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Aktualisiert: 1. Juni 2025


Schreiber, die Hexenprozesse im Breisgau, S.

Das übrige =protestantische= Deutschland folgte dem Vorgange Preussens alsbald nach, indem hier in den ersten Dezennien des Jahrhunderts die Hexenprozesse gänzlich aufhörten, z.

Im Kurfürstenthum =Mainz= hatte man zwar schon vom Ende des fünfzehnten Jahrhunderts an Hexen und Zauberer fleissig verbrannt, indessen liegen doch bis über das Jahr 1570 hinaus nur über ganz vereinzelt vorgekommene Hexenprozesse Berichte vor, und aus dem dabei angewandten prozessualischen Verfahren ersieht man, dass die Hexenverfolgung der nächstfolgenden Zeit damals noch nicht im Gange war .

FUSSNOTEN: Wir berichten hier nach der lehrreichen Schrift L. Rapp's, »Die Hexenprozesse und ihre Gegner aus Tirol« S.

Nach Mozel's Instruktion wurde nun die Hexenverfolgung im ganzen Lande mit frischem Muthe aufs Neue in Angriff genommen. Umständliche Hexenprozesse kamen z.

Um dieselbe Zeit waren die Hexenprozesse auch in =Siebenbürgen=, im =Sachsenlande= in Gang gekommen. Im Allgemeinen war das Gerichtsverfahren in Ungarn (wo die Hexen ihren Hauptversammlungsort auf dem St.

Das Weib musste Urphede schwören, und wurde dann durch den Nachrichter unter Zuziehung des Uckermärkischen Hof- und Landrichters des Landes verwiesen. Seitdem endeten die Hexenprozesse gewöhnlich mit Verweisung in das Spinnhaus oder mit Verbannung aus dem Lande.

In =Ungarn= treten Hexenprozesse erst seit dem zweiten Jahrzehent des siebenzehnten Jahrhunderts hervor . Es wurde nämlich nach dem Zeugniss des gleichzeitigen Kronstädter Stadtpfarrers Markus Fuchs in Ungarn um 1615 eine grosse Menge von Hexenmeistern und Hexen verbrannt, weil sie den Willen gehabt haben sollten, durch ihre Teufelskünste ganz Ungarn und Siebenbürgen mittelst Hagelschlags zu verderben.

Dass man, vielleicht um die Priorität für die Protestanten zu retten, die ihnen durch Weier ohnehin bleibt, auch den tübingischen Theologen =Theodor Thummius= als wackeren Bekämpfer der Hexenprozesse gerühmt hat, ist unrecht.

Zwei andere Ansichten verdienen um des Gegensatzes willen, in welchem sie zu einander stehen, hier hervorgehoben zu werden. =Carl Haas= äussert sich nämlich (in der Schrift »die Hexenprozesse, ein kulturhistorischer Versuch nebst Dokumenten«, Tübingen, 1865) dahin, dass die Hexerei die Frucht und Folge der vorausgegangenen Ketzerei und daher auch ganz so wie diese behandelt worden sei. Er sagt (S.

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