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Weitere populaere Gesetze, ueber Abkuerzung der Dienstzeit, ueber Ausdehnung des Provokationsrechts, ueber die Aufhebung des Vorrechts der Senatoren, ausschliesslich als Zivilgeschworene zu fungieren, sogar ueber die Aufnahme der italischen Bundesgenossen in den roemischen Buergerverband, soll er vorbereitet haben; wie weit seine Entwuerfe in der Tat gereicht haben, laesst sich nicht entscheiden, gewiss ist nur, dass Gracchus seine einzige Rettung darin sah, das Amt, das ihn schuetzte, von der Buergerschaft auf ein zweites Jahr verliehen zu erhalten, und dass er, um diese verfassungswidrige Verlaengerung zu bewirken, weitere Reformen in Aussicht stellte.

Die Buergerschaft war in der aelteren Zeit wohl veranlasst worden, die in dem Unterlassen der Abloesung enthaltene tatsaechliche Verlaengerung des Kommandos durch besonderen Gemeindebeschluss zu regularisieren; indes war dies mehr dem Geiste, als dem Buchstaben der Verfassung nach notwendig und bald griff die Buergerschaft hierbei nicht weiter ein.

Nicht eine Spur des Zaubers war in ihm, der zwischen dem Feldherrn und dem Soldaten ein persoenliches Band schlingt. Hierzu kam endlich, dass ein grosser Teil seiner tuechtigsten Soldaten alle Ursache hatte, sich ueber die masslose Verlaengerung ihrer Dienstzeit zu beschweren.

Aber auch bei dem besten Willen konnte man nicht mehr die Augen verschliessen, als Pompeius sich zum Kollegen im Konsulat nicht seinen frueheren Schwiegervater Caesar erkor, wie es der Lage des Sache entsprach und vielfach gefordert ward, sondern in seinem neuen Schwiegervater Scipio sich einen von ihm voellig abhaengigen Figuranten an die Seite setzte; noch weniger, als Pompeius sich gleichzeitig die Statthalterschaft beider Spanien auf weitere fuenf Jahre, also bis 709 verlaengern und fuer die Besoldung seiner Truppen sich aus der Staatskasse eine ansehnliche feste Summe auswerfen liess, nicht nur, ohne fuer Caesar die gleiche Verlaengerung des Kommandos und die gleiche Geldbewilligung zu bedingen, sondern sogar durch die gleichzeitig ergangenen neuen Regulative ueber die Besetzung der Statthalterschaften von weitem hinarbeitend auf eine Abberufung Caesars vor dem frueher verabredeten Termin.

Da eine gruendliche Verfassungsrevision, wenn sie ueberhaupt ausfuehrbar war, jetzt wenigstens nicht begonnen werden durfte, so haette zunaechst der einzigen Behoerde, die dazu imstande war, dem Senat die tatsaechliche Oberleitung des Krieges und namentlich die Vergebung und Verlaengerung des Kommandos ueberlassen werden und den Komitien nur die formelle Bestaetigung verbleiben sollen.

Auch der Senat konnte nicht verkennen, dass die afrikanische Expedition notwendig und es nicht weise war, dieselbe ins Unbestimmte hinauszuschieben; nicht verkennen, dass Scipio ein aeusserst faehiger Offizier und insofern zum Fuehrer eines solchen Krieges wohl geeignet war und dass, wenn einer, er es vermochte, vom Volke die Verlaengerung seines Oberbefehls so lange als noetig und die Aufbietung der letzten Kraefte zu erlangen.

Aber um das Jahr 390 trat eine wichtige Veraenderung ein, welche mit der vielleicht gleichzeitig erfolgten Fixierung und Verlaengerung des Festes in Zusammenhang stehen wird: man schlug von Staats wegen waehrend der ersten drei Tage im Rennplatz ein Brettergeruest auf und sorgte fuer angemessene Vorstellungen auf demselben zur Unterhaltung der Menge. B. G. Niebuhr, Roemische Geschichte.

Dagegen bedang Caesar sich die Verlaengerung seines Kommandos, das mit dem Jahre 700 zu Ende lief, bis zum Schluss des Jahres 705 aus, sowie die Befugnis, seine Legionen auf zehn zu vermehren und die Uebernahme des Soldes fuer die eigenmaechtig von ihm ausgehobenen Truppen auf die Staatskasse.

Waehrend das Feldherrnamt sonst auf eine einjaehrige Frist, auf eine bestimmte Provinz, auf streng zugemessene militaerische und finanzielle Hilfsmittel beschraenkt war, war dem neuen ausserordentlichen Amt von vornherein eine dreijaehrige Dauer gesichert, die natuerlich weitere Verlaengerung nicht ausschloss, war demselben der groesste Teil der saemtlichen Provinzen, ja sogar Italien selbst, das sonst von militaerischer Amtsgewalt frei war, untergeordnet, waren ihm die Soldaten, Schiffe, Kassen des Staats fast unbeschraenkt zur Verfuegung gestellt.