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Die Uebersetzer moegen vor der roemischen Polizei sich damit gerechtfertigt haben, dass die Angriffe sich nur gegen die griechischen und nicht gegen die latinischen Goetter wandten; aber die Ausrede war ziemlich durchsichtig.

Mehr als die Kriegsgeschichten vermissen wir genaue Berichte ueber den rechtlichen Charakter und die rechtlichen Folgen dieser aeltesten latinischen Eroberungen.

Wir kennen zwar den etruskischen Kult bei weitem nicht in solcher Vollstaendigkeit und Reinheit wie den latinischen; aber mag die spaetere Gruebelei auch manches erst hineingetragen haben, und moegen auch gerade die duesteren und phantastischen, von dem latinischen Kult am meisten sich entfernenden Saetze uns vorzugsweise ueberliefert sein, was beides in der Tat nicht wohl zu bezweifeln ist, so bleibt immer noch genug uebrig, um die Mystik und Barbarei dieses Kultes zu bezeichnen als im innersten Wesen des etruskischen Volkes begruendet.

Dagegen begegnet in spaeterer Zeit eine uralte Weise, das sogenannte saturnische ^3 oder faunische Mass, welches den Griechen fremd ist und vermutlich gleichzeitig mit der aeltesten latinischen Volkspoesie entstand.

Der alte Stolz der latinischen Landesreligion, die Billigkeit ihrer oekonomischen Anforderungen, war unwiederbringlich dahin. Aber gleichzeitig war es auch mit der alten Einfachheit aus.

Die bevorzugteste und wichtigste Klasse unter den untertaenigen Gemeinden war die der latinischen Staedte, welche an den von Rom inner- und selbst schon ausserhalb Italien gegruendeten autonomen Gemeinden, den sogenannten latinischen Kolonien ebenso zahlreichen als ansehnlichen Zuwachs erhielt und stetig durch neue Gruendungen dieser Art sich vermehrte.

Beide Gemeinden gehoeren zu den juengsten unter den latinischen Kolonien aelteren Rechts; man sieht, welche Ansprueche um die Mitte des fuenften Jahrhunderts in denselben sich regten.

Sie war begruendet auf die wesentliche Rechtsgleichheit des roemischen Staates und der latinischen Eidgenossenschaft; aber wenigstens im Kriegswesen und in der Behandlung der gemachten Eroberungen trug dies Verhaeltnis des Einheitsstaates einer- und des Staatenbundes anderseits die Hegemonie der Sache nach in sich.

Die Hauptsache war auf jeden Fall, dass die bisher latinischen Gemeinden, sowohl die Ueberreste der alten latinischen Eidgenossenschaft, wie Tibur und Praeneste, als auch besonders die latinischen Kolonien, mit Ausnahme der wenigen zu den Insurgenten uebergegangenen, dadurch eintraten in den roemischen Buergerverband.

Es waren keltische oder deutsche Reiter Caesars, die, natuerlich unter Erteilung des roemischen oder doch des latinischen Buergerrechts, hier Landlose empfingen. Am Oberrhein also war der drohenden Invasion der Deutschen vorgebeugt und zugleich die den Roemern feindliche Partei unter den Kelten gedemuetigt.