United States or Lesotho ? Vote for the TOP Country of the Week !


So bittet nun am 6. Oktober 1550 „D.M. Luthers nachgelassene Witfrau, nachdem sie und ihre Kinder jetzund weniger Hilfe haben und die Unruhe dieser Zeit viele Beschwerungen bringet“, S.K.M. wolle ihr solche Hilfe gnädiglich auch hinfüro verordnen.

Es sind die dankbarsten Thiere von der Welt, auch die bescheidensten, diese dem Leben wieder halb zugewendeten Genesenden und Eidechsen: es giebt solche unter ihnen, die keinen Tag von sich lassen, ohne ihm ein kleines Loblied an den nachschleppenden Saum zu hängen. Es ist Weisheit darin, Lebens-Weisheit, sich die Gesundheit selbst lange Zeit nur in kleinen Dosen zu verordnen.

Die Gesetzgebung des Justinian war der Priesterehe durchaus nicht günstig, denn in einer Verordnung von 528 heißt es: "Indem wir die Vorschrift der heiligen Apostel befolgen, verordnen wir, dass, so oft ein bischöflicher Stuhl in einer Stadt erledigt ist, die Bewohner derselben über drei Personen von reinem Glauben und tugendhaftem Leben sich vereinigen, um aus ihnen den Würdigsten hervorzuheben.

Der Sessionstisch war in Folge dessen zuweilen ganz unbesetzt, und man erachtete es später für nothwendig, besonders zu verordnen, daß die Räthe bei solchen Gelegenheiten ihre Plätze nicht verlassen dürften. Was den Herzog von York betraf, so schien ihm das entsetzliche Schauspiel, welche die verworfensten Menschen jener Zeit nicht ohne Mitleid und Grausen ansehen konnten, zu amüsiren.

»Ich bin nicht krank« flüsterte aber die Frau »wenigstens nicht so, daß mir ein Doktor Mittel dagegen verordnen könnte nur Ruhe brauche ich Ruhe so bitte, Hedwig laß mich jetzt allein.« »Darf ich nicht bleiben

Dadurch müsset ihr das liebe Publikum in einer immerwährenden Drehkrankheit erhalten. Denn ich warne euch noch einmal: wenn es zur Vernunft kommt, dann ist es um euch geschehen. Es wird aber nie zur Vernunft kommen, wenn ihr meine Lehren pünktlich befolget. Schnauzen und verordnen und wieder verordnen und abermals schnauzen.

Dabei war er so mißtrauisch geworden, daß er immer fürchtete, Rübezahl stecke dahinter, wenn er zu einem Kranken gerufen ward, und sich wohl hütete, seine gewöhnlichen Mittel zu verordnen. »Wer weißsagen die Leute, »ob jener Arzt nicht der erste Erfinder der später so bekannt gewordenen homöopathischen Heilmethode gewesen istWie Rübezahl vor Prellerei warnt.

Gerade, wie man sagt, daß der Arzt dem einen das Reiten, dem andern kalte Bäder, dem dritten barfuß zu gehen /verordnete/, ebenso muß man auch sagen, daß die Natur bald Krankheit, bald Verletzung, bald schmerzliche Verluste zu /verordnen/ pflegt. Dort wendet man den Ausdruck an, um zu bezeichnen, daß er den Menschen jene Mittel als der Gesundheit entsprechend gegeben habe, und hier gilt es ja auch, daß alles das, was einem widerfährt, ihm als dem allgemeinen Schicksal entsprechend gegeben wird. Ebenso brauchen wir von unsern Schicksalen den Ausdruck "sich fügen", wie ihn die Baumeister brauchen von den Quadern, die bei Mauer- oder Pyramidenbauten sich schönstens zusammenordnen. Denn durch alles geht eine große Harmonie. Und wie im Reiche der Natur die Natur eines Einzelwesens nicht begriffen werden kann außer im Zusammenhange aller andern Einzelwesen, so auch auf dem Gebiete des Geschehens kein einzelner Umstand und Grund abgesehen von allen übrigen: was denn auch der Sinn jener vulgären Ausdrucksweise ist, wenn man sagt: es "/trug sich zu/", oder, es war ihm "/beschieden/". Lasset uns also dergleichen hinnehmen, gleichwie jene nahmen, was

Ich muß gestehen, daß mir Ihre Frau Gemahlin immer außerordentlich reizsam vorgekommen ist. Darum möchte ich Ihnen, verehrter Freund, auf keinen Fall raten, ihr eine jener Arzneien zu verordnen, die angeblich die Symptome so einer Krankheit beseitigen sollen, in Wirklichkeit aber nur der Gesundheit schaden. Nein, nein, hier sind Medikamente unnütz! Diät! Weiter nichts!

Gesetz über das Strafandrohungsrecht der Polizeibehörden. Wir Carl Alexander, von Gottes Gnaden Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach, Landgraf in Thüringen, Markgraf zu Meißen, gefürsteter Graf zu Henneberg, Herr zu Blankenhayn, Neustadt und Tautenburg etc. etc. haben, ~zur Beseitigung vorgekommener Zweifel,~ mit Zustimmung des getreuen Landtags zu verordnen beschlossen, wie folgt: § 1.