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Aktualisiert: 13. Juni 2025


Dem Obersten erschien dies anmaßend, und er wußte nicht oder wollte es nicht wissen, daß von ältester Zeit her die Bürger von Kolberg sich als die natürlichen und gesetzlich berufenen Verteidiger ihrer Wälle und Mauern betrachteten.

Der König verstand es sich hinreichend zu beherrschen, um für diesen bitteren Rath zu danken und zu versprechen, daß er denselben in Erwägung ziehen wolle. Von dem Dispensationsrecht aber wollte er durchaus nichts nachlassen. Keine gesetzlich unqualificirte Person wurde von irgend einem bürgerlichen oder militairischen Amte entfernt. Aber einige von Sancroft's Vorschlägen wurden befolgt.

Den beiden Konsuln lag immer noch, wie ehemals der Inbegriff der Geschaefte des hoechsten Amtes ueberhaupt, so jetzt derjenige Inbegriff der hoechsten Amtsgeschaefte ob, fuer welchen nicht gesetzlich besondere Kompetenzen festgestellt waren.

Seitdem nun Zehnten- und Bodenzinspflicht hier wie sonst im ganzen Lande gesetzlich abgelöst worden ist, haben diese Höfe ein dem Stifte Zurzach schuldendes Grundzinskapital von Fr. 6259 zu verzinsen, die Verwaltung des Kapellenfonds aber ist aus geistlicher Hand an den Gemeinderath von Reckingen übergegangen und hat seit dem Jahre 1854 die gründliche Erneuerung der Kapelle zur Folge gehabt.

Seit einigen Jahren haben sich der Anbau und die Fabrikation des Zuckers in Terra Firma bedeutend verbessert, und da auf Jamaica das Raffiniren gesetzlich verboten ist, so glaubt man auf die Aussicht von raffinirtem Zucker in die englischen Colonien auf dem Wege des Schleichhandels rechnen zu können.

Auch die politischen Verbrechen blieben selbst unter der Monarchie einer Geschworenenkommission ueberwiesen; die neue Ordnung, die Caesar fuer dieselbe erliess, spezifizierte die gesetzlich strafbaren Handlungen genau und in liberaler, jede Gesinnungsverfolgung ausschliessender Weise und setzte als Strafe nicht den Tod fest, sondern die Verbannung.

Jenen einen Schritt brauchte er nicht zu beschönigen; er war gesetzlich. Anderes hatte er nicht zu gestehen, da wir nichts gegen den Staat unternommen hatten. So mußte man ihn endlich entlassen. Aber man dachte nicht daran, ihn zu begnadigen. "Ich selbst hatte ihn schriftlich gebeten, nicht sogleich abzureisen, um nicht neuen Verdacht zu erwecken.

Diese mußten sich sagen, daß ihre wirtschaftliche Tätigkeit, wenn auch gesetzlich sie jetzt noch fast ganz als reine Privatsache gilt, wegen ihrer einschneidenden Wirkung auf das Wohl und Wehe vieler und ihrer offenkundigen Beziehung auf allgemeine Volksinteressen, in Wahrheit schon längst eine wichtige öffentliche Funktion im großen Volksorganismus geworden ist: gewissermaßen der Auftrag, in der Organisation und Leitung der gemeinsamen Arbeit vieler mitzuarbeiten an der Organisation und Leitung der wirtschaftlichen Tätigkeit des ganzen Volkes.

Den Augenblick genau zu bestimmen, wann diese Unterschiede aufhörten, könnte niemand wagen, denn es mögen wohl noch spät im vierzehnten Jahrhunderte einige schwache Spuren der alten normännischen Sinnesart gefunden werden; auch von den Forschern in der Zeit der Stuarts schwache Spuren der Leibeigenschaft entdeckt sein, und ist diese Einrichtung bis zur gegenwärtigen Stunde gesetzlich noch nicht abgeschafft.

Wenn die neue Nobilitaet weniger scharf als die alte Geschlechtsaristokratie formuliert war und wenn diese gesetzlich, jene nur tatsaechlich die uebrige Buergerschaft im Mitgenuss der politischen Rechte beeintraechtigte, so war eben darum die zweite Zuruecksetzung nur schwerer zu ertragen und schwerer zu sprengen als die erste. An Versuchen zu dem letzteren fehlte es natuerlich nicht.

Wort des Tages

ibla

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