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Beides hing eng miteinander zusammen; denn wenn die oekonomische Bedraengnis den Mittelstand aufzehrte und die Buergerschaft in eine Minderzahl von Reichen und ein notleidendes Proletariat aufloeste, so war die buergerliche Gleichheit damit zugleich vernichtet und das republikanische Gemeinwesen der Sache nach zerstoert.

In die schoensten seiner Lieder spielen die suessen Bilder vom Gardasee hinein und schwerlich haette in dieser Zeit ein Hauptstaedter ein Gedicht zu schreiben vermocht wie das tief empfundene auf des Bruders Tod oder das brave, echt buergerliche Festlied zu der Hochzeit des Manlius und der Arunculeia.

Lebensjahre stand und nicht im 56., sondern 57 Jahre 8 Monate alt starb. War er dagegen im Juli 652 geboren, so stand er bei dem Tode des Marius im sechzehnten Lebensjahr; und dazu stimmt die Bezeichnung bei Velleius wie die allgemeine Regel, dass buergerliche Stellungen nicht vor Ablauf des Knabenalters uebernommen werden.

Raeumlich waren die buergerliche und die militaerische Gewalt allerdings laengst schon durch die Verfassung geschieden, und endete jene an dem Pomerium, wo diese begann; allein immer noch hielt derselbe Mann die hoechste politische und die hoechste militaerische Macht in seiner Hand vereinigt.

Die Zulassung des Nichtbuergers zu einer buergerlich religioesen Verrichtung musste freilich dem rechtglaeubigen Roemer als suendhaft erscheinen; aber nie hat auch der strengste Orthodoxe bezweifelt, dass durch die lediglich und allein vom Staat abhaengige Zulassung in die buergerliche Gemeinschaft auch die volle religioese Gleichheit herbeigefuehrt werde.

Imperium ist die Befehlsgewalt, imperator der Inhaber derselben; in diesen Worten wie in den entsprechenden griechischen Ausdrucken krat/o/r, aytokrat/o/r liegt so wenig eine spezifisch militaerische Beziehung, dass es vielmehr eben das Charakteristische der roemischen Amtsgewalt ist, wo sie rein und vollstaendig auftritt, Krieg und Prozess, das ist die militaerische und die buergerliche Befehlsgewalt, als ein untrennbares Ganze in sich zu enthalten.

Der roemische Vogt, an der Spitze der Heere des Staats und im Besitz bedeutender Finanzmittel, dazu einer schlaffen gerichtlichen Kontrolle unterworfen und von der Oberverwaltung tatsaechlich unabhaengig, endlich mit einer gewissen Notwendigkeit dahin gefuehrt, sein und seiner Administrierten Interesse von dem der roemischen Gemeinde zu scheiden und ihm entgegenzustellen, glich weit mehr einem persischen Satrapen als einem der Mandatare des roemischen Senats in der Zeit der Samnitischen Kriege, und kaum konnte der Mann, der eben im Auslande eine gesetzliche Militaertyrannis gefuehrt hatte, von da den Weg wieder zurueck in die buergerliche Gemeinschaft finden, die wohl Befehlende und Gehorchende, aber nicht Herren und Knechte unterschied.

Die Aufgabe war an sich nicht leicht und ward noch erschwert durch die sonstigen sozialen und politischen Uebelstaende dieser Zeit, vor allem durch die ungemeine Schwierigkeit, teils die Militaerchefs in den Provinzen in Unterwuerfigkeit gegen die hoechste buergerliche Obrigkeit zu erhalten, teils in der Hauptstadt mit den Massen des daselbst sich anhaeufenden italischen und ausseritalischen Gesindels und der in Rom grossenteils in faktischer Freiheit lebenden Sklaven fertig zu werden, ohne doch Truppen zur Verfuegung zu haben.

Solche Werke verdunkelten selbst in den Augen verstaendiger Leute die zwecklose Herrlichkeit der hellenischen Tempel. Auch das buergerliche Leben wurde jetzt ein anderes.

Diese neuen Cornelier, deren buergerliche Existenz an die Rechtsbestaendigkeit der Institutionen ihres Patrons geknuepft war, sollten eine Art von Leibwache fuer die Oligarchie sein und ihr den staedtischen Poebel beherrschen helfen, auf den nun einmal in der Hauptstadt in Ermangelung einer Besatzung alles ankam.