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Die Okkupationen der Vornehmen warfen sich vorwiegend auf die grossen neugewonnenen Landstriche; die Reichtuemer, die durch den Krieg und den Verkehr massenhaft nach Rom stroemten, muessen den Zinsfuss herabgedrueckt haben; die steigende Bevoelkerung der Hauptstadt kam dem Ackerbauer in ganz Latium zugute; ein weises Inkorporationssystem vereinigte eine Anzahl angrenzender, frueher untertaeniger Gemeinden mit der roemischen und verstaerkte dadurch namentlich den Mittelstand; endlich brachten die herrlichen Siege und die gewaltigen Erfolge die Faktionen zum Schweigen, und wenn der Notstand der Bauernschaft auch keineswegs beseitigt, noch weniger seine Quellen verstopft wurden, so leidet es doch keinen Zweifel, dass am Schlusse dieser Periode der roemische Mittelstand im ganzen in einer weit minder gedrueckten Lage sich befand als in dem ersten Jahrhundert nach Vertreibung der Koenige.

Die legislatorische Initiative wurde den Volkstribunen dadurch beschraenkt, dass jeder Antrag fortan von ihnen zunaechst dem Senat vorgelegt werden musste und erst, wenn dieser ihn gebilligt hatte, an das Volk gelangen konnte. ^11 Klar ist es nicht, was das "Zwoelftelgesetz', der Konsuln Sulla und Rufus von 666 in dieser Hinsicht vorschrieb; die einfachste Annahme bleibt aber, darin eine Erneuerung des Gesetzes von 397 zu sehen, so dass der hoechste erlaubte Zinsfuss wieder 1/12 des Kapitals fuer das zehnmonatliche oder 10 Prozent fuer das zwoelfmonatliche Jahr ward. Diese durch den Sulpicischen Revolutionsversuch hervorgerufenen Verfuegungen desjenigen Mannes, der darin als Schild und Schwert der Verfassungspartei aufgetreten war, des Konsuls Sulla, tragen einen ganz eigentuemlichen Charakter.

Das letztere toerichte Gesetz blieb formell in Kraft; vollzogen aber ward es natuerlich nicht, sondern der spaeter uebliche Zinsfuss von eins vom Hundert fuer den Monat oder zwoelf vom Hundert fuer das buergerliche Gemeinjahr, der nach den Geldverhaeltnissen des Altertums ungefaehr damals sein mochte, was nach den heutigen der Zinsfuss von fuenf oder sechs vom Hundert ist, wird wohl schon in dieser Zeit sich als das Maximum der angemessenen Zinsen festgestellt haben.

Welche Dimensionen aber neben dieser auf dem Ruin der kleinen Bauernschaft unnatuerlich gedeihenden Gutswirtschaft die Geldwirtschaft angenommen, wie die italische Kaufmannschaft mit den Juden um die Wette in alle Provinzen und Klientelstaaten des Reiches sich ergossen hatte, alles Kapital endlich in Rom zusammenfloss, dafuer wird es, nach dem frueher darueber Gesagten, hier genuegen, auf die einzige Tatsache hinzuweisen, dass auf dem hauptstaedtischen Geldmarkt der regelmaessige Zinsfuss in dieser Zeit sechs vom Hundert, das Geld daselbst also um die Haelfte billiger war als sonst durchschnittlich im Altertume.