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Ich verneigte mich für das Kompliment. Dann fragte er, wer der Dr. Johann Jacoby sei, der im preußischen Landtag eine so gute Rede gegen die Annexionen und die von Bismarck geforderte Indemnität gehalten habe. Ich gab ihm die gewünschte Aufklärung. Dann entfernten sich die beiden.

Der Unterschied zwischen uns und dem Allgemeinen Deutschen Arbeiterverein bestand auch darin, daß wir Neugründungen von Parteiblättern kein Hindernis in den Weg legten. Anfang Oktober bedauerte die offiziöseNorddeutsche Allgemeine Zeitung“, daß man Liebknecht und mich nicht ebenfalls in Haft genommen habe wie den Braunschweiger Ausschuß, Johann Jacoby usw. Ihr Wunsch fand bald Erfüllung.

Darauf antwortete derSozialdemokratin einemVerwirrungüberschriebenen Artikel: „Der von Jacoby aufgestellte Satz einer gerechten Verteilung des Arbeitslohnes zwischen Kapital und Arbeit, die zu erstreben wäre, ist eine über alle Maßen verfehlte, alberne und hohle Phrase; es ist traurig, daß es Mitglieder des Allgemeinen Deutschen Arbeitervereins gibt, die an diesen elenden Brocken herumkauen. ... Wenn einer behauptet, es seien beachtenswerte Gedanken in Jacobys Rede, wird es hoffentlich von allen Seiten tönen: Nein! es ist albernes, hohles Geschwätz eines wichtigtuenden Bourgeois.“

Nach dem Stück folgte die sogenannte Kreuzerhöhungsgeschichte mit einem üblen Buch von Jacoby; Merck nagelte das Buch mit dem Einband an einen Baum, so daß die Blätter im Winde flatterten, Goethe stieg in den belaubten Wipfel und hielt von dort herab ein hochnotpeinliches Halsgericht über die Scharteke.

Und gerade das muß den Treubund entzücken, gerade daraufhin kann Graf Schlippenbach sagen: Seht da eine Demokratin, eine Jüdin, eine eifrige Verfechterin der Grundsätze ihrer Freunde Simon und Jacoby, seht da eine Märzheldin, die mitten im Zeitalter der Barrikaden Triumphpforten für preußische Prinzen baut!

Auch mit der von Johann Jacoby am 24. Mai 1868 in Berlin gehaltenen Programmrede erklärte sie sich einverstanden. Das war ein Maß von Einsicht, das nachmals den Nachfolgern der Volksparteiler von 1868 vollständig abhanden gekommen ist. Es war insbesondere der in Nürnberg anwesend gewesene Rechtsanwalt Niethammer-Stuttgart, der für ein weiteres Zusammengehen wirkte.

Einige Tage später stand eine Interpellation des Abgeordneten Duncker und Genossen, betreffend die Handhabung der Verfassungsbestimmungen während des Kriegszustandes, auf der Tagesordnung. Dieselbe richtete sich gegen die Maßnahmen des Generals Vogel v. Falckenstein. Uns war eine solche Interpellation einzubringen nicht möglich, weil wir nicht die nötigen dreißig Unterschriften bekamen. Wenn man in bürgerlichen Kreisen den Gewaltakt gegen unseren Parteiausschuß sich gefallen ließ, so hatte die Verhaftung Johann Jacobys viel böses Blut gemacht; sie paßte schlecht zu dem, was man von der neuen Reichsgründung erwartete. Jacoby harte sich nach seiner Verhaftung direkt beschwerdeführend an Bismarck im Versailler Hauptquartier gewandt und dessen Intervention für seine Freilassung verlangt, da seine Verhaftung ungesetzlicherweise erfolgt sei. Bismarck gab in seiner Antwort an Jacoby indirekt diesem recht, er tat aber nichts zu seiner Freilassung, offenbar wollte er es mit den Militärs im Hauptquartier, mit denen er auf sehr gespanntem Fuße stand, nicht noch mehr verderben. Aber nach der Niederschrift seines Leibjournalisten Moritz Busch, der über die Herd- und Tischunterhaltungen Bismarcks getreulich Bericht erstattete, äußerte er am 20. Oktober, als das Gespräch auf die Verhaftung Jacobys kam: „Ich freue mich darüber ganz und gar nicht; der Parteimann mag das tun, weil seine Rachegefühle dadurch befriedigt werden; der politische Mann, die Politik kennt solche Gefühle nicht; die fragt nur, ob es nützt, wenn politische Gegner mißhandelt werden.“ Und als am 24. November, also wenige Tage vor der Interpellation im Reichstag, das Gespräch wieder auf das Thema kam, äußerte Bismarck

Im Sommer 1868 hatte Johann Jacoby eine Rede überDie soziale Fragegehalten, in der er stark nach links und weit ab von der Fortschrittspartei rückte. Auf einem großen Volksfest, das auf der Asse bei Braunschweig abgehalten wurde, hatte sich Bracke über dieses Auftreten Jacobys sehr günstig ausgesprochen und es begrüßt.

Herr v. Mücke und der Staatsanwalt Hoffmann wurden für ihre staatsretterische Tätigkeit durch Orden belohnt. Der Generalstaatsanwalt v. Schwarze, der bei der Anklage Geburtshelferdienste geleistet hatte, war schon zuvor belohnt worden. Als Antwort auf das Urteil erklärte Johann Jacoby am 2. April seinen Beitritt zur Sozialdemokratischen Arbeiterpartei. Dem Vorgehen desselben schloß sich der Berliner Demokratische Verein

In Leipzig-Land war Johann Jacoby aufgestellt worden, der mit 2877 gegen 5718 Stimmen seinem Gegner unterlag. Bracke wurde in Chemnitz und im 22. sächsischen Wahlkreis aufgestellt und erhielt 2972 bezw. 3477 Stimmen. Wir hatten in Sachsen über 39000 Stimmen auf unsere Kandidaten vereinigt. Der Allgemeine Deutsche Arbeiterverein hatte im ganzen 63000 Stimmen auf seine Kandidaten vereinigt.