Vietnam or Thailand ? Vote for the TOP Country of the Week !

Aktualisiert: 14. Mai 2025


=Bekker= und =Thomasius= waren die Organe des Geistes einer neuen Zeit, welcher die Völker aus dem blindesten und blutigsten Auctoritätsglauben aufschreckte. Ihre Stimme musste gehört werden, weil sie die Ergebnisse einer fortgeschrittenen philosophischen und naturwissenschaftlichen Bildung mit den Forderungen der Religion und Humanität in Einklang brachten.

Die »kurzen Lehrsätze vom Laster der Zauberei«, durch deren Vertheidigung 1701 =Johann Reiche= unter Thomasius' Präsidium die juristische Lizentiatenwürde erlangte, sind eigentlich von Thomasius selbst verfasst und in der Folge auch unter dessen eigenem Namen erschienen . Thomasius wählte sich einen anderen Punkt des Angriffs, als seine Vorgänger.

Thomasius schlug einen Mittelweg ein. Er begriff, dass die Theologen den Teufel nicht fallen lassen würden, ja er selbst glaubte an denselben, schränkte aber die landläufigen Vorstellungen von dessen Wesen und Wirksamkeit ein und wusste die Unhaltbarkeit der gangbaren Hexentheorien vom Standpunkte der historischen Kritik einleuchtend zu machen. »Ich aber,

Ja, es verdross mich noch mehr auf mich, dass ich, sobald ich die rationes contrarias meiner Herren Collegen nur hörte, alsbald von deren Wichtigkeit convinciret wurde und nichts darauf antworten konnteVersetzen wir uns um sieben Jahre von dieser beschämenden Lektion weiter, so erblicken wir den bekehrten =Thomasius= in vollem Kampfe mit den Hexenverfolgern.

In diesem Sinne spricht sich Thomasius auch siebenzehn Jahre später aus. S. seine Vorrede zur Uebersetzung des =Webster= S.

Schon das hallische Weihnachtsprogramm von 1701, von =Buddeus= herausgegeben, suchte die beiden Sätze zu schützen, dass Jesus vom Satan in leiblicher Gestalt versucht worden, und dass die verführende Schlange im Paradiese der Teufel gewesen sei. =Thomasius= wird zwar in dieser Schrift nicht genannt, auch bezeigten nur Wenige Lust, in offenen Streitschriften seine Lehrsätze direkt anzugreifen; desto häufiger aber waren die gelegentlichen Ausfälle und die verketzernden Deklamationen.

Der letzte entscheidende Schriftenkampf war einem Manne vorbehalten, der mit einem durchdringenden Verstande und einer nicht sowohl in die Tiefe des Geistes, als aufs Praktische gehenden philosophischen Bildung ein für alles Gute offenes Herz und einen unerschütterlichen Muth verband. =Christian Thomasius= , 1655 in Leipzig geboren, ist in mannichfacher Beziehung ein Reformator seiner Zeit geworden; hätte er aber auch nur das =eine= Verdienst, wesentlich dazu mitgewirkt zu haben, dass, wie Friedrich

Aus dem Munde eines reisenden Schweden, der mit zu Gericht gesessen hatte, berichtet =Thomasius=, dass die Juristen Anfangs Anstand genommen hatten, auf das Gerede unmündiger Kinder eine Untersuchung zu gründen; die Geistlichen aber bestanden darauf, indem sie behaupteten, dass der heilige Geist, der immer die Ehre Gottes gegen das Reich des Teufels vertheidige, nicht zugeben würde, dass die Knaben lögen; denn es heisse im Psalm: »Aus dem Munde der jungen Kinder und Säuglinge hast du dir deine Macht zugerichtet, dass du vertilgest den Feind und die RachgierigenErst als schon viele Unschuldige verbrannt waren, gelang es einem der weltlichen Assessoren, den Theologen durch eine angestellte Probe den Beweis zu führen, dass der heilige Geist nicht aus den Kindern redete.

Die Cautio criminalis wurde so schnell vergriffen, dass schon im folgenden Jahre eine zweite Auflage nöthig war. Der Herausgeber derselben, Gronäus, bezieht sich für sein Unternehmen auf den ausdrücklichen Wunsch einiger Glieder des Reichskammergerichts und des Reichshofraths. Späterhin erschienen noch mehrere Abdrücke und verschiedene Uebersetzungen, und es ist darum keinem Zweifel unterworfen, dass das Werk Aufsehen gemacht habe. Um so wunderbarer ist's, dass wir dasselbe von den ersten Kriminalisten des Jahrhunderts, einem Carpzov, Berlich und Brunnemann, gar nicht erwähnt finden, und dass auch Thomasius, als er sein erstes Schriftchen über die Zauberei herausgab, in dem Wahne stand, die Cautio criminalis sei ein ganz neues Buch, weil er nur von der letzten Ausgabe derselben Kenntniss hatte. Hauber vermuthet, vielleicht nicht mit Unrecht, dass die ersten Ausgaben von den an den Pranger gestellten Hexenrichtern möglichst unterdrückt worden seien; wenigstens waren die Exemplare derselben schon zu seiner Zeit sehr selten geworden. Bibl. mag. Th.

John Wagstaff gründlich ausgeführte Materie von der Hexerei. Deutsch, Halle 1711. Franz Hutchinson's historischer Versuch von der Hexerei etc. Deutsch von Th. Arnold, mit einer Vorrede von Thomasius. Leipzig 1726.

Andere suchen