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Gewerbegerichten überwiesen werden sollten; wir forderten ferner das Verbot des Trucksystems; obligatorische Fabrikordnungen für alle Betriebe mit mehr als zehn Arbeitern, wobei die Arbeiter gutachtlich zu hören seien; weiter beantragten wir Bestimmungen über den Lehrvertrag, Aufhebung der Arbeitsbücher, Verbot der Kinderarbeit für Kinder unter vierzehn Jahren in Fabriken.
Wir hören hier also die Juristen-Fakultät zu Helmstädt im Jahr 1714 (mit dem Gutachten der Tübinger Juristen-Fakultät von 1713 ganz übereinstimmend) sich gutachtlich so aussprechen, dass sie dabei von dem alten Aberglauben und von den juristischen Vertretern desselben aus früherer Zeit vollständig abhängig und beherrscht erscheint. Daher kann es nicht allzusehr auffallen, wenn ein Jahrzehent später der Professor der Rechte =Joh. Gottlieb Heineccius= zu Halle ([+]1741) in seinen Elementa iuris civilis secundum ordinum institutionum (Lib.