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Bis weit ins neunzehnte und sogar noch ins zwanzigste Jahrhundert hinein ist das englische Wahlrecht im allgemeinen erst faktisch und dann formal ein Privilegienwahlrecht des Grundbesitzes in Land und Stadt gewesen. Abgesehen von den nach und nach sehr eingeschrumpften Wahlberechtigungen städtischer Korporationen usw. ist es immer an eine Verfügung über Grund und Boden gebunden gewesen, und alle Reformen an ihm sind in der Weise vollzogen worden, daß der Begriff des Grundbesitzers schrittweise erweitert wurde. Erst waren es nur die Freisassen gewesen, die das Wahlrecht hatten, dann kamen die in Erbpacht sitzenden Pächter hinzu, später die mittleren und kleinen Pächter im allgemeinen und die Mieter von Wohnhäusern

Es sprang und rollte und rannte irgendwo an und schwankte und klappte. Das Stampfen war fürchterlich. Dazwischen klopfte man unten, einen Stock tiefer, deutlich und böse gegen die Decke. Auch der neue Mieter war natürlich gestört. Jetzt: das mußte seine Türe sein. Ich war so wach, daß ich seine Türe zu hören meinte, obwohl er erstaunlich vorsichtig damit umging. Es kam mir vor, als nähere er sich.

Die Studenten wurden im Mittelalter, namentlich in den ersten Zeiten nach Gründung der deutschen Universitäten in strenger, fast klösterlicher Zucht gehalten. Unternehmungslustige Magister mieteten mit Erlaubnis der Universitätsbehörden Privathäuser, richteten sie entsprechend ein und warben dafür Scholaren als Mieter, denen sie Wohnung und Verköstigung boten.

Die Zuschrift erschien an auffallender Stelle in der »Weltpresse« mit einem redaktionellen Zusatz, in dem sehr vorsichtig die Ansicht des geehrten Einsenders gebilligt, ihr aber gleichzeitig auch sanft widersprochen wurde. Denn man wollte weder die Hausbesitzer noch die Mieter vor den Kopf stoßen.

Rasch wurde alles festgestellt, und ehe die Sonne unterging, war Jungfer Bünzlin die rechtmäßige Besitzerin des Kammachergeschäftes und ihr Bräutigam der Mieter des Hauses, in welchem dasselbe lag, und so war Züs, ohne es am Morgen geahnt zu haben, endlich erobert und gebunden durch die Handlichkeit des Schwäbchens.

Ebenso nahm sie die Hand Ragnis; und Ragni erschrak; denn sie wußte in ihrem Innern, daß sie es nicht verdiene. Die Witwe eilte an den andern vorbei, der Stadt zu; Sören Pedersen und Aase hatten Mühe ihr zu folgen. Ragni aber nahm Kallems Arm; sie hätte sich ihm an die Brust werfen und laut weinen mögen. Kristen Larssens Haus stand leer; kein Käufer oder Mieter fand sich.

So schimpfte die gute Frau Petterich, während die Stricknadeln klapperten, in ihrer ehrlichen Entrüstung. Für ihren Mieter hatte sie nur mehr wenig Zeit übrig, und das war Benno lieb, denn er hätte jetzt die Lobreden auf den seligen Schorsch nicht ertragen können. Weshalb läßt du mich nicht sterben, lieber Gott! flehte er.

Die Helden waren sämtlich von den Wänden abgelöst worden, die Wohnung in dem vierten Stockwerke im Hause auf dem Sankt-Peters-Platze stand leer, und auf einem an dem Tore desselben angeschlagenen Zettel war zu lesen, daß sie an einen neuen Mieter zu vergeben sei.

Es muß einen neuen Krieg geben, sapristi . . .« Er blies sogar in die Hände über diesen Mieter und drehte sich vor Vergnügen im Kreis, wenn man ihn nicht sah. Es war für Vater und Tochter eine entzückende Sache sich einzuschränken, weil sie es nicht gewohnt waren. Man machte Entdeckungen. Es war mehr eine Robinsonade und ein unterhaltendes Spiel als die Not.

Oder, ehrlicher gesprochen, sie kam unter diesem Vorwand, um sich zu überzeugen, ob ihr Mieter wieder seufzend auf dem Sofa lag und »seine Zuständ’« hatte. Den Hauptschmuck des Zimmerchens bildete der große Bücherschrank. Da standen unsere Klassiker in Reih und Glied, arg zerlesen, fleckig und vergilbt, so daß man sie beim ersten flüchtigen Anblick für wertvolle alte Ausgaben hätte halten können.