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Er hatte mittlerweile =Weier=, die =Cautio criminalis van Dale= und =Balthasar Bekker= kennen gelernt, war darüber erstaunt, dass solche Intelligenzen keinen besseren Erfolg errungen hatten, und gesellte sich ihnen mit raschem Entschlusse als Bundesgenossen zu.

Unter diesen hatte Weier die =Zauberei= zugegeben, aber die =Hexerei= und das Teufelsbündniss, auf welches sich diese gründen soll, geleugnet; Spee hatte die =Möglichkeit= der Hexerei eingeräumt, aber durch seine prozessualischen Beschränkungen einen Weg abzumarken gesucht, auf welchem man in den einzelnen Fällen niemals zur Ueberzeugung von der =Wirklichkeit= derselben käme; Bekker hatte, wo nicht den Teufel selbst, doch dessen Macht und Einfluss auf den Menschen in Frage gestellt.

Die Veröffentlichung des Buches brachte Weier viele böse Tage ein. Als nämlich Herzog Wilhelm

Das achtzehnte Kapitel des zweiten Buchs zieht gegen die unwissenden Aerzte, besonders die anmassenden Jünger des Paracelsus, zu Felde. Die Chemie aber will Weier nicht verachten.

In den Motiven zu dieser Kriminalordnung wird Weier vornehm abgefertigt; er sei Arzt, nicht Jurist.

Dass man, vielleicht um die Priorität für die Protestanten zu retten, die ihnen durch Weier ohnehin bleibt, auch den tübingischen Theologen =Theodor Thummius= als wackeren Bekämpfer der Hexenprozesse gerühmt hat, ist unrecht.

Weier beging den Fehler der Inconsequenz, Spee's Buch litt an Prinziplosigkeit, und Bekker kam mit seinem Prinzip zu frühe, um eine vollständige Wirkung zu machen.

Um gegen solche Freigeistereien wenigstens die Hauptbasis des Hexenprozesses, die Glaubwürdigkeit der Bekenntnisse, zu retten, schrieb der trierische Suffraganbischof =Peter Binsfeld= 1589 seinen Traktat de confessionibus maleficorum et sagarum und gab denselben zwei Jahre darauf, besonders zum Gebrauch der baierischen Gerichte, wo er Beifall gefunden hatte, neu bearbeitet heraus . Die Realität des Pactums wird darin gegen Weier aus der Versuchungsgeschichte Jesu dargethan; die Auctorität des Kanons Episcopi aber, als einer von ganz andern Dingen redenden Stelle, abgewiesen.

Um den Glauben an die =objektive Wahrheit= der von Hexen bekannten Handlungen steht es also im Einzelnen, wie im Ganzen, sehr misslich. Darum haben Manche jenen wunderbaren Erlebnissen nur eine =subjektive Existenz in der Vorstellung der Hexen= einräumen zu müssen geglaubt. Die Hexen sollen sich entweder durch Krankheit, oder durch künstliche Mittel in einem Zustande höchster Exaltation befunden haben, in welchem sie das, was ihre wüste Phantasie ihnen vorgaukelte, für Wirklichkeit nahmen und als solche, oft sogar ohne Zwang, zu den Akten brachten. So meinen schon =Weier= und =Bacon von Verulam= und neuerlich =Rudolf Reuss= , dass die Hexen mittelst ihrer =Salbe= sich zu jener Thätigkeit der Einbildungskraft steigern, vermöge deren sie zu fliegen, in Thiere verwandelt zu sein, oder mit dem Teufel zu buhlen glauben. Ueber die Bestandtheile dieser Salbe haben wir theils Nachrichten in den Akten selbst , theils neuere Vermuthungen; jene, wie diese, gehen aus einander. Bei Weier z.

Zu der Ausgabe von 1577 fügte Weier als =sechstes= Buch seiner Schrift noch eine Abhandlung de lamiis sowie einen seltsamen Excurs über Pseudomonarchia Daemonum hinzu. Die innere Einrichtung der Hölle schildernd führt er die Namen von 572 Fürsten derselben auf, deren Unterthanen er auf 7