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Es ist kein Trost, dass dieses Regime auf 15 Jahre beschränkt sein soll. Denn 15 Jahre sind eine lange Zeit, und an ihrem Ende steht die Volksabstimmung. Nichts ist selbstverständlicher, als dass diese Abstimmung während der 15 Jahre die Interessen der Bevölkerung überragend beherrscht.

Für die sozialen Tugenden des Angeklagten aber werden seine sämtlichen Arbeiter eintreten.“ Und Buck setzte sich, hörbar keuchend. Jadassohn bemerkte kalt: „Der Herr Verteidiger beantragt eine Volksabstimmung.“ Die Richter berieten flüsternd; und Sprezius verkündete: das Gericht gebe nur dem Antrage des Verteidigers statt, der sich auf die Vernehmung des Bürgermeisters Dr. Scheffelweis beziehe.

Das Haus der Lords hat heute nur eine sehr beschränkte Funktion als eine Art Revisionskammer und will auch kaum mehr sein. Es beansprucht nur die Möglichkeit, je nachdem eine direkte Volksabstimmung in der Form von Neuwahlen herbeiführen zu können, wenn es der Meinung ist, das Haus der Gemeinen sei weit über das Mandat hinausgegangen, das es bei den Wahlen bekommen habe.

Die zweite der aufgestellten Forderungen verlangt =direkte Gesetzgebung durch das Volk=, wobei es aber gänzlich unklar gelassen wird, wie man sich eine solche Einrichtung des näheren vorstellt Vielleicht hat man an die Schweiz gedacht, wo die Annahme oder Verwerfung wichtiger Gesetzesentwürfe durch direkte Volksabstimmung entschieden wird.

Man wird das in Deutschland praktisch erfahren, wenn hier Versuche gemacht werden, die in die Reichsverfassung der Republik grundsätzlich übernommene direkte Gesetzgebung in die Wirklichkeit umzusetzen. Das in der Schweiz heimische Referendum hat auch dort seine Nücken. Aber es ist ganz etwas anderes, wenn die Bürger der kleinen, von jeher republikanischen Eidgenossenschaft über eine Frage ihres weltpolitisch gesicherten Landes abstimmen, als wenn eine solche Volksabstimmung in einem Lande mit über 60

Das ist unerhört,“ rief der Deputirte Picard, ein Mann mit einem blassen, scharfen und ein wenig verbissenem Gesicht, „das ist eine vollständige Corruption des öffentlichen Votums. Will man eine Volksabstimmung, so soll man wenigstens sie frei sich vollziehen lassen. Auf diese Weise aber wird die Sache eine reine Comödie.

Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten sprach weiter: „Die Bedenken, welche ich gegen eine Wiederholung des Plebiscits so eben ausgesprochen und motivirt habe, können nach meiner Überzeugung auf eine sehr einfache Weise zum großen Theil beseitigt werden: Wenn nämlich der Grundsatz festgehalten wird, daß die Berufung an die unmittelbare Volksabstimmung nur Statt finden dürfe, wenn sich die Regierung und die Gesetzgebenden Körperschaften darüber verständigt haben.

Was aber in der kleinen Schweiz möglich ist, ist es nicht in grossen Staaten, wo eine solche Volksabstimmung die grössten Unzuträglichkeiten haben müsste. Auch darf man nicht vergessen, dass diese Abstimmungen infolge der Dummheit und Unbildung der grossen Massen oft in sehr reaktionärem Sinne ausfallen und die wohlthätigsten Reformen vereiteln.

Darf ich Sie vielleicht fragen,“ fuhr er fort, „wie lange die Volksabstimmung dauern soll und ob bei derselben das Vereinsrecht zur Ausübung kommen werde, welches der Bevölkerung gestattet, sich vorher über die der Frage gegenüber einzunehmende Haltung zu verständigen.“

Welches sind aber die Korrektive gegen die Kehrseiten des Parlamentarismus? Es gab eine Zeit, wo in der sozialistischen Internationale die Ansicht verbreitet war, die sogenannte reine Demokratie, wie sie in der Schweiz weite Verwirklichung gefunden hat, nämlich die direkte Gesetzgebung durch das Volk, sei dieses Gegenmittel! In Deutschland hatte schon früh der deutsche Sozialist Emil Rittinghausen, der zeitweilig dem Reichstag als Abgeordneter der Sozialdemokratie angehört hat, diese Idee in einer Reihe von Broschüren verfochten, die auch in andere Sprachen übersetzt worden sind, und in den neunziger Jahren des vorigen Jahrhunderts hat der französische Sozialist Jean Allemane den Gedanken agitatorisch aufgegriffen und es erzielt, daß sie dem Züricher Kongreß der sozialistischen Internationale von 1893 in Gestalt eines Vorschlags vorgelegt wurde, der darauf hinauslief, die Parlamente ganz abzuschaffen und durch die direkte Gesetzgebung zu ersetzen. Er fand wenig Gegenliebe, denn was er wollte, war eine einfache Unmöglichkeit! So etwas konnte in kleinen schweizerischen Kantonen mit noch nicht hunderttausend Einwohnern, die keine auswärtige Politik, keine großen Probleme zu lösen haben, durchführbar sein. Aber in einem großen Staatswesen mit Millionen von Einwohnern, mit einer Ausdehnung wie Frankreich oder Deutschland oder Preußen, alle Aufgaben der Gesetzgebung und Staatsleitung durch direkte Volksabstimmung regeln zu lassen, stößt sich schon an den Gesetzen