Vietnam or Thailand ? Vote for the TOP Country of the Week !
Aktualisiert: 18. Juni 2025
Fuer einen Mann von Pompeius' Art, der in Ermangelung des Glaubens an sich und an seinen Stern sich im oeffentlichen Leben aengstlich an das formale Recht anklammerte, und bei dem der Vorwand ungefaehr ebensoviel wog wie der Grund, fiel dieser Umstand schwer ins Gewicht.
Die steigende Zahl und Bedeutung der Freigelassenen beweisen die schon im vorigen Jahrhundert gepflogenen und in diesem sich fortsetzenden, sehr ernsten Eroerterungen ueber ihr Stimmrecht in den Gemeindeversammlungen, und der waehrend des Hannibalischen Krieges vom Senat gefasste merkwuerdige Beschluss, die ehrbaren freigelassenen Frauen zur Beteiligung bei den oeffentlichen Kollekten zuzulassen und den rechten Kindern freigelassener Vaeter die bisher nur den Kindern der Freigeborenen zukommenden Ehrenzeichen zu gestatten.
Es war nicht bloss die Ausdehnung der Bauten an sich und die Groesse der darauf verwandten Summen, durch die Caesar seine Vorgaenger uebertraf, sondern der echt staatsmaennische und gemeinnuetzige Sinn, der das, was Caesar fuer die oeffentlichen Anstalten Roms tat, vor allen aehnlichen Leistungen auszeichnet.
Wie gewoehnlich wollte er auch hier entgegengesetzte Dinge: indem er versuchte, zugleich den Pflichten des unparteiischen Regenten und des Parteihauptes Genuege zu tun, erfuellte er weder diese noch jene und erschien der oeffentlichen Meinung mit Recht als ein despotischer Regent, seinen Anhaengern mit gleichem Recht als ein Fuehrer, der die Seinigen entweder nicht schuetzen konnte oder nicht schuetzen wollte.
Die ausserordentlichen oeffentlichen Lasten wurden auf das richtige Mass und den wirklichen Notfall zurueckgefuehrt, die ordentlichen wesentlich vermindert.
Es war durchaus folgerichtig, dass die Buergerschaft, eben als der Souveraen, ordentlicher Weise an dem Gang der oeffentlichen Geschaefte sich nicht beteiligte. Solange die oeffentliche Taetigkeit sich beschraenkt auf die Ausuebung der bestehenden Rechtsordnungen, kann und darf die eigentlich souveraene Staatsgewalt nicht eingreifen: es regieren die Gesetze, nicht der Gesetzgeber.
Auf die Laenge aber, als das Gerede lauter und stachliger wurde, als er sich an keinem Markt, Kirchtag oder bei sonst einer oeffentlichen Gelegenheit sehen lassen konnte, ohne mit seiner Eroberung gehaenselt zu werden, stieg ihm der Aerger ernstlich zu Kopf, und er hielt es fuer passend, durch die veraechtlichsten Scherze sich die zudringliche Liebeswerbung vom Halse zu schaffen.
Bei der oeffentlichen Leichenfeier traten regelmaessig Taenzer und daneben, wenn mehr geschehen sollte, noch Wettreiter auf, wo dann die Buergerschaft durch den oeffentlichen Ausrufer vorher besonders zu dem Begraebnis eingeladen ward.
Scharf und klar sind die Gebiete des oeffentlichen und des Privatrechts voneinander geschieden: die Vergehen gegen den Staat, welche unmittelbar das Gericht des Staates herbeirufen und immer Lebensstrafe nach sich ziehen; die Vergehen gegen den Mitbuerger oder den Gast, welche zunaechst auf dem Wege des Vergleichs durch Suehne oder Befriedigung des Verletzten erledigt und niemals mit dem Leben gebuesst werden, sondern hoechstens mit dem Verlust der Freiheit.
So spielten denn auch in Rom die Aufzeichnungen der vor der Buergerschaft oder den Geschworenen gehaltenen Reden politischen Inhalts nicht bloss seit langem eine grosse Rolle in dem oeffentlichen Leben, sondern es wurden auch die Reden namentlich des Gaius Gracchus mit Recht gezaehlt zu den klassischen roemischen Schriften.
Wort des Tages
Andere suchen