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Aktualisiert: 6. Mai 2025
Auf dem einen wie dem anderen Wege kam frisches Blut in den roemischen Herrenstand; aber an sich blieb nach wie vor das Regiment aristokratisch und auch in dieser Hinsicht die roemische eine rechte Bauerngemeinde, in welcher der reiche Vollhufener zwar aeusserlich von dem armen Insten sich wenig unterscheidet und auf gleich und gleich mit ihm verkehrt, aber nichtsdestoweniger die Aristokratie so allmaechtig regiert, dass der Unbemittelte weit eher in der Stadt Buergermeister als in seinem Dorfe Schulze wird.
Aber wie aus der Aristokratie ein eigener Herrenstand ward, der in seiner Hand nicht bloss die Macht, sondern auch den Reichtum vereinigte, so wurden aus den Schutzbefohlenen Guenstlinge und Bettler; und der neue Anhang der Reichen unterhoehlte aeusserlich und innerlich den Buergerstand. Die Aristokratie duldete nicht bloss diese Klientel, sondern beutete finanziell und politisch sie aus.
Aber wenn in der aelteren Zeit die Erblichkeit der aeusseren Wuerde bis zu einem gewissen Grade durch die Vererbung der inneren Wuerdigkeit bedingt gewesen war und die senatorische Aristokratie den Staat nicht zunaechst kraft Erbrechts gelenkt hatte, sondern kraft des hoechsten aller Vertretungsrechte, des Rechtes der trefflichen gegenueber den gewoehnlichen Maennern, so sank sie in dieser Epoche, und namentlich mit reissender Schnelligkeit seit dem Ende des Hannibalischen Krieges, von ihrer urspruenglichen hohen Stellung als dem Inbegriff der in Rat und Tat erprobtesten Maenner der Gemeinde herab zu einem durch Erbfolge sich ergaenzenden und kollegialisch missregierenden Herrenstand.
Aber es war auf die Laenge nicht durchfuehrbar, zugleich Republikaner und Koenig zu sein. Das Landvogtspielen demoralisierte mit furchtbarer Geschwindigkeit den roemischen Herrenstand. Hoffart und Uebermut gegen die Provinzialen lagen so sehr in der Rolle, dass daraus dem einzelnen Beamten kaum ein Vorwurf gemacht werden darf.
In diesen auf die Emanzipation der Waehlerschaft von dem regierenden Herrenstand gerichteten Massregeln mochte die Partei, die sie veranlasste, vielleicht den Anfang zu einer Regeneration des Staates erblicken; in der Tat ward dadurch in der Nichtigkeit und Unfreiheit des gesetzlich hoechsten Organs der roemischen Gemeinde auch nicht das mindeste geaendert, ja dieselbe allen, die es anging und nicht anging, nur noch handgreiflicher dargetan.
Der regierende Herrenstand betrachtete ueberhaupt seiner ueberwiegenden Majoritaet nach die Wirtschaft der Spekulanten mit Widerwillen und fuehrte sich nicht bloss durchschnittlich rechtschaffener und ehrbarer in den Provinzen als diese Geldleute, sondern tat auch oefter ihnen Einhalt; nur brachen der haeufige Wechsel der roemischen Oberbeamten und die unvermeidliche Ungleichheit ihrer Gesetzhandhabung dem Bemuehen, jenem Treiben zu steuern, notwendig die Spitze ab.
Es war der grosse Scipio, der in seinem zweiten Konsulat 560 sie bewirkte. Auch das Volksfest war eine Volksversammlung so gut wie die zur Abstimmung berufene der Zenturien; und dass jene nichts zu beschliessen hatte, machte die hierin liegende offizielle Ankuendigung der Scheidung von Herrenstand und Untertanenschaft nur um so praegnanter.
Die Aristokratie musste zufrieden sein, durch einen selbst in dieser Zeit tiefster Korruption Aufsehen erregenden Stimmenkauf, wofuer der ganze Herrenstand die Mittel zusammenschoss, ihm in der Person des Marcus Bibulus einen Kollegen zuzugesellen, dessen bornierter Starrsinn in ihren Kreisen als konservative Energie betrachtet ward und an dessen gutem Willen wenigstens es nicht lag, wenn die vornehmen Herren ihre patriotischen Auslagen nicht wieder herausbekamen.
Wie innerhalb der roemischen Buergerschaft der Herrenstand von dem Volke sich absonderte, den oeffentlichen Lasten durchgaengig sich entzog und die Ehren und Vorteile durchgaengig fuer sich nahm, so trat die Buergerschaft ihrerseits der italischen Eidgenossenschaft gegenueber und schloss diese mehr und mehr von dem Mitgenuss der Herrschaft aus, waehrend sie an den gemeinen Lasten doppelten und dreifachen Anteil ueberkam.
Diesen Adel wird man kaum als Herrenstand bezeichnen dürfen; was ihn auszeichnete, war wohl nur größeres Besitztum, die Erinnerung edler Abstammung, nähere Beziehung zur Person des Königs, der treue Dienste mit Ehren und Geschenken belohnte.
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