Vietnam or Thailand ? Vote for the TOP Country of the Week !
Aktualisiert: 25. Mai 2025
Die Cautio criminalis wurde so schnell vergriffen, dass schon im folgenden Jahre eine zweite Auflage nöthig war. Der Herausgeber derselben, Gronäus, bezieht sich für sein Unternehmen auf den ausdrücklichen Wunsch einiger Glieder des Reichskammergerichts und des Reichshofraths. Späterhin erschienen noch mehrere Abdrücke und verschiedene Uebersetzungen, und es ist darum keinem Zweifel unterworfen, dass das Werk Aufsehen gemacht habe. Um so wunderbarer ist's, dass wir dasselbe von den ersten Kriminalisten des Jahrhunderts, einem Carpzov, Berlich und Brunnemann, gar nicht erwähnt finden, und dass auch Thomasius, als er sein erstes Schriftchen über die Zauberei herausgab, in dem Wahne stand, die Cautio criminalis sei ein ganz neues Buch, weil er nur von der letzten Ausgabe derselben Kenntniss hatte. Hauber vermuthet, vielleicht nicht mit Unrecht, dass die ersten Ausgaben von den an den Pranger gestellten Hexenrichtern möglichst unterdrückt worden seien; wenigstens waren die Exemplare derselben schon zu seiner Zeit sehr selten geworden. Bibl. mag. Th.
Wort des Tages
Andere suchen