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Aktualisiert: 22. Juni 2025
Daheim stellte er nur seine Geiß in den Stall, sagte der Großmutter, er habe noch einen Auftrag auszurichten und rannte gleich nach Küblis hinunter. Er fand den Jörgli daheim und sagte ihm, was er getan hatte. Der war erst sehr aufgebracht, aber als er nun erfuhr, daß alles bekannt sei, zog er das Kreuz heraus und fragte: "Gibt sie mir auch etwas dafür?"
„Ich habe nicht den Auftrag,“ erwiderte der Lord, „bestimmte Anträge zu stellen, bestimmt formulirte Wünsche auszusprechen,
Unterdessen hatte Motz, ein Verwandter des preußischen Ministers, das hessische Finanzministerium übernommen. Die Anarchie im Zollwesen ward unhaltbar; die Kommissäre des Eimbecker Vereins, die in Hannover tagten, konnten sich nicht einigen. Motz und sein wackerer Amtsgenosse Schenk zu Schweinsberg bewogen endlich den Kurfürsten, daß er die Geheimräte Ries und Meisterlin im Juni nach Berlin schickte, um mit Preußen-Darmstadt und Bayern-Württemberg zugleich einen Zollverein zu schließen. Doch unerbittlich hielt Eichhorn den beiden Bevollmächtigten den alten preußischen Grundsatz entgegen: Verhandlungen mit mehreren Staaten zugleich sind aussichtslos. Vergeblich sträubte sich der Kurfürst; man mußte sich der Forderung des Berliner Hofes fügen, mit Preußen-Darmstadt allein verhandeln. In Maaßens Auftrag führte L. Kühne die Unterhandlung. Der schlicht bürgerliche kleine Mann erwies sich jetzt schon, wie späterhin in allen Geschäften des Zollvereins, als meisterhafter Diplomat. Klar und bestimmt, mit überlegener Sachkenntnis und ehrlichem Wollen, entwickelte er seine Vorschläge; wenn ihm aber das törichte Mißtrauen der Kleinen entgegentrat, dann funkelten seine kleinen scharfen Augen, und er fertigte alle Winkelzüge mit schneidenden Sarkasmen ab. Auf die Frage des Preußen, ob Kurhessen nicht noch durch die mitteldeutschen Handelsverträge gebunden sei, verweigerten die Hessen jede Antwort, weil ihnen das Gewissen schlug. Man ging also über diesen wunden Punkt schweigend hinweg. Die Kurhessen drängten zur Eile; denn sie befürchteten einen neuen Umschwung an ihrem heimischen Hofe, wo
Einer der Lehrer an der Kunstgewerbeschule hatte den Auftrag übernommen, den neuen und prächtigen Landsitz eines Großindustriellen, der an einem herrlichen Platz im Gebirge lag, künstlerisch auszuschmücken, und er hatte Maidi mit noch ein paar andern Schülern und Schülerinnen der obersten Klasse den Vorschlag gemacht, ihm dabei zu helfen.
Als Hoste kam, um Caltaro zu bombardieren, drang der österreichische General Milutinovic mit einem grossen Heer bis Castelnuovo vor. Er hatte vom Kaiser den Auftrag, den Montenegrinern und Engländern bei der Einnahme Cattaros zu helfen. Als nun Cattaro inzwischen auch ohne seine Hilfe erobert worden war, kehrte General Milutinovic mit seinem Heere wiederum nach Norden zurück. Am 10.
Er war, trotz der mörderischen Hitze, ganz blaß, und sah beiseite, während er Leutnant Weixler den Auftrag gab, dafür zu sorgen, daß innerhalb zehn Minuten alles marschbereit sei, bis auf den letzten Mann. Eigentlich hatte er sich selbst überrumpelt mit diesem Befehl. Denn nun, das wußte er, gab es keinen Aufschub mehr!
Dann sagte er plötzlich: »Vor allem, nicht wahr, Du verzeihst mir, dass ich so lange nichts habe von mir hören lassen ... Du verstehst das?« »Gewiss!« »Du bist über meine Münchener Erlebnisse orientiert?« fuhr er in beinahe hartem Tone fort. »So vollkommen wie möglich. Und weisst Du, dass ich mich die ganze Zeit mit einem Auftrag für Dich getragen habe? Einem Auftrag von einer Dame?«
Mit höflicher Verneigung nahm Schlupps den angebotenen Stuhl an und sagte auf die Frage des gestrengen Herrn, was ihn herführe: »Verzeiht, Herr Richter, daß ich Euch nicht Auskunft geben kann, wie ich es wohl möchte. Eine wichtige Aufgabe zwingt mich aber zur Geheimhaltung. Nur so viel laßt Euch sagen, daß ich einem hohen Herrn diene, in dessen Auftrag ich die Lande durchreise.
Die Selbständigkeit und Unabhängigkeit, die gemäß diesen Anordnungen den Vorständen der Stiftungsbetriebe hinsichtlich der Leitung der gesamten geschäftlichen Tätigkeit der Stiftung gewährleistet ist, hat das Statut nach der persönlichen Seite hin durch die besondern Vorschriften in den §§ 26, 27, 31 gesichert: daß alle Mitglieder, soweit sie nicht Sozien der Stiftung sind, bei einem von den Stiftungsbetrieben lebenslänglich angestellte Beamte sein und demgemäß die in Titel V, § 59, bestimmten Rechte besitzen müssen daß ferner ihre Ernennung unwiderruflich ist und daß ihnen endlich bei der Bestellung weder durch Vertrag noch durch Dienstanweisung besondere Verpflichtungen hinsichtlich der Ausübung ihrer Funktionen auferlegt werden können, ihr Auftrag also lediglich durch das Statut selbst bestimmt bleiben muß.
Doch wenn die Macht nicht einig wie der Wille, Wer traegt die Schuld als jene, die im Dunkeln Am Hofe selbst sich bilden zur Partei Und die Parteiung in den Laendern naehren? In Boehmen selbst, wo man den Majestaetsbrief Erfuellen will, getreulich, ohne Hehl, Trifft jeder Auftrag Seiner Majestaet Auf einen heimlich widersprechenden, Gegeben von den Naechsten seines Hauses.
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