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Auch in den Bruchstuecken waltet die Frauenwelt vor. Der hauptstaedtischen Buehne gehoert dieses Lustspiel ebenso an wie das griechische; immer aber mag in demselben etwas von der landschaftlichen Opposition gegen das grossstaedtische Wesen und Unwesen geherrscht haben, wie sie gleichzeitig bei Cato und spaeterhin bei Varro hervortritt.

Zu allem dem kam, dass die Regierung nicht bloss nichts tat, um dieser Korrumpierung der hauptstaedtischen Bevoelkerung entgegenzuwirken, sondern sogar ihrer egoistischen Politik zuliebe ihr Vorschub leistete.

Sie fuhren fort, durch das spottwohlfeile sizilische Sklavenkorn das italische von dem hauptstaedtischen Markt zu verdraengen und dasselbe auf der ganzen Halbinsel zu entwerten. In Etrurien hatte die alte einheimische Aristokratie im Bunde mit den roemischen Kapitalisten schon im Jahre 520 es so weit gebracht, dass es dort keinen freien Bauern mehr gab.

Aus den Lustspielen dieser Zeit kann man sich ueberzeugen, dass eben der nicht vornehmen hauptstaedtischen Menge ein Latein mundgerecht war, welches zum rechten Verstaendnis das Griechische so notwendig voraussetzt wie Sternes Englisch und Wielands Deutsch das Franzoesische ^1. Einzelne gingen noch weiter.

Nicht anders verfuhr man in den Provinzen, ausser dass hier an die Stelle der hauptstaedtischen Behoerden der Statthalter trat.

Der sittliche Zustand der niedrigsten wie der hoechsten Schichten der hauptstaedtischen Gesellschaft bot hierzu den Stoff in beklagenswerter Fuelle. Wie das freie und das Sklavenproletariat der Hauptstadt beschaffen waren, braucht hier nicht wiederholt zu werden.

Eine foermliche Kompetenzteilung fand wohl nur in der Rechtspflege statt, wo das reine Konkurrenzsystem zu der groessten Verwirrung gefuehrt haben wuerde; hier wurden im Kriminalprozess vermutlich alle Kapitalsachen, im Zivilverfahren die schwereren, und ein selbstaendiges Auftreten der dirigierenden Beamten voraussetzenden Prozesse den hauptstaedtischen Behoerden und Geschworenen vorbehalten und die italischen Stadtgerichte auf die geringeren und minder verwickelten oder auch sehr dringenden Rechtshaendel beschraenkt.

Es war der politische Grundgedanke der Republik, dass das Roemische Reich in der Stadt Rom aufgehe, und deshalb waren konsequent die hauptstaedtischen Munizipal- durchaus als Reichsbeamte behandelt worden.

Indes obwohl man das Buendnis mit den Rittern und dem hauptstaedtischen Proletariat nicht verschmaehte, so ruhte doch die eigentlich zwingende Macht der Verbuendeten wesentlich nicht darauf, sondern auf den entlassenen Soldaten der Marianischen Armee, welche ebendeshalb in den Kolonialgesetzen selbst in so ausschweifender Weise bedacht worden waren.

Hierzu diente zuvoerderst die Einfuehrung der hauptstaedtischen Getreideverteilung. Schon frueher war das dem Staat aus den Provinzialzehnten zukommende Getreide oftmals zu Schleuderpreisen an die Buergerschaft abgegeben worden.