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Aktualisiert: 17. Mai 2025


Der oberste Commissar war der Kanzler. Seine Anwesenheit und seine Zustimmung waren zu jedem gerichtlichen Schritte erforderlich. Jedermann wußte, wie ungerecht, rücksichtslos und unmenschlich er sich bei Gerichtshöfen gezeigt hatte, wo er bis zu einem gewissen Grade durch die bekannten Gesetze Englands beschränkt worden war.

Die Richter des gemeinen Rechts, die ihre Stellen nur so lange bekleideten, als es dem Könige beliebte, zeigten sich in empörender Weise willfährig; aber ungeachtet ihrer Willfährigkeit waren sie dennoch nicht so bereitwillige und wirksame Werkzeuge der Willkür-Gewalt, als eine Klasse von Gerichtshöfen, die noch jetzt, nach mehr als zweihundert Jahren, in dem Andenken des Volks tief verabscheut wird.

Auch gegen den Gebrauch der Folter ist Thomasius aufgetreten, indem er einen seiner Schüler »über die Nothwendigkeit, die Folter aus den christlichen Gerichtshöfen zu entfernen«, disputiren liess. Allein mit Unrecht ist Thomasius als unbedingter Gegner der Folter bezeichnet worden. Biedermann macht in der Schrift »Deutschland im achtzehnten Jahrhundert« B.

Im 5. Jahrhundert waren die Abteilungen den einzelnen Gerichtshöfen für das ganze Jahr zugewiesen. Weil aber hierbei die Parteien eine ungesetzliche Einwirkung auf die Richter ausüben konnten, wurden im 4. Jahrhundert die Abteilungen den einzelnen Höfen erst am Morgen des Gerichtstags durchs Los von den Thesmotheten zugewiesen.

Jakob strebte daher zunächst danach, von den Gerichtshöfen des gemeinen Rechts die Anerkennung zu erlangen, daß er wenigstens das Dispensationsrecht in diesem Umfange besitze.

Sie bewilligten ihm dies sehr artig, vielleicht weil sie nach seinem ruhigen und gelassenen Benehmen erwarteten, daß er ein Zugeständniß machen werde. „Mylords,“ sprach er, „Sie haben mich heute meines freien Eigenthums beraubt; ich protestire hiermit gegen Ihr ganzes Verfahren als gesetzwidrig, ungerecht und nichtig und appellire an unsren erlauchten Gebieter, den König, in seinen Gerichtshöfen.“ Ein lautes beifälliges Gemurmel erhob sich unter den Studirenden, welche den Saal füllten.

Passagiere drängen dabei herüber und hinüber, denen sich die Bewohner der Stadt, in Geschäften oder Müssiggang, zu gesellen; der lebendige Franzose dessen Stamm ziemlich den vierten Theil der ganzen Stadt bevölkert, und sich selbst dem, im Besitz befindlichen Amerikaner gegenüber das Recht seiner Muttersprache in den Gerichtshöfen neben dem Englischen gesichert hat; der ruhige Spanier mit seinem breiträndigen #sombrero#; der geschäftige Yankee, an der langen ungelenken Gestalt, dem knochigen Gesicht und den grauen lebendigen Augen kenntlich; zwischen ihnen der reiche Creole mit seiner sonngebräunten Haut und der thätige Deutsche, der schweigsame Engländer und der feurige Italiener, durch ein Gewühl von Negern und Mulatten drängend, die mit Fracht auf und ab die Levée steigen, oder hin und her geschäftig laufen, und dabei lachen und singen, schreien und zanken.

Er mußte wissen, daß diese Maßregel sechzig Jahre früher heftigen Unwillen erregt und durch die Bitte um Recht, ein Gesetz, das von den Engländern kaum weniger verehrt wurde, als die Magna Charta, feierlichst für gesetzwidrig erklärt worden war. Aber er hoffte von den Gerichtshöfen eine Erklärung zu erlangen, daß selbst die Bitte um Recht die Prärogative nicht beschränken könne.

Obgleich von edler Abstammung erhob er sich aus seiner Stellung nur durch niederträchtiges Kriechen vor Allen, die in den Gerichtshöfen einigen Einfluß hatten. Er wurde Oberrichter im Gerichtshofe der Common Pleas, und als solcher Theilnehmer an einigen der schändlichsten Justizmorde, welche die Geschichte kennt.

Einem Richter, den am wenigsten achtungswerthen von den zwölfen, gestattete man daher, oder befahl man wahrscheinlich, seine Stimme gegen das Hoheitsrecht abzugeben. Die auf solche Weise von den Gerichtshöfen anerkannte Befugniß der Krone durfte nun auch nicht müßig liegen.

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