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Wenn die neue Nobilitaet weniger scharf als die alte Geschlechtsaristokratie formuliert war und wenn diese gesetzlich, jene nur tatsaechlich die uebrige Buergerschaft im Mitgenuss der politischen Rechte beeintraechtigte, so war eben darum die zweite Zuruecksetzung nur schwerer zu ertragen und schwerer zu sprengen als die erste. An Versuchen zu dem letzteren fehlte es natuerlich nicht.

Nach einiger Zeit bracht' ich eine Flasche hervor, wegen der mich meine Nachbarn beriefen, denen ich sogleich den Mitgenuss anbot.

Wie innerhalb der roemischen Buergerschaft der Herrenstand von dem Volke sich absonderte, den oeffentlichen Lasten durchgaengig sich entzog und die Ehren und Vorteile durchgaengig fuer sich nahm, so trat die Buergerschaft ihrerseits der italischen Eidgenossenschaft gegenueber und schloss diese mehr und mehr von dem Mitgenuss der Herrschaft aus, waehrend sie an den gemeinen Lasten doppelten und dreifachen Anteil ueberkam.

Schon laengst hatten die reichen und angesehenen nichtpatrizischen Familien von der Menge sich ausgeschieden und im Mitgenuss der senatorischen Rechte, in der Verfolgung einer, von der der Menge unterschiedenen und sehr oft ihr entgegenwirkenden Politik sich mit dem Patriziat verbuendet.

Sie sollten endlich den geringen Leuten den Mitgenuss der gemeinen Buergernutzungen, den leidenden Schuldnern Erleichterung, den arbeitslosen Tageloehnern Beschaeftigung verschaffen. Beseitigung der Privilegien, buergerliche Gleichheit, soziale Reform das waren die drei grossen Ideen, welche dadurch zur Anerkennung kommen sollten.

Da indes, abgesehen von dem Uebergang in das Privateigentum oder der Assignation, das roemische Recht feste und gleich dem Eigentum zu respektierende Nutzungsrechte einzelner Buerger am Gemeinlande nicht kannte, so hing es, so lange das Gemeinland Gemeinland blieb, lediglich von der Willkuer des Koenigs ab den Mitgenuss zu gestatten und zu begrenzen, und es ist nicht zu bezweifeln, dass er von diesem seinem Recht oder wenigstens seiner Macht haeufig zu Gunsten von Plebejern Gebrauch gemacht hat.

Aber mit der Einfuehrung der Republik wird der Satz wieder scharf betont, dass die Nutzung der Gemeinweide von Rechts wegen bloss dem Buerger besten Rechts, das heisst dem Patrizier zusteht; und wenn auch der Senat zu Gunsten der reichen in ihm mitvertretenen plebejischen Haeuser nach wie vor Ausnahmen zuliess, so wurden doch die kleinen plebejischen Ackerbesitzer und die Tageloehner, die eben die Weide am noetigsten brauchten, in dem Mitgenuss beeintraechtigt.