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Aktualisiert: 11. Mai 2025


Das österreichisch-ungarische Staatsgebilde drängte seit mehr als einem halben Jahrhundert nach einer Neugestaltung. Sein geistiges Leben, das in einer Vielheit von Völkergemeinschaften wurzelte, verlangte nach einer Form, für deren Entwicklung der aus veralteten Impulsen gebildete Einheitsstaat ein Hemmnis war. Der serbisch-österreichische Konflikt, der am Ausgangspunkte der Weltkriegskatastrophe steht, ist das vollgültigste Zeugnis dafür, daß die politischen Grenzen dieses Einheitsstaates von einem gewissen Zeitpunkte an keine Kulturgrenzen sein durften für das Völkerleben. Wäre eine Möglichkeit vorhanden gewesen, daß das auf sich selbst gestellte, von dem politischen Staate und seinen Grenzen unabhängige Geistesleben sich über diese Grenzen hinüber in einer Art hätte entwickeln können, die mit den Zielen der Völker im Einklange gewesen wäre, dann hätte der im Geistesleben verwurzelte Konflikt sich nicht in einer politischen Katastrophe entladen müssen. Eine dahin zielende Entwicklung erschien allen, die in

Sie war begruendet auf die wesentliche Rechtsgleichheit des roemischen Staates und der latinischen Eidgenossenschaft; aber wenigstens im Kriegswesen und in der Behandlung der gemachten Eroberungen trug dies Verhaeltnis des Einheitsstaates einer- und des Staatenbundes anderseits die Hegemonie der Sache nach in sich.

Auf der Konferenz zu Amphipolis am Strymon verfuegte die roemische Kommission die Aufloesung des festgeschlossenen, durch und durch monarchischen Einheitsstaates in vier, nach dem Schema der griechischen Eidgenossenschaften zugeschnittene republikanisch-foederative Gemeindebuende, den von Amphipolis in den oestlichen Landschaften, den von Thessalonike mit der chalkidischen Halbinsel, den von Pella an der thessalischen Grenze und den von Pelagonia im Binnenland.

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