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Daß es eine Grenze gebe, gestand der König sammt seinen Ministern ein, die Frage war nur, ob die Indulgenzerklärung innerhalb oder außerhalb derselben liege, und keine Partei vermochte eine Grenzlinie zu bestimmen, welche die Prüfung bestand.

Er erklärte geradezu, daß seiner Ansicht nach die Indulgenzerklärung null und nichtig und die Dispensationsgewalt, wie sie neuerdings ausgeübt worden, mit allen Gesetzen durchaus unvereinbar sei.

Wenn man berücksichtigt, daß die Geistlichen der anglikanischen Kirche fast ohne Ausnahme die Indulgenzerklärung als eine Verletzung der Landesgesetze, als einen Wortbruch des Königs und als einen verderblichen Gewaltstreich gegen die Interessen und die Würde ihres Standes betrachteten, so wird man schwerlich daran zweifeln können, daß der Geheimrathsbefehl darauf berechnet war, als eine tiefe Kränkung von ihnen empfunden zu werden.

Nicht ein einziger Richter hatte die Indulgenzerklärung für gesetzlich zu erklären gewagt, einer hatte sie sogar in den stärksten Ausdrücken als ungesetzlich bezeichnet. Die ganze Stadt sprach davon, daß die Dispensationsgewalt den Todesstoß bekommen habe. Finch, der den Tag vorher allgemein geschmäht worden war, wurde jetzt allgemein gepriesen.

Selbst Penn scheint trotz seiner blinden und maßlosen Begeisterung für die Indulgenzerklärung eingesehen zu haben, daß man sich nicht wundern durfte, wenn die Parteilichkeit, mit der römische Katholiken mit Ehrenstellen und Einkünften überschüttet wurden, die Eifersucht der Nation erregte. Er gab zu, daß die Protestanten im Fall der Aufhebung der Testacte Anspruch auf ein

Hätte er nur an seine eigene Ruhe und Sicherheit gedacht, so würde er die Indulgenzerklärung freudig begrüßt haben. Jetzt durfte er endlich am hellen Tage predigen und ermahnen. Seine Gemeinde wuchs mit reißender Schnelligkeit. Tausende hingen an seinen Lippen und in Bedford, wo er sich größtentheils aufhielt, gingen reiche Beisteuern zum Bau eines Bethauses für ihn ein.

Jeder Magistratsbeamte und jeder Stellvertreter des Lordlieutenants mußte gefragt werden, erstens ob er, im Fall er gewählt würde, um im Parlamente zu dienen, für eine im Sinne der Indulgenzerklärung gefaßte Bill stimmen wolle; zweitens ob er als Wähler seine Stimme solchen Candidaten geben wolle, die sich verpflichteten, für eine derartige Bill zu stimmen; und drittens ob er als Privatmann die wohlwollenden Zwecke des Königs fördern wolle, indem er mit Leuten jeder religiösen Überzeugung in Frieden lebte.

Daß die Indulgenzerklärung verfassungswidrig war, darüber sind beide große Parteien Englands zu allen Zeiten einig gewesen. Jeder, der in politischen Fragen ein Urtheil hat, muß einsehen, daß ein Fürst, der eine solche Erklärung erlassen darf, nichts Geringeres ist als ein absoluter Monarch.

Die Gemeinen gaben zuerst Hoffnung, daß sie die auswärtige Politik des Königs unterstützen wollten, verlangten aber, daß er diese Hilfe dadurch erkaufen sollte, daß er das ganze System seiner innern Politik fallen lasse. Vor Allem verlangten sie die Zurücknahme der Indulgenzerklärung.

Sie war von den höchsten Würdenträgern der Kirche nicht mit günstigem Auge betrachtet und von den Frömmlern aus der Schule Laud’s schonungslos verunglimpft worden; aber von dem Tage, an welchem die Indulgenzerklärung erschien, bis zu dem Tage, wo Jakob’s Macht aufhörte Schrecken einzuflößen, schien die ganze Kirche von dem Geiste der verleumdeten Latitudinarier beseelt zu sein und von ihren Rathschlägen geleitet zu werden.