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Das Stadtgebiet Karthagos, mit Ausnahme eines an Utica verschenkten Striches, und das der uebrigen zerstoerten Ortschaften ward roemisches Domanialland, welches man durch Verpachtung verwertete.

Da seit der Besiegung der Boier und Apuaner ausser den wenig lockenden ligurischen Taelern neues Gebiet in Italien nicht gewonnen ward, war daselbst kein anderes Land zu verteilen als das verpachtete oder okkupierte Domanialland, dessen Antastung der Aristokratie begreiflicherweise jetzt ebensowenig genehm war wie vor dreihundert Jahren.

Vom Ende des Hannibalischen Krieges bis zum Jahre 595 ist die Buergerzahl in stetigem Steigen, wovon die Ursache wesentlich zu suchen ist in den fortdauernden und ansehnlichen Verteilungen von Domanialland; nach 595 , wo die Zaehlung 328000 waffenfaehige Buerger ergab, zeigt sich dagegen ein regelmaessiges Sinken, indem sich die Liste im Jahre 600 auf 324000, im Jahre 607 auf 322000, im Jahre 623 auf 319000 waffenfaehige Buerger stellt ein erschreckendes Ergebnis fuer eine Zeit tiefen inneren und aeusseren Friedens.

Ein Kollegium von drei Maennern, die als ordentliche und stehende Beamte der Gemeinde angesehen und jaehrlich von der Volksversammlung gewaehlt wurden, ward mit dem Einziehungs- und Aufteilungsgeschaeft beauftragt, wozu spaeter noch der wichtige und schwierige Auftrag kam, rechtlich festzustellen, was Domanialland und was Privateigentum sei.

Als diejenigen, die die Kosten dieses Plans zu tragen haetten, wurden vermutlich die Latiner genannt, denn anderes okkupiertes Domanialland von einigem Umfang als das von ihnen benutzte scheint nicht mehr in Italien vorhanden gewesen zu sein.

Zur Verteilung ward nur das italische Domanialland bestimmt, das heisst wesentlich das Gebiet von Capua, und, wenn dies nicht ausreichen sollte, anderer italischer Grundbesitz, der aus dem Ertrage der neuen oestlichen Provinzen zu dem in den zensorischen Listen verzeichneten Taxationswert angekauft werden sollte; alle bestehenden Eigentums- und Erbbesitzrechte blieben also unangetastet.

Indem die roemische Aristokratie also fuer sich selber sorgte und was von okkupiertem Lande noch in ihren Haenden war, sich in Eigentum umwandeln liess, beschwichtigte sie zugleich die italischen Bundesgenossen dadurch, dass sie denselben an dem von ihnen und namentlich von ihrer munizipalen Aristokratie genutzten latinischen Domanialland zwar nicht das Eigentum verlieh, aber doch das ihnen durch ihre Privilegien verbriefte Recht daran ungeschmaelert wahrte.

Dagegen die noch nach Okkupationsrecht besessenen Domaenen, welche ausser dem von den Latinern genutzten Domanialland zum groessten Teil bestanden haben werden in dem gemaess des Gracchischen Maximum den Inhabern gebliebenen Grundbesitz, war man entschlossen, den bisherigen Okkupanten definitiv zuzuwenden und auch die Moeglichkeit kuenftiger Aufteilung abzuschneiden.

Bei weitem praktischer und nuetzlicher waren die Versuche, dem einreissenden Verfall mittelbar zu steuern, unter denen die Ausweisungen von neuen Bauernhufen aus dem Domanialland ohne Zweifel den ersten Platz einnehmen. Bei weitem die meisten dieser segensreichen Gruendungen duerfen der Reformpartei zugeschrieben werden.

Um die hierzu noetigen Summen zu beschaffen, sollte das uebrige italische und vor allem alles ausseritalische Domanialland sukzessiv zum Verkauf gebracht werden; worunter namentlich die ehemaligen koeniglichen Tafelgueter in Makedonien, dem Thrakischen Chersones, Bithynien, Pontus, Kyrene, ferner die Gebiete der nach Kriegsrecht zu vollem Eigen gewonnenen Staedte in Spanien, Afrika, Sizilien, Hellas, Kilikien verstanden waren.