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Aber wenn in der aelteren Zeit die Erblichkeit der aeusseren Wuerde bis zu einem gewissen Grade durch die Vererbung der inneren Wuerdigkeit bedingt gewesen war und die senatorische Aristokratie den Staat nicht zunaechst kraft Erbrechts gelenkt hatte, sondern kraft des hoechsten aller Vertretungsrechte, des Rechtes der trefflichen gegenueber den gewoehnlichen Maennern, so sank sie in dieser Epoche, und namentlich mit reissender Schnelligkeit seit dem Ende des Hannibalischen Krieges, von ihrer urspruenglichen hohen Stellung als dem Inbegriff der in Rat und Tat erprobtesten Maenner der Gemeinde herab zu einem durch Erbfolge sich ergaenzenden und kollegialisch missregierenden Herrenstand.

Er war Sullanischer Offizier und fuer die restaurierte Verfassung einzustehen verpflichtet, und doch auch wieder in Opposition gegen Sulla persoenlich wie gegen das ganze senatorische Regiment.

Eine senatorische Kommission ging nach Spanien, um im Einvernehmen mit Scipio das neugewonnene Provinzialgebiet roemisch zu ordnen, und Scipio tat, was er konnte, um die Folgen der ehr- und kopflosen Politik seiner Vorgaenger zu beseitigen, wie denn zum Beispiel die Kaukaner, deren schmachvolle Misshandlung durch Lucullus er neunzehn Jahre zuvor als Kriegstribun mit hatte ansehen muessen, von ihm eingeladen wurden, in ihre Stadt zurueckzukehren und sie wiederaufzubauen.

Noch energischer als in die Verwaltung griff Gracchus ein in die senatorische Gerichtsallmacht. Dass er die Senatoren als Geschworene beseitigte, ward schon gesagt; dasselbe geschah mit der Jurisdiktion, die der Senat als oberste Verwaltungsbehoerde sich in Ausnahmefaellen gestattete.

Betrachten wir, nachdem in dem vorhergehenden Kapitel die mit dem demokratischen Treiben zusammenhaengende Bewegung in Italien und Spanien und deren Ueberwaeltigung durch die senatorische Regierung dargestellt wurde, in diesem das aeussere Regiment, wie die von Sulla eingesetzte Behoerde es gefuehrt oder auch nicht gefuehrt hat.

Diese Bezeichnung, die urspruenglich nur der diensttuenden Buergerreiterei zukam, uebertrug sich allmaehlich, wenigstens im gewoehnlichen Sprachgebrauch, auf alle diejenigen, die als Besitzer eines Vermoegens von mindestens 400000 Sesterzen zum Rossdienst im allgemeinen pflichtig waren, und begriff also die gesamte senatorische und nichtsenatorische vornehme roemische Gesellschaft.

Mehr vielleicht noch als solcher Missbrauch der Justiz gegen Maenner fleckenlosen Wandels, aber neuen Adels erbitterte es die senatorische Partei, dass der reinste Adel nicht mehr genuegte, die etwaigen Flecken der Ehrlichkeit zuzudecken.

Es scheint danach ueberhaupt in der roemischen Verwaltung Regel gewesen zu sein, fuer die entfernteren Inseln nicht senatorische praefecti zu bestellen. Diese "Stellvertreter" aber setzen ihrem Wesen nach einen Oberbeamten voraus, der sie ernennt und beaufsichtigt; und dies koennen in dieser Zeit nur die Konsuln gewesen sein.