetze regieren möge. Sie geständen sehr gern zu, daß das Gesetz mit Nutzen durch die competente Autorität abgeändert werden könne und daß ein Theil seiner Erklärung es wohl verdiene, einer Parlamentsacte einverleibt zu werden. Sie seien keine Verfolger, sie würden mit Vergnügen römische Katholiken so gut als protestantische Dissenters in geeigneter Weise von allen Strafgesetzen befreit, und ebenso gern protestantische Dissenters in zweckmäßiger Weise zu bürgerlichen
Konnte wohl eine Parlamentsacte in klarerer Sprache gefaßt sein als die, welche vorschrieben, daß der Dechant des Christchurch-Collegiums ein Protestant sein müsse? Konnte ein Versprechen klarer und deutlicher sein als die, in denen Jakob wiederholt erklärt hatte, daß er die gesetzlichen Rechte der anglikanischen Geistlichkeit streng respectiren werde?
Diese Streitmacht war durch zwei kurz nach der Restauration erlassene Parlamentsacte umgestaltet worden.
Er beschloß daher, die Einziehung der Revenuen widerspenstiger Geistlicher kurze Zeit aufzuschieben. Seit einigen Monaten war die Unzufriedenheit in fortwährendem und reißend schnellem Wachsen begriffen. Die Feier des katholischen Gottesdienstes war lange Zeit durch eine Parlamentsacte verboten gewesen.
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