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Da aber der König das Oberhaupt der Kirche war, so schien es, daß wenn er überhaupt die dispensirende Gewalt besitze, er sie wohl auch da haben konnte, wo die Kirche in's Spiel kam. Die Versuche der Hofleute, die Grenzen dieser Prärogative zu bezeichnen, mißlangen eben so vollständig wie früher die der Opposition.

Die durch Erbschaft auf ihn gekommene kirchliche Oberhoheit war keineswegs die große und furchtbare Prärogative, welche Elisabeth, Jakob I. und Karl I. besessen hatten. Die Verordnung, welche der Krone ein fast unbeschränktes Oberaufsichtsrecht über die Kirche ertheilte, war zwar niemals förmlich aufgehoben worden, hatte aber doch einen großen Theil ihrer Kraft verloren.

Dieser Bericht empfahl erstens, daß die großen Prinzipien der Verfassung, welche der entthronte König verletzt hatte, feierlich bestätigt und daß zweitens verschiedene neue Gesetze zur Beschränkung der Prärogative und zur Läuterung der Justizpflege erlassen werden sollten.

Auf der andren Seite wurde gefragt, ob die Convention ihre Aufgabe damit gelöst zu haben glaube, daß sie einen Fürsten vom Throne gestürzt und einen andren auf denselben erhoben habe? Gewiß, jetzt oder nie sei es Zeit, die öffentliche Freiheit durch Schutzwehren zu sichern, welche den Übergriffen der Prärogative wirksam vorbeugen könnten.

Halifax antwortete ihm darauf, daß es auch ohne Zweifel großer Opfer bedürfen werde. »Eure Majestätsagte er, »darf nicht erwarten, daß Diejenigen, welche die Macht in Händen haben, auf Bedingungen eingehen werden, welche die Gesetze in die Gewalt der Prärogative gebenMit dieser deutlichen Erklärung seiner Ansichten nahm er den Auftrag an, den der König ihm ertheilen wollte.

Auch kann man zur Vertheidigung dieser Handlung Jakob’s nicht die Gründe geltend machen, mit denen viele willkürliche Maßregeln der Stuarts vertheidigt oder entschuldigt worden sind. Man kann nicht sagen, daß er den Umfang seiner Prärogative verkannt habe, weil sie nicht genau bestimmt gewesen sei, denn er überschritt die Grenze angesichts einer ganz kürzlich erst festgestellten Grenzmarke.

Letztere haben nur das soziale Gesetz zu suchen, das Gott ihnen bestimmte. Da erhebe nun die Philosophie ihr Geschrei und setze sich, d.h. also die menschliche Vernunft, an die erste, und Gott an die zweite Stelle. Das bedeute, daß sie Gott von der Prärogative der Gesetzgebung in Sachen der sozialen Ordnung ausschließe und sich an seine Stelle setze. Wem leuchte nicht diese Anmaßung ein?

Gleichwohl war es klar daß, wenn diese Prärogative keine Grenze hatte, die englische Regierung von reinem Despotismus fast gar nicht unterschieden werden konnte.

Der Wappenkönig, welcher Wilhelm und Marien vor dem Eingange von Whitehall proklamirte, verkündete sehr wahr, daß dieser große Kampf nun vorüber sei, daß vollkommene Einigkeit zwischen dem Throne und dem Parlamente obwalte, daß das so lange abhängige und erniedrigte England wieder eine Macht ersten Ranges geworden sei, daß die alten Gesetze, welche die Prärogative beschränkten, hinfüro eben so heilig wie die Prärogative selbst gehalten und bis zu allen ihren Consequenzen durchgeführt, daß die ausübende Verwaltung in Übereinstimmung mit den Ansichten der Vertreter des Volks geleitet und daß keine Reform, welche die beiden Häuser nach reiflicher Erwägung vorschlagen würden, bei dem Souverain beharrlichen Widerstand finden werde.

Sie unterscheidet zwischen dem Junkertum, das nur Prärogative und keine Pflichten kennt, und dem wahren Adel, der mit der Vornehmheit des Namens auch die der Gesinnung verbindet.« »Ich will mit Ihnen nicht über die Verlogenheit unsrer Presse streiten, Herr Kommerzienrat. Die Adelshetze wird systematisch betriebendas ist Tatsache.