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Die Gemeinden beklagten sich daher laut, daß sie seit dem Erscheinen der Indulgenzerklärung, welche ihnen dem Wortlaute nach doch völlige Gewissensfreiheit gewähren wollte, das Evangelium nie mehr kühn und rein hätten verkünden hören.

Man sagte, er habe die Sache nicht in einer Weise entschieden sehen wollen, wobei die große Verfassungsfrage auf immer zweifelhaft geblieben wäre. Er habe eingesehen, daß die Freisprechung seiner Klienten ohne Verdammung der Indulgenzerklärung nur ein halber Sieg gewesen sein würde.

Die Cabale hatte 1672 eine allgemeine Indulgenzerklärung erlassen, gegen welche die Gemeinen bei ihrem Zusammentritt sofort protestirt hatten. Karl II. hatte sie in seiner Gegenwart kassiren lassen und die Häuser sowohl mündlich als durch eine schriftliche Botschaft versichert, daß der Schritt, der zu so vielen Klagen Anlaß gegeben habe, nie als geschehen betrachtet werden solle.

Funfzehn Jahre früher hatte sein Bruder auf Anrathen der Cabale auch eine Indulgenzerklärung erlassen, welche im Vergleich zu der Erklärung Jakob’s gemäßigt und vorsichtig genannt werden konnte. Die Erklärung Karl’s dispensirte nur von Strafgesetzen, die Erklärung Jakob’s dispensirte auch von allen Religionseiden.

April 1688 erließ der König eine zweite Indulgenzerklärung. In diesem Schriftstücke führte er die Erklärung vom vorjährigen April in ihrer ganzen Länge auf. Sein bisheriges Leben, sagte er dann, habe sein Volk überzeugen können, daß er nicht der Mann sei, der sich von einem einmal gefaßten Beschlusse so leicht abbringen lasse.

Die Mehrzahl dieser Beamten, welche bei den Grafschaftswahlen die Oberleitung hatten, waren entweder Katholiken oder protestantische Dissenters, die ihre Zustimmung zur Indulgenzerklärung ausgesprochen hatten. Eine Zeit lang hegte man die schlimmsten Befürchtungen, die aber bald wieder schwanden.

Der König, von seinen Verbündeten sowie von seinem Kanzler verlassen, fügte sich, nahm die Indulgenzerklärung zurück und versprach feierlich, daß sie niemals in Anwendung gebracht werden solle.