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Die Wahl der Priester durch die Komitien, wie sie Gnaeus Domitius eingefuehrt, Sulla wieder abgeschafft hatte, ward durch ein Gesetz des Volkstribuns Titus Labienus im Jahre 691 hergestellt.

Charakteristisch ist die Art, wie die Demokratie hinsichtlich der alten Kriminalgerichtsbarkeit der Komitien verfuhr.

Die Kapitalistenpartei widerstand aufs heftigste und wuerde bei der Unentschlossenheit des groessten Teils der Aristokratie und der Haltlosigkeit der Komitien ohne Frage die Verwerfung des Geschworenengesetzes durchgesetzt haben, wenn es allein zur Abstimmung gekommen waere.

Es ist ebenso unglaublich, dass der roemische Senat in diesen von ihm veranlassten Komitien eine Wahl von solchem Belang dem Zufall anheimgestellt haben sollte, als dass Ehrgeiz und Vaterlandsliebe in Rom so ausgestorben gewesen, dass fuer den wichtigen Posten kein versuchter Offizier sich angeboten haette.

Es war das weder neu noch zufaellig; in ganz aehnlicher Weise wie jetzt Cato und die Seinen hatten auch Sulla und Lucullus jeden im rechten Interesse der Regierung gefassten energischen Entschluss derselben ueber den Kopf nehmen zu muessen: die Verfassungsmaschine war eben vollstaendig abgenutzt, und wie seit Jahrhunderten die Komitien, so jetzt auch der Senat nichts als ein lahmes, aus dem Geleise weichendes Rad.

Fuer 699 aber war als Bewerber um das Konsulat gar Lucius Domitius Ahenobarbus aufgetreten, dessen Wahl bei seinem Einfluss in der Hauptstadt und seinem kolossalen Vermoegen schwer zu verhindern und von dem es hinreichend bekannt war, dass er sich nicht an verdeckter Opposition werde genuegen lassen. Die Komitien also rebellierten; und der Senat stimmte ein.

Jede Minoritaet im Senat konnte der Majoritaet gegenueber verfassungsmaessig an die Komitien appellieren. Jedem einzelnen Manne, der die leichte Kunst besass, unmuendigen Ohren zu predigen oder auch nur Geld wegzuwerfen, war ein Weg eroeffnet, um sich eine Stellung zu verschaffen oder einen Beschluss zu erwirken, denen gegenueber Beamte und Regierung formell gehalten waren zu gehorchen.

Wenn diese Bestimmungen wesentlich darauf hinzielten, durch das hauptstaedtische Proletariat dem neuen Staatsoberhaupt die vollstaendige Herrschaft ueber die Hauptstadt und damit ueber den Staat, die freieste Disposition ueber die Maschine der Komitien und die Moeglichkeit zu verschaffen, den Senat und die Beamten noetigenfalls zu terrorisieren, so fasste doch der Gesetzgeber daneben allerdings auch die Heilung der bestehenden sozialen Schaeden mit Ernst und Nachdruck an.

Dass eine Bestaetigung durch die Komitien nicht stattfand, geht aus Cic. Phil. 12, 11, 27 hervor. Der Konsul zog ein mit seinen Legionen; aber Marius, spoettisch erinnernd an das Achtgesetz, weigerte sich, die Stadt zu betreten, bevor das Gesetz es ihm gestatte, und eilig versammelten sich die Buerger auf dem Markt, um den kassierenden Beschluss zu fassen.

Das ganze Verhalten der Buergerschaft der Regierung wie der Opposition gegenueber beweist mit vollkommener Deutlichkeit, dass dasselbe gewaltige Buergertum, vor dem selbst Hannibals Genie das Feld raeumen musste, auch in den roemischen Komitien entschied; die Buergerschaft hat wohl oft geirrt, jedoch nicht geirrt in Poebeltuecke, sondern in buergerlicher und baeuerlicher Beschraenktheit.