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Im Jahre 1570 wurde Elisabeth, Hans Schmidten Ehefrau, in dem Orte Altheim der Hexerei verdächtig. Ihre Nachbarn richteten daher eine Supplik an den Oberamtmann zu Amorbach, worin sie baten, »wegen dieser Zaubereien sie gnädig zu bedenken«, infolge dessen die Angeklagte in den Thurm zu Buchen geworfen und hier an eine Kette angeschmiedet, in strenger Haft gehalten wurde. Die Zeugen, welche man am 12.

Hierauf antwortete die Commission, nicht der König, mit Cassirung der Supplik, die einer aufwieglerischen Versammlung »der meisten Einwohner der Stadt, so der sogenannten reformirten Religion zugethan, und anderer Handwerksleute« ihren Ursprung verdanke, verordnete eine Untersuchung und verbot fernere Schritte der Art bei schwerer Strafe.

Am Abend, da sich der Rosskamm, seinem Befehl gemaess, zu ihm aufs Schloss begeben hatte, sagte er ihm, dass er nur eine Supplik, mit einer kurzen Darstellung des Vorfalls, an den Kurfuersten von Brandenburg aufsetzen, den Brief des Advokaten beilegen, und wegen der Gewalttaetigkeit, die man sich, auf saechsischem Gebiet, gegen ihn erlaubt, den landesherrlichen Schutz aufrufen moechte.

Eine Bittschrift, Freimütig, wie Ihr seht, doch ehrfurchtsvoll, An die Durchlaucht des Herrn, zu unsers Führers, Des Prinz von Homburg, Gunsten aufgesetzt. "Supplik, in Unterwerfung eingereicht, Vom Regiment, Prinzessin von Oranien." Die Bittschrift ist von wessen Hand verfaßt? Graf Reuß. Wie ihrer Züg unsichre Bildung schon Erraten läßt, vom Obrist Kottwitz selbst.

Warum vermiß ich Bomsdorf Kürassiere, Und die Dragoner Götz und Anhalt-Pleß? Graf Reuß. Nicht, wie vielleicht Ihr sorgt, weil ihre Herzen Ihm lauer schlügen, als die unsrigen! Es trifft ungünstig sich für die Supplik, Daß Kottwitz fern in Arnstein kantoniert, Gesondert von den andern Regimentern, Die hier, bei dieser Stadt, im Lager stehn.

Er hatte aber schon, in wenig Wochen, den Kummer, durch einen Gerichtsherrn, der in Geschaeften des Stadthauptmanns nach Potsdam ging, zu erfahren, dass der Kurfuerst die Supplik seinem Kanzler, dem Grafen Kallheim, uebergeben habe, und dass dieser nicht unmittelbar, wie es zweckmaessig schien, bei dem Hofe zu Dresden, um Untersuchung und Bestrafung der Gewalttat, sondern um vorlaeufige, naehere Information bei dem Junker von Tronka eingekommen sei.

Denn die Landesregierung, bei welcher die Buergerschaft von Dresden, in einer dringenden Supplik, unmittelbar eingekommen war, wollte, vor Ueberwaeltigung des Mordbrenners, von dem Aufenthalt des Junkers in der Residenz nichts wissen; vielmehr verpflichtete sie den Landvogt, denselben da, wo er sei, weil er irgendwo sein muesse, mit der Macht, die ihm zu Gebote stehe, zu beschirmen: wogegen sie der guten Stadt Wittenberg, zu ihrer Beruhigung, meldete, dass bereits ein Heerhaufen von fuenfhundert Mann, unter Anfuehrung des Prinzen Friedrich von Meissen im Anzuge sei, um sie vor den ferneren Belaestigungen desselben zu beschuetzen.

In der dem Werke vorgedruckten Supplik an Kaiser und Reich wird mit eben so viel Bescheidenheit, als Freimüthigkeit gesagt: »Bitte demnach fürs Andere Ew. Majestäten, Durchleuchtigkeiten und Gnaden nicht weniger dann zuvor aufs Allerdemüthigste, Ew.