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Aktualisiert: 10. Mai 2025
Die Cautio criminalis wurde so schnell vergriffen, dass schon im folgenden Jahre eine zweite Auflage nöthig war. Der Herausgeber derselben, Gronäus, bezieht sich für sein Unternehmen auf den ausdrücklichen Wunsch einiger Glieder des Reichskammergerichts und des Reichshofraths. Späterhin erschienen noch mehrere Abdrücke und verschiedene Uebersetzungen, und es ist darum keinem Zweifel unterworfen, dass das Werk Aufsehen gemacht habe. Um so wunderbarer ist's, dass wir dasselbe von den ersten Kriminalisten des Jahrhunderts, einem Carpzov, Berlich und Brunnemann, gar nicht erwähnt finden, und dass auch Thomasius, als er sein erstes Schriftchen über die Zauberei herausgab, in dem Wahne stand, die Cautio criminalis sei ein ganz neues Buch, weil er nur von der letzten Ausgabe derselben Kenntniss hatte. Hauber vermuthet, vielleicht nicht mit Unrecht, dass die ersten Ausgaben von den an den Pranger gestellten Hexenrichtern möglichst unterdrückt worden seien; wenigstens waren die Exemplare derselben schon zu seiner Zeit sehr selten geworden. Bibl. mag. Th.
Wir reden von der =Cautio criminalis= , welche 1631 zu Rinteln erschien. Der Verfasser dieser Schrift war kein anderer, als der Jesuit =Friedrich Spee= , der Sprosse des adeligen (jetzt gräflichen) Geschlechts der =Spee von Langenfeld=. Im Jahre 1591 zu Kaiserswerth im Kölnischen geboren, war er als neunzehnjähriger Jüngling bei den Jesuiten zu Trier als Novize eingetreten, von wo er in das Ordenshaus zu Köln übersiedelte. Hier 1621 unter die Väter der Gesellschaft aufgenommen, wurde er wegen seiner ungewöhnlichen Gelehrsamkeit mit der Professur der Philosophie und Moral betraut, 1624 aber in das Jesuitenkolleg zu Paderborn versetzt, von wo aus er dem in die Gemeinden und namentlich in den Adel der Diözese Paderborn eingedrungenen Protestantismus entgegenarbeiten sollte. Durch seine Klugheit und sonstige Geschicklichkeit soll es ihm auch gelungen sein, den grössten Theil des paderbörner Adels in die katholische Kirche zurückzuführen. Die grossen Erfolge seiner Missionsarbeit in Paderborn veranlassten es daher, dass ihn der Orden zu gleichem Zwecke 1627 nach Bamberg und Würzburg berief. Hier jedoch, wo eben damals die grausigsten Hexenverfolgungen im Gange waren, sah sich derselbe alsbald in einen ganz anderen Beruf hineingestellt, indem er beauftragt ward, als Beichtvater der zum Tode verurtheilten Hexen zu fungiren. Diese neue Berufsthätigkeit liess Spee tief in den Abgrund hineinsehen, der so viele Tausende verschlang, und bald fiel es ihm wie Schuppen von dem Auge und es trieb ihn zu kühner, männlicher That. Er schrieb seine =Cautio criminalis=, eine Warnungsschrift, die er jedoch erst, nachdem er aus Franken in das Paderbörner Land zurückgekehrt war, in einer protestantischen Stadt (Rinteln) drucken zu lassen wagte,
Er hatte mittlerweile =Weier=, die =Cautio criminalis van Dale= und =Balthasar Bekker= kennen gelernt, war darüber erstaunt, dass solche Intelligenzen keinen besseren Erfolg errungen hatten, und gesellte sich ihnen mit raschem Entschlusse als Bundesgenossen zu.
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