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Aktualisiert: 13. Juni 2025


"Dein Bruder hat mir erzählt, er sei schon seit sechs Jahren verheiratet." Josefine fuhr hastig herum. Aber nach einer Weile des Nachdenkens sagte sie nur: "Unsinn!" und wandte sich wieder zum Fenster zurück. Der Pastor meinte auch, das könne nur ein schlechter Witz sein. Sie hätten sich doch nicht trauen lassen können, ehe sie gesetzlich geschieden war.

In abgeschlossnen Kreisen lenken wir Gesetzlich streng das in der Mittelhöhe Des Lebens wiederkehrend Schwebende. Was droben sich in ungemessnen Räumen Gewaltig seltsam hin und her bewegt, Belebt und tötet ohne Rat und Urteil, Das wird nach anderm Maß, nach andrer Zahl Vielleicht berechnet, bleibt uns rätselhaft. Eugenie. Und ist das alles? Hast du weiter nichts Zu sagen, zu verkünden?

Die Frage aber: welche Befugnisse die Polizei in bezug auf Versammlungen habe, fällt bei uns gänzlich zusammen mit der Frage: welche Befugnisse sie überhaupt habe gegenüber allen Vorkommnissen und Handlungen, die nicht gesetzlich besonders geregelt sind. Denn das einzige Gesetz, welches in unserem Land die Befugnisse der Polizeibehörden bestimmt das vorher schon erwähnte Gesetz vom 7.

Die ausdrückliche Erwähnung seiner richtigen Konsequenzen in § 16 erscheint also ratsam, um auch explicite erkennbar gemacht zu haben, daß die Stiftungsverwaltung als Staatsbehörde für nichts verantwortlich ist, was der Vorstand eines Stiftungsbetriebes bei Vertretung der Interessen seiner Firma innerhalb der Grenzen des gesetzlich Zulässigen zu tun oder zu unterlassen für gut findet. Zu § 7.

Der Grundsatz, daß der König nicht berechtigt sei, das Geld seiner Unterthanen ohne Beistimmung der Gemeinen zu erheben, hatte in der öffentlichen Meinung feste Wurzel gefaßt, und wenn auch in einem außerordentlichen Falle selbst Whigs bereit waren, einige Wochen hindurch Zölle zu entrichten, deren Erhebung nicht gesetzlich gerechtfertigt war, so ließ sich doch nicht bezweifeln, daß selbst Tories widerspenstig werden mußten, wenn solche unbillige Besteuerung länger währen sollte, als die besonderen Verhältnisse, welche sie veranlaßt hatten.

Sie erklärten einstimmig, sie würden niemals deshalb, daß sie in ihrem Rechte gewesen seien, um Verzeihung bitten, und eben so wenig anerkennen, daß die Visitation ihres Collegiums und die Beraubung ihres Präsidenten gesetzlich gewesen sei. Durch ein summarisches Edict wurden sie zur Vertreibung verurtheilt. Diese Strafe wurde indessen noch nicht für genügend erachtet.

Da er bei einem Verkauf dieser Pfänder, welcher gesetzlich durch die Gerichte geschehen mußte, den Überschuß des Erlöses an die Eigentümer hätte herausgeben müssen, so häufte er sie lieber in den großen Nußbaumschränken auf, mit denen zu diesem Zwecke nach und nach die Stuben des ersten und endlich auch des zweiten Stockwerks besetzt wurden.

Sie sollten dem Adel den ausschliesslichen Besitz der kurulischen Aemter und der daran geknuepften erblichen Auszeichnungen der Nobilitaet entreissen, was man in bezeichnender Weise nur dadurch erreichen zu koennen meinte, dass man die Adligen von der zweiten Konsulstelle gesetzlich ausschloss.

Die Zölle waren Karl nur auf die Dauer seines Lebens überlassen worden, und der neue Souverain konnte sie aus diesem Grunde gesetzlich nicht erheben.

Generalversammlung und Vorstand, gänzlich aus freien Wahlen seitens aller gesetzlich dazu befugten Versicherten hervorgehend, ohne Stimmrecht der Geschäftsleitungen in ihnen, außer für Statutenänderungen, verfahren meist etwas fiskalischer als den Geschäftsleitungen lieb ist und befolgen auch sonst deren Ratschläge öfters nicht was ihr gutes Recht ist, und im Effekt jedenfalls besser, wie wenn sie widerwillig solche befolgen müßten; sie verwalten aber alle Angelegenheiten der Kasse mit Umsicht und Sorgfalt und ihren erheblichen Jahresetat von ungefähr 12000 M. mit der Gewissenhaftigkeit einer Staatskasse.

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