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Das letztere toerichte Gesetz blieb formell in Kraft; vollzogen aber ward es natuerlich nicht, sondern der spaeter uebliche Zinsfuss von eins vom Hundert fuer den Monat oder zwoelf vom Hundert fuer das buergerliche Gemeinjahr, der nach den Geldverhaeltnissen des Altertums ungefaehr damals sein mochte, was nach den heutigen der Zinsfuss von fuenf oder sechs vom Hundert ist, wird wohl schon in dieser Zeit sich als das Maximum der angemessenen Zinsen festgestellt haben.

Sie sollten endlich den geringen Leuten den Mitgenuss der gemeinen Buergernutzungen, den leidenden Schuldnern Erleichterung, den arbeitslosen Tageloehnern Beschaeftigung verschaffen. Beseitigung der Privilegien, buergerliche Gleichheit, soziale Reform das waren die drei grossen Ideen, welche dadurch zur Anerkennung kommen sollten.

Zunaechst aber wurde, wenn das Gesetz durchging und Marius zur selbstaendigen Ausfuehrung dieser ungeheuren Eroberungs- und Aufteilungsplaene berufen ward, tatsaechlich derselbe bis zur Realisierung jener Plaene oder vielmehr, bei der Unbestimmtheit und Schrankenlosigkeit derselben, auf zeit seines Lebens Monarch von Rom; wozu denn vermutlich, wie Gracchus das Tribunat, so Marius das Konsulat alljaehrlich sich erneuern zu lassen gedachte. ueberhaupt ist bei der sonstigen Uebereinstimmung der fuer den juengeren Gracchus und fuer Marius entworfenen politischen Stellungen in allen wesentlichen Stuecken oder zwischen dem landanweisenden Tribun und dem landanweisenden Konsul darin ein sehr wesentlicher Unterschied, dass jener eine rein buergerliche, dieser daneben eine militaerische Stellung einnehmen sollte: ein Unterschied, der zwar mit, aber doch keineswegs allein aus den persoenlichen Verhaeltnissen hervorging, unter denen die beiden Maenner an die Spitze des Staates getreten waren. ^1 Es ist nicht moeglich, genau zu unterscheiden, was dem ersten und was dem zweiten Tribunat des Saturninus angehoert; um so weniger, als derselbe in beiden offenbar dieselben Gracchischen Tendenzen verfolgte.

In aehnlicher Weise wie auf dem religioesen Gebiet vollendete sich die in der vorigen Epoche begonnene Revolution auf dem der Erziehung und Bildung. Wie der Grundgedanke des roemischen Wesens, die buergerliche Gleichheit, bereits im Laufe des sechsten Jahrhunderts auch auf diesem Gebiet ins Schwanken gekommen war, ist frueher dargestellt worden.

Ihre buergerliche Verfassung ist unvollkommen; nicht bloss wird die nationale Einheit nur durch ein schwaches Band vertreten, was ja in gleicher Weise von allen Nationen anfaenglich gilt, sondern es mangelt auch in den einzelnen Gemeinden an Eintracht und festem Regiment, an ernstem Buergersinn und folgerechtem Streben.

Damals siegte die Demokratie in Prinzipienfragen und raeumte um diesen Preis die hoechsten Staatsaemter ihren beiden Verbuendeten ein; jetzt war sie praktischer geworden und nahm die hoechste buergerliche und militaerische Gewalt fuer sich selber, wogegen nur in untergeordneten Dingen den Bundesgenossen Konzessionen gemacht und, bezeichnend genug, nicht einmal Pompeius' alte Forderung eines zweiten Konsulats beruecksichtigt wurde.

Die buergerliche Gleichheit, welche bereits durch das Emporkommen des regierenden Herrenstandes eine toedliche Wunde empfangen hatte, erlitt einen gleich schweren Schlag durch die scharf und immer schaerfer sich zeichnende soziale Abgrenzung der Reichen und der Armen.

Zwar gehoerte zu dem eigentuemlichen Gepraege dieses maechtigen Buergersinnes auch dies, dass er durch die starre buergerliche Einfachheit und Gleichheit waehrend des Lebens nicht unterdrueckt, aber gezwungen ward, sich in die schweigende Brust zu verschliessen und dass er erst nach dem Tode sich aeussern durfte; dann aber trat er auch in dem Leichenbegaengnis des angesehenen Mannes mit einer sinnlichen Gewaltigkeit hervor, die mehr als jede andere Erscheinung im roemischen Leben geeignet ist, uns Spaeteren von diesem wunderbaren Roemergeist eine Ahnung zu geben.

Jetzt war der Senat gestuerzt zugleich durch die buergerliche, liberale Opposition und die soldatische Gewalt; es konnte sich nur noch darum handeln, fuer die neue Ordnung der Dinge die Personen, die Namen und Formen festzustellen, die uebrigens in den teils demokratischen, teils militaerischen Elementen der Umwaelzung bereits klar genug angedeutet waren.

Die Verlegung solcher gesellschaftlicher Verhaeltnisse, wie sie die neuattische Komoedie durchgaengig zeichnet, nach dem Rom der hannibalischen Epoche wuerde geradezu ein Attentat auf dessen buergerliche Ordnung und Sitte gewesen sein.