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Aktualisiert: 11. Mai 2025
Erfordert, streng genommen, jeder Besuch einen Gegenbesuch, so gibt es doch auch für diese Regel Ausnahmen. So ist es gestattet, daß ältere Personen gegenüber viel jüngeren, Hochgestellte gegenüber geringer gestellten Leuten, Damen gegenüber Herren den schuldigen Gegenbesuch durch eine Einladung, eine dienstliche Gefälligkeit und Gönnerschaft oder durch eine Aufforderung zu wiederholtem Besuch ersetzen. Macht man in einem Hause Besuch, so entschuldigt man sich ebensowenig, wie derjenige, dem der Besuch gilt, sich bedankt. Ist der Besuch eine Aufmerksamkeit, um sich über das persönliche Befinden zu erkundigen, so ist kein Gegenbesuch notwendig. Willst du bei Vornehmen einen Besuch machen, so melde dich schriftlich an und bitte dabei, man möchte dir die Zeit bestimmen, wann du angenehm bist. Porto für etwaige Postantwort lege bei, wenn du es für notwendig hältst, d.
„Ich begreife nicht,“ sagte Herr von Rantow, „was er haben kann, er sah ja ganz verstört aus. Sollte er dienstliche Unannehmlichkeiten gehabt haben?“ Fräulein Anna sah ihn mit zornfunkelnden Augen an, in ihren Wimpern zeigte sich ein feuchter Thränenschimmer.
Aurora wandte sich um, mit erschrockenen Augen starrte sie gegen die Türe und flüsterte: »Ich kann ihn jetzt nicht sehen.« Damit verließ sie das Zimmer. Der Major trat ein und zeigte ein verwundertes Gesicht, als er mich allein sah. Er begrüßte mich mit zusammengekniffenen Augen und begann mit mir ruhig über dienstliche Angelegenheiten zu sprechen.
Als dieser Bedingung zuwidergehend ist jedoch nicht anzusehen eine Verpflichtung der Professoren der theologischen Fakultät im Lehrauftrag zur Vertretung der Lehren der evangelischen Kirche, sowie auch nicht der Erlaß und die Anwendung von Vorschriften über das dienstliche Vorgehen gegen Dozenten wegen Verletzung der aus dem akademischen Amt sich ergebenden Pflichten, wegen Zuwiderhandlungen gegen die allgemeinen Strafgesetze und wegen eines sittlich anstößigen Lebenswandels, oder wegen Handlungen, die der bürgerlichen Ehre Abbruch tun.
Wahrung solcher Rücksichten, welche den in Vertrag Stehenden aus Treu und Glauben gegenseitig, also je in gleicher Art auch der Firma und ihren Vertretern dem einzelnen Angestellten und Arbeiter gegenüber obliegen. Verpflichtungen, welche in keinem von diesen Punkten auf die dienstliche Tätigkeit Bezug haben, können niemand auferlegt werden.
Wenn er sich aber in dem Regiment erst die gesellschaftliche und dienstliche Stellung geschaffen hatte, die ihm bei seinen Fähigkeiten sicher war, sollte wohl niemand auf den Gedanken kommen, daß bei seiner Verheiratung irgend etwas zu bemäkeln wäre. Na, und nachher richtete man sich miteinander ein, so gut es eben ging.
Er hatte ehemals Prediger werden wollen, war dann jedoch durch seine Neigung zum Stottern wie durch seinen Hang zu weltlichem Wohlleben bestimmt worden, sich lieber der Pädagogik zuzuwenden. Er war Junggeselle, besaß einiges Vermögen, trug einen kleinen Brillanten am Finger und war dem Essen und Trinken herzlich zugetan. Er war derjenige Oberlehrer, der nur dienstlich mit seinen Standesgenossen, im übrigen aber vorwiegend mit der unverheirateten kaufmännischen Lebewelt der Stadt, ja auch mit den Offizieren der Garnison verkehrte, täglich zweimal im ersten Gasthause speiste und Mitglied des »Klubs« war. Begegnete er größeren Schülern nachts um zwei oder drei Uhr irgendwo in der Stadt, so schwoll er an, brachte einen »Guten Morgen« zustande und ließ die Sache für beide Teile auf sich beruhen ... Hanno Buddenbrook hatte nichts von ihm zu befürchten und wurde fast nie von ihm gefragt. Der Oberlehrer hatte sich mit seinem Onkel Christian allzuoft in allzurein menschlicher Weise zusammengefunden, als daß es ihn hätte freuen können, mit dem Neffen in dienstliche Konflikte zu geraten
Meine dienstliche Beschäftigung, der Umgang mit den Kameraden, die Befriedigung allerlei berechtigter und unberechtigter Passionen, nach Umständen einmal ein Stück ungehinderter Freiheit ich könnte ja ganz ein freier Mann sein und meinen Neigungen leben, aber ich fühle Pflichten in mir gegen mein Vaterland und meinen König genügte mir.
Handlungen und Unterlassungen, welche in keinem von diesen Punkten die dienstliche Tätigkeit berühren, begründen unbeschadet ihrer sonstigen Beurteilung keine Verletzung des Dienstvertrags oder vertragsmäßiger Pflichten.
Von da aus kam die Rede auf dienstliche Verhältnisse, auf Beamtentum und Grundbesitz, und was der Wechsel des Gesprächs damit in Verbindung brachte. Maggie sah dabei nicht mit dem üblichen interessierten Blick höflicher Damen von einem zum andern, hier und da eine zustimmende Bewegung machend, sondern sie redete eifrig mit.
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