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Standesvorzuege aber gab es nicht; dass die Titier den Ramnern, beide den Lucerern in der Reihe vorangingen, tat ihrer rechtlichen Gleichstellung keinen Eintrag.

Auch die Benennung des Cisalpinischen oder Diesseitigen Galliens als Gallia togata, die zuerst bei Hirtius vorkommt und nicht lange nachher aus dem gemeinen Sprachgebrauch wieder verschwindet, bezeichnet diese Landschaft vermutlich nach ihrer rechtlichen Stellung, insofern in der Epoche vom Jahre 665 bis zum Jahre 705 die grosse Mehrzahl ihrer Gemeinden latinisches Recht besass.

Nach kurzer Zeit existirte die Cabale nicht mehr. Clifford, der Einzige von den Fünfen, der mit einigem Grund für einen rechtlichen Mann gelten konnte, verweigerte den neuen Religionseid, legte seinen weißen Stab nieder und zog sich auf seine Güter zurück. Arlington vertauschte den Posten eines Staatssecretairs mit einer ruhigen, ehrenvollen Anstellung im königlichen Hause.

Diese Frage konnte Herr Ive nicht anders als mit nein! beantworten, worauf der Bürgermeister fortfuhr: »Es gibt hier keine jüdische Gemeinde, oder, was dasselbe sagen will, keine Juden. Gibt es aber keine Juden hier, so gibt es auch keinen Juden, und so hat auch Herr Samuel, der ein Jude war, im rechtlichen Sinne niemals hier existiert.

Folgeweise gewann der lebenslaengliche Gemeinderat, und zwar hauptsaechlich durch seine Befugnis, den Beamten in allen Stuecken zu beraten, also nicht der engere patrizische, sondern der weitere patrizisch-plebejische, den Jahresherrschern gegenueber unvermeidlich einen solchen Einfluss, dass die rechtlichen Verhaeltnisse sich geradezu umkehrten, der Gemeinderat wesentlich die Regierungsgewalt an sich nahm und der bisherige Regent herabsank zu dessen vorsitzendem und ausfuehrendem Praesidenten.

Im Eigentumsprozess wurde die bisher der unbedingten Willkuer der Beamten anheimgegebene Entscheidung ueber den Besitzstand allmaehlich rechtlichen Regeln unterworfen und neben dem Eigentums- das Besitzrecht entwickelt, wodurch abermals die Magistratsgewalt einen wichtigen Teil ihrer Macht einbuesste.

Der souveraene Machthaber war jetzt entweder ein einzelner Mann oder die geschlossene Oligarchie bald der Vornehmen, bald der Reichen. Die Buergerschaft hatte jeden rechtlichen Anteil am Regiment verloren. Die Beamten waren unselbstaendige Werkzeuge in der Hand des jedesmaligen Machthabers. Die Stadtgemeinde Rom hatte durch ihre widernatuerliche Erweiterung sich selber zersprengt.

Sobald im Bewußtsein des Prinzen die klare und sichere Entscheidung gefallen ist, bedarf es keiner weiteren rechtlichen Zurüstungen mehr: denn nur aus dem Mittelpunkt des ~Willens~ und der freien Persönlichkeit geht der wahrhafte, der eigentlich gesicherte Bestand der Gesetzesordnung selbst hervor.

Die guten Zweibrückner hörten zwar und glossirten nach deutscher Kleinstädter Weise das Ereigniß, daß unsere junge Dienerin ziemlich bald ein Gastgeschenk in unser Haus gebracht, vor dem sich in der Regel Jedermann zu bedanken pflegt, indeß war man so gütig, meine rechtlichen Aeltern und auch mich dabei zu bedauern, die man frisch und munter und jetzt wohlweislich ohne Schleier täglich auf der Straße gehen sah, und war ferner so gütig, die Schuld einem meiner Brüder in die Schuhe zu schieben.

Diesen tatsaechlichen und rechtlichen Umgestaltungen der Verhaeltnisse der italischen Untertanen kann wenigstens innerer Zusammenhang und Folgerichtigkeit nicht abgesprochen wer den.