Vietnam or Thailand ? Vote for the TOP Country of the Week !
Aktualisiert: 23. Juli 2025
In =England= hatte sich zuerst in den literarischen Arbeiten des Sir =Thomas Browne= das Aufdämmern einer von dem traditionellen Aberglauben sich abwendenden Zeit bemerklich gemacht. Derselbe Thomas Browne nämlich, welcher um 1633 seine Apologie des Aberglaubens unter dem Titel einer =Religio medici= geschrieben, hatte schon zwölf oder dreizehn Jahre später eine Schrift über »=gemeine und weitverbreitete Irrthümer=« veröffentlicht, worin er (wenigstens indirekt) dem Hexenglauben geradezu allen Boden entzog. Indessen willigte doch Browne selbst noch 1664 in die Hinrichtung von Hexen ein, und noch im folgenden Jahrzehent erschien in England das Volksbewusstsein von dem Glauben an Hexerei vollständig umnachtet. Namentlich war dieses in =Schottland= der Fall. Es gab kein protestantisches Volk, das in dieser Beziehung der katholischen Nation Spaniens so ähnlich war als das schottische . Aber rasch machte auch hier die Aufklärung des folgenden Jahrhunderts der Herrschaft des Aberglaubens ein Ende. Im Jahr 1690 übergab der gefeierte =Richard Baxter= die von dem gelehrten und glaubenseifrigen Prediger =Cotton Mather= ([+]1728) verfasste Geschichte der ältesten Hexenprozesse in Massachusetts dem englischen Publikum mit dem im Vorwort ausgesprochenen Bemerken, »der Mensch müsse ein sehr verstockter Sadducäer sein, welcher ihr keinen Glauben schenke«, und im folgenden Jahre 1691 stellte Baxter zur Rechtfertigung des Glaubens an Zauberei in einer eigenen Schrift über »=die Gewissheit der Geisterwelt=,« eine grandiose Zahl von Berichten über entdeckte Zauberer und Hexen zusammen. Von da bis zum Jahre 1718 (wo =Hutchinson= sein Buch schrieb,) erschienen in England nicht weniger als fünfundzwanzig Schriften zur Vertheidigung des Hexenglaubens; aber dennoch war derselbe im genannten Jahre vom Glauben fast aller Gebildeten in England verlassen.
In =Ungarn= treten Hexenprozesse erst seit dem zweiten Jahrzehent des siebenzehnten Jahrhunderts hervor . Es wurde nämlich nach dem Zeugniss des gleichzeitigen Kronstädter Stadtpfarrers Markus Fuchs in Ungarn um 1615 eine grosse Menge von Hexenmeistern und Hexen verbrannt, weil sie den Willen gehabt haben sollten, durch ihre Teufelskünste ganz Ungarn und Siebenbürgen mittelst Hagelschlags zu verderben.
Wir hören hier also die Juristen-Fakultät zu Helmstädt im Jahr 1714 (mit dem Gutachten der Tübinger Juristen-Fakultät von 1713 ganz übereinstimmend) sich gutachtlich so aussprechen, dass sie dabei von dem alten Aberglauben und von den juristischen Vertretern desselben aus früherer Zeit vollständig abhängig und beherrscht erscheint. Daher kann es nicht allzusehr auffallen, wenn ein Jahrzehent später der Professor der Rechte =Joh. Gottlieb Heineccius= zu Halle ([+]1741) in seinen Elementa iuris civilis secundum ordinum institutionum (Lib.
Wort des Tages
Andere suchen