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Der "Teil" ist, wie der Jurist weiss, nichts als ein ehemaliges oder auch ein kuenftiges Ganze, also in der Gegenwart ohne alle Realitaet. So schroff der Buerger dem Nichtbuerger gegenueberstand, so vollkommen war innerhalb der Buergerschaft die Rechtsgleichheit.

Beide Staaten beaufsichtigen wechselseitig ihre Hauptzollämter durch Kontrolleure; eine Konferenz von Bevollmächtigten verteilt alljährlich die gemeinschaftlichen Einnahmen nach Verhältnis der Kopfzahl. Dergestalt war die Rechtsgleichheit der Verbündeten, die souveräne Würde des darmstädtischen Reiches, mit peinlicher Sorgfalt gewahrt.

Dagegen die positive Ordnung des Gemeinwesens, die Entscheidung zwischen Koenigtum und Gemeindeherrlichkeit, zwischen erblicher Bevorzugung der Koenigs- und Adelsgeschlechter und unbedingter Rechtsgleichheit der Buerger gehoert ueberall einer spaeteren Zeit an. Selbst die Elemente der Wissenschaft und der Religion zeigen Spuren urspruenglicher Gemeinschaft.

Das Bürgerthum, politisch so gut wie rechtlos und machtlos, die Vertretung seiner Magistrate in den alten ständischen Parlamenten mißachtet, mit Abgaben unangenehmster Art beschwert, durch Zunft-, Bann- und Höferechte in seiner materiellen Entwicklung behindert, von Adel und Geistlichkeit geringschätzig und verächtlich behandelt, aller persönlichen Rechte und der Garantien persönlicher Freiheit beraubt, sehend, wie die ungerecht vertheilten und gewaltsam beigetriebenen Steuern und Abgaben von einem in der Liederlichkeit verfaulenden Hof verschlemmt und verpraßt wurden, erfaßte mit Gier die neuen Ideen, welche die Rechtmäßigkeit der feudalen Vorrechte angriffen, die religiösen Vorurtheile, unter deren Druck es litt, in Zweifel zogen, die allgemeine Freiheit und Rechtsgleichheit lehrten.

Die verbriefte Rechtsgleichheit im Handel und Wandel, im Kreditverkehr wie im Erbrecht, verflocht die Interessen der schon durch die gleiche Sprache und Sitte verbundenen Gemeinden noch durch die tausendfachen Beziehungen des Geschaeftsverkehrs, und es ward damit etwas aehnliches erreicht wie in unserer Zeit durch die Beseitigung der Zollschranken.

Der Buerger und der Schutzgenosse stehen sich im Verkehr vollkommen gleich; Staatsvertraege gestatten umfassende Rechtsgleichheit auch dem Gast; die Frauen sind in der Rechtsfaehigkeit mit den Maennern voellig auf eine Linie gestellt, obwohl sie im Handeln beschraenkt sind; ja der kaum erwachsene Knabe bekommt sogleich das umfassendste Dispositionsrecht ueber sein Vermoegen, und wer ueberhaupt verfuegen kann, ist in seinem Kreise so souveraen, wie im oeffentlichen Gebiet der Staat.

Allein die einfache und rein volkstuemliche Entwicklung des latinischen Rechtes und das Bestreben, die Rechtsgleichheit moeglichst festzuhalten, fuehrten denn doch dahin, dass das Privatrecht in Inhalt und Form wesentlich dasselbe war in ganz Latium. Am schaerfsten tritt diese Rechtsgleichheit hervor in den Bestimmungen ueber den Verlust und den Wiedergewinn der Freiheit des einzelnen Buergers.

Und fügt es sich, dass auch Andersgläubige, Andersnationale unter uns wohnen, so werden wir ihnen einen ehrenvollen Schutz und die Rechtsgleichheit gewähren. Wir haben die Toleranz in Europa gelernt. Ich sage das nicht einmal spöttisch. Den jetzigen Antisemitismus kann man nur an vereinzelten Orten für die alte religiöse Intoleranz halten.

Haette er es vermocht, die reichen und ansehnlichen Plebejer zu voller Rechtsgleichheit zuzulassen, etwa an den Eintritt in den Senat die Gewinnung des Patriziats zu knuepfen, so mochten beide noch lange ungestraft regieren und spekulieren.

Aber neben dieser wesentlichen Rechtsgleichheit stellte sich zwischen den italischen einer- und den ueberseeischen Gemeinden andererseits ein folgenreicher Unterschied fest.