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Geradezu beschraenkt wurde die legislatorische Kompetenz der Komitien uebrigens nicht; es war auch nicht noetig, da ja infolge der besser gesicherten Initiative des Senats das Volk ohnehin nicht leicht wider den Willen der Regierung in die Verwaltung, das Finanzwesen und die Kriminaljurisdiktion eingreifen konnte und seine legislative Mitwirkung wesentlich wieder zurueckgefuehrt ward auf das Recht, zu Aenderungen der Verfassung ja zu sagen.

Die legislatorische Initiative wurde den Volkstribunen dadurch beschraenkt, dass jeder Antrag fortan von ihnen zunaechst dem Senat vorgelegt werden musste und erst, wenn dieser ihn gebilligt hatte, an das Volk gelangen konnte. ^11 Klar ist es nicht, was das "Zwoelftelgesetz', der Konsuln Sulla und Rufus von 666 in dieser Hinsicht vorschrieb; die einfachste Annahme bleibt aber, darin eine Erneuerung des Gesetzes von 397 zu sehen, so dass der hoechste erlaubte Zinsfuss wieder 1/12 des Kapitals fuer das zehnmonatliche oder 10 Prozent fuer das zwoelfmonatliche Jahr ward. Diese durch den Sulpicischen Revolutionsversuch hervorgerufenen Verfuegungen desjenigen Mannes, der darin als Schild und Schwert der Verfassungspartei aufgetreten war, des Konsuls Sulla, tragen einen ganz eigentuemlichen Charakter.

Wenn sie in der Gerichtsbarkeit von Anfang an den Konsuln gleichstanden und schon in den ersten Stadien der staendischen Kaempfe gleich diesen die legislatorische Initiative erwarben, so empfingen sie jetzt auch, wir wissen nicht genau wann, aber vermutlich bei oder bald nach der schliesslichen Ausgleichung der Staende, gleiche Stellung mit den Konsuln gegenueber der tatsaechlich regierenden Behoerde, dem Senate.

Vor allen Dingen erhielt das tribunizische Amt wieder seine fruehere Geltung. Pompeius selbst als Konsul brachte das Gesetz ein, das den Volkstribunen ihre althergebrachten Befugnisse, namentlich auch die legislatorische Initiative zurueckgab freilich eine seltsame Gabe aus der Hand des Mannes, der mehr als irgend ein Lebender dazu getan hatte, der Gemeinde ihre alten Privilegien zu entreissen.

In einer stark besuchten Senatssitzung der ciceronischen Zeit waren 417 Mitglieder anwesend. Hinsichtlich der Gesetzgebung begnuegte sich Sulla, die im Jahre 666 getroffenen Bestimmungen wiederaufzunehmen und die legislatorische Initiative, wie sie laengst tatsaechlich dem Senat zustand, wenigstens den Tribunen gegenueber auch gesetzlich ihm zu sichern.

Sulla hat den tribunizischen Rechenschaftsprozess wenn nicht geradezu abgeschafft, so doch, ebenwie die legislatorische Initiative der Tribune, von der vorgaengigen Einwilligung des Senats abhaengig gemacht und vermutlich auch den aedilizischen Strafprozess in aehnlicher Weise beschraenkt. Dagegen erweiterte er die Kompetenz der Geschworenengerichte.