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Aktualisiert: 22. Mai 2025
Dagegen blieb nicht bloss das Grundeigentum in ganz Sizilien unangetastet der Satz, dass das ausseritalische Land durch Kriegsrecht den Roemern zu Privateigentum verfallen sei, war diesem Jahrhundert noch unbekannt , sondern es behielten auch die saemtlichen sizilischen und sardinischen Gemeinden die Selbstverwaltung und eine gewisse Autonomie, die freilich nicht in rechtsverbindlicher Weise ihnen zugesichert, sondern provisorisch zugelassen ward.
In den Kreisen derer, die unter den Einwirkungen des Klasseninteresses der Unternehmer stehen, hat sich allerdings die Vorstellung schon festgesetzt, als ob auch alles, was einem nicht durch seine persönliche Tätigkeit, sondern nur infolge derselben zufällt, bedingungsloses Privateigentum sei, welches für Zwecke des Gemeinwohls anders als etwa durch eine kleine Einkommensteuer heranziehen zu wollen, Konfiskation des Eigentums bedeute.
Diesen Abschnitt will ich doch mit eigenen Augen lesen,« unterbrach Theodahad, nach der Urkunde langend. »Viertens beläßt der Kaiser dem König der Goten nicht nur alle Ländereien und Schätze, die dieser als sein Privateigentum bezeichnen wird, sondern auch den ganzen Königsschatz der Goten, der allein an geprägtem Gold auf vierzigtausend Pfunde geschätzt ist.
So erwäge ich denn oft die so klugen und ehrwürdigen Einrichtungen der Utopier, die so wenig Gesetze und trotzdem eine so ausgezeichnete Verfassung haben, daß das Verdienst belohnt wird und trotz gleichmäßiger Verteilung des Besitzes allen alles reichlich zur Verfügung steht. Und dann vergleiche ich im Gegensatz dazu mit ihren Gebräuchen die so vieler anderer Nationen, die nicht aufhören zu ordnen, von denen allen aber auch nicht eine jemals so richtig in Ordnung ist. Bei ihnen bezeichnet jeder, was er erwirbt, als sein Privateigentum; aber ihre so zahlreichen Gesetze, die sie tagtäglich erlassen, reichen nicht aus, jemandem den Erwerb dessen, was er sein Privateigentum nennt, oder seine Erhaltung oder seine Unterscheidung von fremdem Besitz zu sichern, was jene zahllosen Prozesse deutlich beweisen, die ebenso ununterbrochen entstehen, wie sie niemals aufhören. Wenn ich mir das so überlege, werde ich Plato doch besser gerecht und wundere mich weniger darüber, daß er es verschmäht hat, für jene Leute irgendwelche Gesetze zu erlassen, die eine auf Gesetzen beruhende gleichmäßige Verteilung aller Güter unter alle ablehnen. In seiner großen Klugheit erkannte er offensichtlich ohne weiteres, daß es nur einen einzigen Weg zum Wohle des Staates gibt: die Einführung der Gleichheit des Besitzes. Diese ist aber wohl niemals dort möglich, wo die einzelnen ihr Hab und Gut noch als Privateigentum besitzen. Denn, wo jeder auf Grund gewisser Rechtsansprüche an sich bringt, soviel er nur kann, teilen nur einige wenige die gesamte Menge der Güter unter sich, mag sie auch noch so groß sein, und lassen den anderen nur Mangel und Not übrig. Und in der Regel ist es so, daß die einen in höchstem Grade das Los der anderen verdienen; denn die Reichen sind habgierige, betrügerische und nichtsnutzige Menschen, die Armen dagegen bescheidene und schlichte Männer, die durch ihre tägliche Arbeit dem Gemeinwesen mehr als sich selbst nützen. Ich bin daher der festen Überzeugung, das einzige Mittel, auf irgendeine gleichmäßige und gerechte Weise den Besitz zu verteilen und die Sterblichen glücklich zu machen, ist die gänzliche Aufhebung des Privateigentums. Solange es das noch gibt, wird der weitaus größte und beste Teil der Menschheit die beängstigende und unvermeidliche Last der Armut und der Kümmernisse dauernd weiterzutragen haben. Sie kann wohl ein wenig erleichtert werden, das gebe ich zu; aber sie völlig zu beseitigen, das ist, so behaupte ich, unmöglich. Man könnte ja für den Besitz des einzelnen an Grund und Boden ein bestimmtes Höchstmaß festsetzen und ebenso eine bestimmte Grenze für das Barvermögen; man könnte auch durch Gesetze einer zu großen Macht des Fürsten und einer zu großen Anmaßung des Volkes vorbeugen. Ferner könnte man die Erlangung von
Nun ist aber das Privateigentum nichts anderes als der Vermittler dieser freien Verfügung. Für den sozialen Organismus kommt in Ansehung des Eigentums gar nichts anderes in Betracht, als daß der Eigentümer das Recht hat, über das Eigentum aus seiner freien Initiative heraus zu verfügen.
Nachdem man ihn darüber interpelliert, ob er seinerzeit einen geheimen Vertrag mit Mende bei der sogenannten Vereinigung abgeschlossen habe, was er bestritt, stellte man ihn wegen der Kassenführung zur Rede. Er habe Gelder des Vereins für den „Sozialdemokrat“ verwendet, wozu er kein Recht habe, da das Blatt sein Privateigentum sei.
In dem gleichen Genrache hatten auch Ibau Adjang und seine Schwester Dèw Adjang ihre eigenen Kammern, in denen sie schliefen und ihr Privateigentum bewahrten. Am folgenden Morgen hatte ich meine Toilette noch kaum beendet, als vier von Adjangs Frauen bei mir eintraten und meine Tauschartikel, von denen ihnen der Kontrolleur viel erzählt hatte, besichtigen wollten.
Zwei Holzhändler ließen es aber bei akademischer Ungeduld nicht bewenden, sondern führten Exekution gegen das Konsortium, das sie auf den Flugtag vertröstet hatte, und ließen den Apparat mit Beschlag belegen. Die Pfändung mußte natürlich aufgehoben werden, denn der Apparat war Privateigentum des Fliegers. Die Sache aber machte Aufsehn, und nur wer finanziell nicht beteiligt war, lachte.
Er wisse das wohl, fuhr Gisgo fort, er, der sie dadrüben geführt habe und mit der letzten Kompagnie auf der letzten Galeere zurückgekehrt sei! »Das ist wahr! Das ist wahr!« rief man. Die Republik, redete er weiter, habe ihre Teilung nach Völkern, ihre Bräuche und ihren Glauben geachtet. Sie seien frei in Karthago! Was aber die Schalen der Garde anbeträfe, so sei das Privateigentum.
Ein Kollegium von drei Maennern, die als ordentliche und stehende Beamte der Gemeinde angesehen und jaehrlich von der Volksversammlung gewaehlt wurden, ward mit dem Einziehungs- und Aufteilungsgeschaeft beauftragt, wozu spaeter noch der wichtige und schwierige Auftrag kam, rechtlich festzustellen, was Domanialland und was Privateigentum sei.
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