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Wahrscheinlich ist es aber ein alter Brauch der Regierungen, die sich dann mit ihrer ganzen Macht in den Moscheen befinden und sich so gegen ihr eigenes Volk sichern wollen. An öffentlichen Gebäuden der Stadt sind die Paläste des Sultans, die Moscheen, die Funduks, Bäder und Grabstätten hervorzuheben.

Die Gesetzgebung des Justinian war der Priesterehe durchaus nicht günstig, denn in einer Verordnung von 528 heißt es: "Indem wir die Vorschrift der heiligen Apostel befolgen, verordnen wir, dass, so oft ein bischöflicher Stuhl in einer Stadt erledigt ist, die Bewohner derselben über drei Personen von reinem Glauben und tugendhaftem Leben sich vereinigen, um aus ihnen den Würdigsten hervorzuheben.

Solche Zerrissenheit klingt naiv, unbefangen, kunstlos. Der tiefer Zusehende erkennt wohl romantische Ironie in ihr, denkt etwa an Heine. Warum sind noch die =zügelnden Menschenhände= nicht in der Nähe? Müssen denn gerade in solcher =Schreckensnacht= usfIch habe mir erlaubt, natürlich gegen den Text, die deutlichsten Papierworte hervorzuheben.

Um aber die Aehnlichkeit mit einem Atoll noch deutlicher hervorzuheben, finden sich an zwei Stellen tief und scharf wie mit einem Messer eingeschnittene Spalten in dem Wall, durch welche sich mühsam jetzt ein Bach hindurchdrängt.

War es ihm nicht heute zum erstenmal gelungen, seine Besonderheit gegen den anderen zu wahren? So hervorzuheben, daß dieser den unendlichen Unterschied an Feinheit der Empfindlichkeit fühlen konnte, der ihrer beiden Auffassungen voneinander trennte? Hat er denn noch etwas zu erwidern gewußt? Ja oder nein?..

Da der Mann in Geldsachen allezeit die Menschen nach sich zu beurteilen pflegte, hatte er gar nicht gezweifelt, daß Frau von Tressen auf seine Bitte eingehen werde. Er war daher aufs höchste betroffen und nicht minder geärgert, als sie sehr kurz und entschieden den Kopf schüttelte und sagte: „Nein, nein, damit will ich nichts zu thun haben. Es widerstrebt mir durchaus, in dieser Angelegenheit vermittelnd einzutreten. Es kann bei der Sachlage gar nicht anders als wie eine Bettelei aufgefaßt werden, und dagegen lehnt sich mein Empfinden auf. Ich habe, als Grete mir von deinem Schritt erzählte, gleich gedacht, daß das nichts werden würde. Theonie betrachtet die Sache nicht wie ein Geschäft, bei dem es ihr von Wert ist, etwas abzuhandeln, sondern sie leiten ganz andere Gesichtspunkte. In dem Schriftstück hat sie fünf Jahre ausbedungen und würde ihr Wort gehalten haben, wenn Du Dich der von ihr in Aussicht genommenen Vergünstigung würdig gezeigt hättest. Hat sie jetzt schon nein gesagt, so ist das eben so sehr ihr fester Entschluß, wie es ihre ehrliche Absicht war, Dir im Falle das Erbteil zuzuwenden. Daran werde ich nichts ändern, und wenn doch, ich mag und will's nicht. Es hat, wie gesagt, den Anstrich einer Bettelei, zu der wir nicht den geringsten Anlaß haben. Begnügt Euch denn nun mit dem, was Ihr habt, freut Euch dessen, laßt jedem das seine, das ihm zukommt, und trachtet nicht nach Fremdem. Das ist mein Rat. Daß es uns natürlich angenehm gewesen wäre, daß es sogar damals vor Deiner Heirat eine Voraussetzung war, daß auch Du etwas in die Ehe bringen würdest, brauche ich nicht hervorzuheben. Aber es ist überhaupt so vieles anders geworden, als wir gedacht haben, daß es wirklich auf etwas mehr oder weniger nicht ankommt. In unseren Augen wenigstens nicht. Das schöne Glück, das wir erträumt haben, ist dahin, und unser Entschluß, Holzwerder zu verlassen, steht auch fest. Es ist ja sehr schön, daß Ihr das bedauert, es scheint mir auch natürlich, aber es ändert nichts an der Einsicht, daß ein Zusammenleben zwischen uns unmöglich ist!

Respektive Elternkomplex. Der Mißverständnisse gewöhnt, halte ich es nicht für überflüssig, ausdrücklich hervorzuheben, daß die hier gegebenen Zurückführungen an die komplexe Natur der abzuleitenden Phänomene keineswegs vergessen haben, und daß sie nur den Anspruch erheben, zu den bereits bekannten oder noch unerkannten Ursprüngen der Religion, Sittlichkeit und der Gesellschaft ein neues Moment hinzuzufügen, welches sich aus der Berücksichtigung der psychoanalytischen Anforderungen ergibt.

Neben dieser Feststellung habe ich aber in bezug auf das Tatsächliche in der jetzigen Verwaltungspraxis noch zwei besondere Punkte hervorzuheben. Erstens. Auch bei der jetzigen Auslegung des Gesetzes vom 7. Januar 1854 liegt die Anwendung dieses Gesetzes ganz in der Hand der unteren Polizeibehörden, der Bürgermeister.

Er hatte, wie gesagt, jetzt jede kaufmännische Tätigkeit fahren lassen; aber diejenigen Stunden am Tage, die er nicht im »Klub« verbrachte, suchte er doch auf verschiedene Weise auszufüllen, und er liebte es, ausdrücklich hervorzuheben, daß er trotz aller Behinderungen niemals vollständig aufgehört habe zu arbeiten. Er erweiterte seine Sprachkenntnisse und hatte, der Wissenschaft halber und ohne praktischen Endzweck, kürzlich begonnen, Chinesisch zu lernen, worauf er vierzehn Tage lang viel Fleiß verwendet hatte. Zur Zeit war er damit beschäftigt, ein englisch-deutsches Lexikon, das ihm unzulänglich schien, zu »ergänzen«; aber, da eine kleine Luftveränderung ihm sowieso einmal wieder not tat und da es schließlich ja wünschenswert war, daß der Senator irgendwelche Begleitung hatte, so vermochte dies Geschäft jetzt nicht, ihn in der Stadt festzuhalten

Wir haben bisher nur die Beziehung der hysterischen Symptome zur Lebensgeschichte der Kranken erörtert; aus zwei weiteren Momenten der Breuerschen Beobachtung können wir aber auch einen Hinweis darauf gewinnen, wie wir den Vorgang der Erkrankung und der Wiederherstellung aufzufassen haben. Fürs erste ist hervorzuheben, daß die Kranke Breuers fast in allen pathogenen Situationen eine starke Erregung zu unterdrücken hatte, anstatt ihr durch die entsprechenden Affektzeichen, Worte und Handlungen, Ablauf zu ermöglichen. In dem kleinen Erlebnis mit dem Hund ihrer Gesellschafterin unterdrückte sie aus Rücksicht auf diese jede