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Aktualisiert: 26. Mai 2025
Die Produkte der Fabrik galten zwar als billig, aber auch als schlecht, ein Stigma, das noch sechzehn Jahre später der Vertreter Deutschlands auf der Weltausstellung in Philadelphia, Geheimrat Reuleaux, der deutschen Fabrikarbeit aufdrückte.
Brustringe zu einem gemeinschaftlichen Brustkasten verschmolzen, dieser halb so lang als der Kopf, ringförmig, nach hinten etwas erweitert, jederseits mit einem grossen Stigma versehen. Schwinger, ebenso wie die Flügel fehlend.
Man hatte ihn, nicht anders, wie wenn man die Schafe einer Herde mit einem glühenden Stempel zeichnet, mit dem Brandmal des Kreuzes versehen, und dieses Stigma war, im Wachen und Träumen gegenwärtig, zum Wesenssymbol seiner selbst geworden.
Edgar wurde blaß vor Schreck. Für alle Kinder ist das Zu-Bette-geschickt-werden ein furchtbares Wort, weil es für sie die offenkundigste Demütigung vor den Erwachsenen ist, das Eingeständnis, das Stigma der Kindheit, des Kleinseins, der kindischen Schlafbedürftigkeit. Aber wie furchtbar war solche Schmach in diesem interessantesten Augenblick, da sie ihn solche unerhörte Dinge versäumen ließ.
Eine Schraube bleibt locker. Immer wieder wollten die Damen wissen, ob die Kranken „es fühlen“, sich ihrer mentalen Abirrung bewusst sind, unter dem Stigma leiden? Man las darüber so Schauerliches in Romanen. – Nur die Melancholischen leiden. Sie empfinden wirkliche neuralgische, acute Schmerzen.
Mittlerweile war =Grandier= verhört, confrontirt und der Nadelprobe unterworfen worden. Man hatte bei der letzteren da, wo nach der Aussage der Nonnen das Stigma sein sollte, das =runde= Ende der Sonde angesetzt, an den übrigen Körpertheilen dagegen die Spitze bis auf den Knochen eingebohrt, um ihn zum Schreien zu bringen.
Er war von einer fast kindlichen Genußfähigkeit, dabei voller Interesse für Kunst und Literatur, in allem das Gegenspiel des typischen deutschen Professors. Berlin war damals reich an neuem Leben für den, der es zu finden verstand. Denn die Oberfläche trug noch immer das Stigma geschmackloser Alltäglichkeit.
Im Jahre 1672 wurde nämlich Else Schmidt, genannt die Schul-Else, zu Burkhardsfelden im Busecker-Thale, vor Gericht gestellt. Dem Anklagelibell des Fiskals zufolge hatte sie Mäuse gezaubert, einen Knaben zur Hexerei verführt und in Gegenwart des Teufels umgetauft, Hexentänze besucht, einen Mann durch Branntwein und eine Frau durch Sauerkraut zu Tode behext, ein Mädchen bezaubert, dass ihm die Haare ausfielen, auch Heilungen durch Lorbeerabsud bewirkt, woraus der Schluss folgte, dass die behandelten Krankheiten zuvor auch durch ihre Zauberei erzeugt waren. Mehrere Hexen hatten auf die Schul-Else ausgesagt, und seit dem letzten Prozesse haftete übler Ruf auf ihr. Da die Angeklagte leugnete, so wurde ein Zeugenverhör angestellt und der Fiskal reichte eine Deductionsschrift ein, die mit Citaten aus Bodin, Binsfeld und Delrio reichlich ausgestattet ist. In der Refutationsschrift des Defensors wurden sowohl die Indizien, als die Qualifikation der Zeugen mit löblicher Klarheit bekämpft. Dennoch verwarf, nachdem das Gericht die defensio pro avertenda tortura abgeschlagen hatte, die Juristenfakultät zu Giessen die Einwendungen des Defensors als unerheblich und erkannte auf die Folter. Die Angeklagte überstand demgemäss eine zweistündige Marter, ohne das Mindeste zu bekennen. Hierauf aber erschien der Fiskal mit neunundvierzig Additionalartikeln, die im Wesentlichen auf Folgendes hinausliefen: Die Schul-Else habe einst einer Frau in einem Wecke Zauberei beigebracht, wodurch deren Knie so aufgeschwollen, dass der Pfarrer auf öffentlicher Kanzel über solche Uebelthat gepredigt; die Thäterin habe dann einen Aufschlag von zerriebenem Tabak und Bienhonig auf die kranke Stelle gelegt, worauf sich die Geschwulst geöffnet und anderthalb Maass Materie und fünf Arten von Ungeziefer, nämlich haarichte Raupen, Maueresel, Engerlinge, Sommervögel und Schmeissfliegen, von sich gegeben habe. Auch wird hervorgehoben, dass bei der neulichen Tortur keine Thräne zu bemerken gewesen, dass aber der Scharfrichter an der rechten Seite der Angeklagten ein Stigma entdeckt und beim Hineinstechen unempfindlich befunden habe.
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