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Gewerbegerichten überwiesen werden sollten; wir forderten ferner das Verbot des Trucksystems; obligatorische Fabrikordnungen für alle Betriebe mit mehr als zehn Arbeitern, wobei die Arbeiter gutachtlich zu hören seien; weiter beantragten wir Bestimmungen über den Lehrvertrag, Aufhebung der Arbeitsbücher, Verbot der Kinderarbeit für Kinder unter vierzehn Jahren in Fabriken.

Weiter verlangten wir das Verbot der Sonntagsarbeit, einen zehnstündigen Normalarbeitstag für Betriebe mit mehr als zehn Lohnarbeitern, volle Vereinigungsfreiheit für die Gewerkschaftsorganisationen, Einführung von Fabrikinspektoren. Meist hatten Schweitzer und Genossen dasselbe beantragt. Einen unerwarteten Erfolg hatte ich mit meinem Antrag, die Arbeitsbücher abzuschaffen. Das kam so.

»In welche Klasse meinst du, daß du kommen wirstfragte das Fräulein, »deinem Alter nach müßtest du wohl in die erste versetzt werden. Hast du deine Arbeitsbücher mitgebracht? Wie steht es mit den Sprachen? Französisch und Englisch sind dir wohl geläufig, da du stets, wie dein Papa schrieb, eine englische oder französische Gouvernante hattestVon unten herauf tönte eine Glocke.

Ferner wurde gefordert: die Aufhebung der Arbeitsbücher auch für die Bergarbeiter; die Ausfüllung von Zeugnissen sollte nur auf Verlangen des Arbeiters erfolgen können; Festsetzung gleicher Kündigungsfristen für beide Teile, Truckverbot, strengere Schutzmaßregeln für Arbeiterinnen und Lehrlinge; die Einführung von Gewerbekammern und Gewerbegerichten; eine Reichsarbeitsinspektion sollte unter Leitung und Kontrolle des Reichsgesundheitsamts eingeführt werden.

Die bezüglichen Bestimmungen der sächsischen Gewerbeordnung, die die Arbeitsbücher vorschrieben, seien, so führte ich aus, durch das Paßgesetz gegenstandslos geworden. Lasker unterstützte meinen Antrag, und so wurde derselbe angenommen.

Die Annahme meines Antrags auf Beseitigung der Arbeitsbücher verschnupfte in den Kreisen der selbständigen Handwerker. Das ganze Raffinement, mit dem ich bei Stellung dieses Antrags zu Werke gegangen sein sollte, beschrieb Dr. C. Roscher, der Sohn des bekannten verstorbenen Nationalökonomen W. Roscher

Zehn Jahre später wurden bei einer Revision der Gewerbeordnung von der konservativ-ultramontanen Mehrheit die Arbeitsbücher für Personen unter 21 Jahren wieder eingeführt.