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Es war der grosse Scipio, der in seinem zweiten Konsulat 560 sie bewirkte. Auch das Volksfest war eine Volksversammlung so gut wie die zur Abstimmung berufene der Zenturien; und dass jene nichts zu beschliessen hatte, machte die hierin liegende offizielle Ankuendigung der Scheidung von Herrenstand und Untertanenschaft nur um so praegnanter.

Sie stiegen von den Rossen und trugen hohen Muth; 560 Da kam alsbald Herr Geiselher, der junge König gut, Und Gernot, sein Bruder, wie hurtig sprach er da, Als er den König Gunther nicht bei Siegfrieden sah: "Willkommen, Herr Siegfried, ich bitte, sagt mir an: 561 Wo habt ihr meinen Bruder, den König, hingethan?

Im Fruehjahr 560 war die Arbeit beendigt: Flamininus versammelte noch einmal in Korinth die Abgeordneten der saemtlichen griechischen Gemeinden, ermahnte sie zu verstaendigem und maessigem Gebrauch der ihnen verliehenen Freiheit und erbat sich als einzige Gegengabe fuer die Roemer, dass man die italischen Gefangenen, die waehrend des Hannibalischen Krieges nach Griechenland verkauft worden waren, binnen dreissig Tagen ihm zusende.

Mendoza übergab den Oberbefehl dem Don Juan Ayolas, der eine Musterung hielt, wobei sich von den 2500 Mann nur mehr 560 am Leben erwiesen, alle übrigen waren durch Hunger umgekommen!

Damit man nicht in Versuchung kommt, das Schicksal dieses ehrlichen, gelehrten Dummkopfes gar zu sehr zu beklagen, bemerke ich, dass er fünf Jahre lang Großinquisitor in Spanien war und dort 1620 Menschen lebendig und 560 im Bildnis verbrennen ließ und 21.845 andere zu Vermögenskonfiskation, Ehrlosigkeit usw. verurteilte.

Nichtsdestoweniger zog noch im Fruehjahr 560 Flamininus saemtliche roemische Besatzungen aus Griechenland heraus.

45: Caspar Weinreich S. 733 f., Hans. U. B. X S. 2 Anm. 1, n. 66, 86, HR. II 6 n. 444, 506, 509, 510, 532. 46: HR. II 6 n. 505 §§ 6-9, 507, 514 § 16, 515, 526, Hans. U. B. X n. 68, 109, S. 65 Anm. 1, S. 67 Anm. 3, Lüb. Chron. II S. 344 f. 47: HR. II 6 n. 553, 554, 560, Caspar Weinreich S. 734 f. 48: Caspar Weinreich S. 735, Lüb. Chron. II S. 345, Hans. Gesch. Qu.