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Aktualisiert: 29. Oktober 2025
Zwar blieb auch jetzt noch wenn nicht der hernikischen, doch wenigstens der latinischen Eidgenossenschaft ihr formelles Anrecht auf den dritten Teil von Kriegsgewinn und wohl noch mancher andere Ueberrest der ehemaligen Rechtsgleichheit; aber was nachweislich verloren ging, war wichtig genug, um die Erbitterung begreiflich zu machen, welche in dieser Zeit unter den Latinern gegen Rom herrschte.
Zur Zeit Carls V. und Philipps II. wurde die Municipalverfassung vom Hose klugerweise begünstigt. Mächtige Männer, die bei der Eroberung eine Rolle gespielt, gründeten Städte und bildeten die ersten *Cabildos* nach dem Muster der spanischen; zwischen den Angehörigen des Mutterlandes und ihren Nachkommen in Amerika bestand damals Rechtsgleichheit.
Sie war begruendet auf die wesentliche Rechtsgleichheit des roemischen Staates und der latinischen Eidgenossenschaft; aber wenigstens im Kriegswesen und in der Behandlung der gemachten Eroberungen trug dies Verhaeltnis des Einheitsstaates einer- und des Staatenbundes anderseits die Hegemonie der Sache nach in sich.
Waehrend also innerhalb der alten Buergerschaft vollstaendige Rechtsgleichheit bestanden hatte, begann die Neubuerger- oder die ehemalige Insassenschaft von Haus aus damit, sich in eine Anzahl bevorrechteter Familien. und eine zurueckgesetzte Menge zu scheiden.
Dass diese Menge aus der Gemeindeversammlung ausgeschlossen war, obwohl sie die gemeinen Lasten mittrug, mochte ertragen werden, solange die Gemeindeversammlung selbst im wesentlichen nicht eingriff in den Gang der Staatsmaschine und solange die Koenigsgewalt eben durch ihre hohe und freie Stellung den Buergern nicht viel weniger fuerchterlich blieb als den Insassen und damit in der Nation die Rechtsgleichheit erhielt.
Nachdem dieselbe eine Weile gewaehrt hatte, wurden die kampanischen Griechen des gestoerten Handels und der fremden Besatzung muede; und die Roemer, deren ganzes Bestreben darauf gerichtet war, von der Koalition, deren Bildung bevorstand, die Staaten zweiten und dritten Ranges durch Sondervertraege fernzuhalten, beeilten sich, sowie sich die Griechen auf Unterhandlungen einliessen, ihnen die guenstigsten Bedingungen zu bieten: volle Rechtsgleichheit und Befreiung vom Landdienst, gleiches Buendnis und ewigen Frieden.
Da ward noch ein Versuch gemacht, die tribunizische Gewalt dadurch zu beseitigen, dass man dem gemeinen Mann die Rechtsgleichheit auf einem geregelteren und wirksameren Wege sicherte.
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