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Aktualisiert: 7. Juni 2025
An die latinischen Bundesgenossen kann hier nicht gedacht sein, da deren rechtliche Stellung durch die Bundesvertraege bestimmt wird und das Zwoelftafelgesetz ueberhaupt nur vom Landrecht handelt; sondern die sanates sind die Latini prisci cives Romani, das heisst die von den Roemern in das Plebejat genoetigten Gemeinden Latiums.
Fuer das staedtische Leben Roms und seine Stellung zu der latinischen Landschaft muessen diese Gewerkschaften in der aeltesten Periode von grosser Bedeutung gewesen sein, die nicht abgemessen werden darf nach den spaeteren, durch die Masse der fuer den Herrn oder auf seine Rechnung arbeitenden Handwerkersklaven und die steigende Einfuhr von Luxuswaren gedrueckten Verhaeltnissen des roemischen Handwerks.
Dass die Ramner ein latinischer Stamm waren, kann nicht bezweifelt werden, da sie dem neuen roemischen Gemeinwesen den Namen gaben, also auch die Nationalitaet der vereinigten Gemeinde wesentlich bestimmt haben werden. Ueber die Herkunft der Lucerer laesst sich nichts sagen, als dass nichts im Wege steht, sie gleich den Ramnern dem latinischen Stamm zuzuweisen.
Die formell autonomen latinischen und die sonstigen befreiten Gemeinden, also jetzt die sizilischen und die des Narbonensischen Galliens, soweit sie nicht Buergergemeinden waren, alle und auch in anderen Provinzen eine betraechtliche Zahl, hatten nicht bloss die freie Verwaltung, sondern wahrscheinlich unbeschraenkte Gerichtsbarkeit, so dass der Statthalter hier nur kraft seiner allerdings sehr arbitraeren Verwaltungskontrolle einzugreifen befugt war.
Natuerliche Festen der latinischen Ebene sind auch die Spitzen der letzten Auslaeufer der Sabinergebirge, wo aus solchen Gauburgen spaeter die ansehnlichen Staedte Tibur und Praeneste hervorgingen.
An den Kurien werden sie gleich den Plebejern teilgenommen haben. So etwa mag in der ersten republikanischen Zeit das Verhaeltnis der roemischen Gemeinde zu der latinischen Eidgenossenschaft beschaffen gewesen sein, ohne dass sich ausmachen liesse, was darin auf aeltere Satzungen und was auf die Buendnisrevision von 261 zurueckgeht.
Von latinischen Arbeiten in Stein ist kaum etwas anderes uebrig als der am Ende dieser Periode in dorischem Stil gearbeitete Steinsarg des roemischen Konsuls Lucius Scipio; aber die edle Einfachheit desselben beschaemt alle aehnlichen etruskischen Werke.
Aehnliche Auftritte waren in Ferentinum, gleichfalls einer Stadt besten Rechts, ja in der alten und wichtigen latinischen Kolonie Cales vorgefallen.
Samnium hatte von den schweren Kriegen des fuenften Jahrhunderts sich wieder erholt; nach der Zaehlung von 529 war es imstande, halb soviel Waffenfaehige zu stellen als die saemtlichen latinischen Staedte und wahrscheinlich damals nach dem roemischen Buergerdistrikt die bluehendste Landschaft der Halbinsel.
Allerdings blieb jeder Gemeinde formell ihr eigenes Recht; bis auf den Bundesgenossenkrieg war das latinische Recht mit dem roemischen nicht notwendig identisch, und wir finden zum Beispiel, dass die Klagbarkeit der Verloebnisse, die in Rom frueh abgeschafft ward, in den latinischen Gemeinden bestehen blieb.
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