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Vormals lag es unter offnem Himmel; nunmehr hat es Einwandung und Bedachung; in seinem unmittelbar über der Quelle gebauten Bassin finden gegen hundert geduldige Menschen zusammen Platz, die aus allen Kantonen auf Staatskosten hieher geschickt werden. Der heisse Sprudel tritt unmittelbar aus dem Boden ins Bassin durch eine Oeffnung, welche das Verenenloch heisst.

Der Gefangenenwärter, ein anscheinend gutmütiger Mann, schwieg dazu. Die zwei Karzernächte waren für Joseph kalt, fröstelnd und schlaflos. In der zweiten Nacht konnte er ein wenig schlafen, aber ein unruhiger Schlaf war es. Er träumte fieberhaft. Das »Vaterländli« des Melkers lag ihm großausgestreckt mit allen seinen Bezirken und Kantonen vor den leidenschaftlich schauenden Augen.

Ich wollte, daß sich in den dreizehn hochlöblichen Kantonen ein artiges Mädchen fände, das so viel christliche Liebe hätte, einen ehrlichen Biberachschen Kanzleidirector, der ganz hübsche Verse macht, von seinem Amt ungefähr tausend Gulden Einkünfte und die zärtlichste Seele von der Welt hat, glücklich zu machen.

Welches sind aber die Korrektive gegen die Kehrseiten des Parlamentarismus? Es gab eine Zeit, wo in der sozialistischen Internationale die Ansicht verbreitet war, die sogenannte reine Demokratie, wie sie in der Schweiz weite Verwirklichung gefunden hat, nämlich die direkte Gesetzgebung durch das Volk, sei dieses Gegenmittel! In Deutschland hatte schon früh der deutsche Sozialist Emil Rittinghausen, der zeitweilig dem Reichstag als Abgeordneter der Sozialdemokratie angehört hat, diese Idee in einer Reihe von Broschüren verfochten, die auch in andere Sprachen übersetzt worden sind, und in den neunziger Jahren des vorigen Jahrhunderts hat der französische Sozialist Jean Allemane den Gedanken agitatorisch aufgegriffen und es erzielt, daß sie dem Züricher Kongreß der sozialistischen Internationale von 1893 in Gestalt eines Vorschlags vorgelegt wurde, der darauf hinauslief, die Parlamente ganz abzuschaffen und durch die direkte Gesetzgebung zu ersetzen. Er fand wenig Gegenliebe, denn was er wollte, war eine einfache Unmöglichkeit! So etwas konnte in kleinen schweizerischen Kantonen mit noch nicht hunderttausend Einwohnern, die keine auswärtige Politik, keine großen Probleme zu lösen haben, durchführbar sein. Aber in einem großen Staatswesen mit Millionen von Einwohnern, mit einer Ausdehnung wie Frankreich oder Deutschland oder Preußen, alle Aufgaben der Gesetzgebung und Staatsleitung durch direkte Volksabstimmung regeln zu lassen, stößt sich schon an den Gesetzen

Die Schweizer sind ein durchaus aristokratisches und konservatives Volk: vor allen Dingen die eigentlichen Aristokraten, Nachkommen der regierenden Geschlechter, aristokratischer als irgendwo, weil zugleich mit dem Bewußtsein der Überlegenheit durchdrungen und beseelt von dem Gefühl der Verpflichtung, den Tieferstehenden als Muster zu dienen; aber ebensowohl die bürgerlichen Städter, deren Ahnen seit undenklicher Zeit jeder an seinem Teil an den allgemeinen und persönlichen Geschäften mitwirkten und eine wohlerworbene Stelle in der scharfen Freiheit des Gemeinwesens ausfüllten, wie schließlich die Landbewohner, die es überall sind, die allerdings in den städtischen Kantonen durch ihre vergleichsweise rechtlose, untergeordnete Lage auf die demokratische Linke gedrängt wurden.

Die Staedte oeffneten die Tore, als sie die fremdartigen Belagerungsmaschinen, die auf die Mauern zurollenden Tuerme erblickten; wer sich dem fremden Herrn nicht ergeben mochte, suchte eine Zuflucht jenseits des Meeres in Britannien. Aber in den oestlichen Kantonen regte sich energischer das Nationalgefuehl.

Geschichtlich waren die erblichen oder ständischen Kammern allerdings zunächst die ersten. In England entsteht zunächst im Anfang des dreizehnten Jahrhunderts das Haus der Lords. Aber sehr bald ziehen die Lords Vertreter der Grafschaften und Städte hinzu, weil sie sie brauchen, die dann aber als Haus der Gemeinen gesondert tagen, und allmählich gewinnt dieses Haus der Gemeinen immer mehr Bedeutung gegenüber dem Hause der Lords, bis das Schwergewicht völlig bei der breiten, direkt gewählten Volksvertretung liegt. Das ist heute auch dort der Fall, wo beide Kammern gewählt werden, wie jetzt in Frankreich. Dort werden der Senat und die Deputiertenkammer gewählt, aber die Deputiertenkammer wird gewählt auf Grund des allgemeinen, gleichen, geheimen und direkten Wahlrechts, der Senat aber indirekt von Vertretern der Gemeinden, der Generalräte und Arrondissementsräte. In der Schweiz wiederum hat man den Nationalrat und den Ständerat. Der Nationalrat wird in Wahlkreisen auf Grund des gleichen, direkten Wahlrechts gewählt; der Ständerat wird zwar auch direkt gewählt, aber von den ganzen Kantonen. Jeder Vollkanton entsendet zwei, jeder Halbkanton einen Vertreter, während die Nationalratswahlkreise nach der Bevölkerung eingeteilt sind. Infolgedessen ist der Nationalrat viel stärker an Mitgliedern als der Ständerat und übt auch weitreichendere Funktionen aus.