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Aktualisiert: 2. Oktober 2025


Nach roemischem Landrecht ward der zahlungsunfaehige Schuldner Knecht seines Glaeubigers.

Das englische Landrecht, das aus einem Zeitalter herrührte, wo erforderlichenfalls Jedermann, Niemand aber beständig die Waffen trug, machte in Friedenszeiten keinen Unterschied zwischen einem Soldaten und jedem andren Unterthan, und es gab kein Gesetz ähnlich dem, durch welches heutzutage dem Souverain alljährlich die zum Oberbefehl über die reguläre Truppenmacht nöthige Autorität verliehen wird.

Der Koenig konnte zwar, auch ohne gerade das Landrecht zu brechen, viel Unbilliges tun; er konnte den Mitstreitern ihren Anteil an der Beute schmaelern, er konnte uebermaessige Fronden auflegen oder sonst durch Auflagen unbillig eingreifen in das Eigentum des Buergers; aber wenn er es tat, so vergass er, dass seine Machtfuelle nicht von Gott kam, sondern unter Gottes Zustimmung von dem Volke, das er vertrat, und wer schuetzte ihn, wenn dieses wieder des Eides vergass, den es ihm geschworen?

Der Koenig gab zur Antwort, dass nach illyrischem Landrecht der Seeraub ein erlaubtes Gewerbe sei und die Regierung nicht das Recht habe, der Privatkaperei zu wehren; worauf Lucius Coruncanius erwiderte, dass dann Rom es sich angelegen sein lassen werde, den Illyriern ein besseres Landrecht beizubringen.

Die Gemeinde nahm, was ihr geboten ward, allein sie hoerte nicht auf, das Landrecht zu fordern. Endlich im Jahre 300 kam ein Vergleich zustande; der Senat gab in der Hauptsache nach. Diese wurden hier zum erstenmal, freilich nur fuer ein ausserordentliches Amt, als waehlbar bezeichnet.

Das Landrecht und die bisherige Verfassung blieb uebrigens bestehen; die Beamten wurden natuerlich durch Gemeindewahlen ernannt und innerhalb der Gemeinden wie der Buende die Macht in die Haende der Vornehmen gelegt.

Die Plebejer hatten damit das passive Wahlrecht zu dem hoechsten Gemeindeamt und das gemeine Landrecht errungen; und nicht sie waren es, die Ursache hatten, sich gegen die neue Magistratur aufzulehnen und mit Waffengewalt das rein patrizische Konsularregiment zu restaurieren.

Das ist wahr; aber ich wußte es auch nicht, doch heute kann ich darüber reden. Sie haben die ganze Nacht ruhig und solide von den Pandekten und dem Landrecht geträumt, und Sie erwachen und suchen sich den Inhalt Ihrer Träume wieder zu vergegenwärtigen. Es gelingt Ihnen nur zu gut, und der Jammer beginnt. Sie sehen von Ihrem Kopfkissen aus nach Ihrer Bibliothek hinüber, und plötzlich ergreift Sie eine kaum zu bezwingende Lust aufzuspringen, den ganzen Trödel in die Arme zu fassen -und und und Dinge unsagbare Dinge damit vorzunehmen. Sie bezähmen sich aber, denn es fällt Ihnen ein wieviel Geld Sie in den Wust gesteckt haben, und Sie bezähmen sich auch zum Glück für Ihre weitere Karriere und gehen an die Bereitung Ihres Kaffees. Dabei ergreift Sie dann die Vorstellung, daß Sie noch immer ohne die entsprechende Vergütung dem Staate zur Verfügung stehen, mit erschütternder Gewalt; und darüber wieder kocht Ihnen nicht nur die Galle, sondern auch Ihr Gebräu über, und Sie fressen die eine in sich hinein und schütten das andere nicht in die Dachrinne, sondern ebenfalls in sich hinein. Sie haben Illusionen verloren und Sie machen sich neue: sehen Sie, da haben Sie eine der ersten Wirkungen unseres Feindes, des Mondes! Ja, Sie machen sich sonderbare Illusionen, und was das sonderbarste ist, Sie verdenken es sich selber gar nicht. Nachher gehen Sie zum Büro, begegnen unterwegs Ihrem Vorgesetzten, grüßen ihn höflichst, und jetzt, mit einem Male, fällt Ihnen ein anderes Träumen ein! Sie erinnern sich dessen, was Sie träumten, als Sie mit dem Kopfe im offenen Fenster lagen und der Mond Ihnen auf den Kopf schien. Sie stehen und sehen dem Präsidenten nach; und nun, und einzig und allein durch des deutschen Mondes Schuld, fällt Ihnen bei, daß Sie für Ihre Person doch mehr gelesen haben als Ihre Vorfahren: nicht die Zeitung, sondern Zeitungen, außerdem Schiller und Goethe, Voltaire und Rousseau, Börne und Stahl, Ranke und Raumer und ein inkommensurables Gemisch neuester Poeten höchst liberaler Art. Sie erinnern sich an manches, was Sie auf Universitäten beim Kommersch sangen, und der sanfte, liebliche Mond, der vielleicht gerade als zarte Sichel über Ihnen im Hellblau des Morgenhimmels steht, verzieht den Mund höhnisch und wächst, wächst, wächst von neuem zu Vollmond an, während Sie Tag für Tag, Woche für Woche Ihren Amstgeschäften nachgehen. Sie fühlen sich grenzenlos unbehaglich, Sie kommen sich unsagbar dumm, albern und abgeschmackt vor und protokollieren auch dumm, wofür Sie eine ganz gehörige Nase besehen. Mit der letztern gehen Sie nach Hause und besehen zufällig Ihren abnehmenden Haarwuchs im Spiegel, und wenn Sie dabei in Ihrem Bart ein weißes Haar entdecken sollten, so kommt auch das Ihrem guten Freunde, dem Monde, ganz gelegen; denn er ist imstande, Sie daran fester zu fassen und leichter seine Wege zu führen als an irgend etwas anderem. Das nächste Mal, wenn Sie wieder einsam in der Nacht am Fenster sitzen, nimmt er Sie bei diesem Haar: Sie sehnen sich nach einem Busen, einem zarten, gefühlvollen, weichen Busen, in den Sie alle Ihre Wehmut ausschütten können, dem Sie Ihren Gram sagen, dem Sie Verdruß und

Dies war ferner die Zeit, wo Gesetz und Verordnung sich schieden. Begruendet zwar ist der Gegensatz in dem innersten Wesen des roemischen Staates; denn auch die roemische Koenigsgewalt stand unter, nicht ueber dem Landrecht.

Insofern beginnt die italische Geschichte bei einem weit spaeteren Zivilisationsabschnitt als zum Beispiel die griechische und deutsche und traegt von Haus aus einen relativ modernen Charakter. Die Rechtssatzungen der meisten italischen Staemme sind verschollen: nur von dem latinischen Landrecht ist in der roemischen Ueberlieferung einige Kunde auf uns gekommen.

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