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Derselbe wurde aus einer selbstaendigen politischen Konfoederation in eine bloss religioese Festgenossenschaft umgewandelt; die altverbrieften Rechte der Eidgenossenschaft auf ein Maximum der Truppenaushebung und einen Anteil an dem Kriegsgewinn gingen damit als solche zu Grunde, und was derart spaeter noch vorkam, traegt den Charakter der Gnadenbewilligung.

Wenn der ausgehobene Buerger und Bauer in dem Kriegsdienst nichts sah als eine fuer das gemeine Beste zu uebernehmende Last und im Kriegsgewinn nichts als einen geringen Entgelt fuer den ihm aus dem Dienst erwachsenden weit ansehnlicheren Verlust, so war dagegen der geworbene Proletarier nicht bloss fuer den Augenblick allein angewiesen auf seinen Sold, sondern auch fuer die Zukunft musste er, den nach der Entlassung kein Invaliden- , ja nicht einmal ein Armenhaus aufnahm, wuenschen, zunaechst bei der Fahne zu bleiben und diese nicht anders zu verlassen als mit Begruendung seiner buergerlichen Existenz.

Die Veteranen aus dem Zweiten Makedonischen und dem kleinasiatischen Krieg kehrten bereits durchgaengig als wohlhabende Leute heim; schon fing der Feldherr an, auch von den Besseren gepriesen zu werden, der die Gaben der Provinzialen und den Kriegsgewinn nicht bloss fuer sich und sein unmittelbares Gefolge nahm und aus dessen Lager nicht wenige Maenner mit Golde, sondern viele mit Silber in den Taschen zurueckkamen dass auch die bewegliche Beute des Staates sei, fing an in Vergessenheit zu geraten.

Von stehenden Geschenken der Gemeindebuerger an den Koenig wird nichts berichtet. Hierzu kam der Ertrag der Viehbussen und Konfiskationen und der Kriegsgewinn.

Darum endlich ward die Wehrpflicht zwar wohl auf die Untertanen mit, aber doch keineswegs von der herrschenden Buergerschaft abgewaelzt; vielmehr wurde wahrscheinlich die letztere nach Verhaeltnis bei weitem staerker als die Bundesgenossenschaft und in dieser wahrscheinlich wiederum die Gesamtheit der Latiner bei weitem staerker in Anspruch genommen als die nichtlatinischen Bundesgemeinden; so dass es eine gewisse Billigkeit fuer sich hatte, wenn auch von dem Kriegsgewinn zunaechst Rom und nach ihm die Latinerschaft den besten Teil fuer sich nahmen.

Zwar blieb auch jetzt noch wenn nicht der hernikischen, doch wenigstens der latinischen Eidgenossenschaft ihr formelles Anrecht auf den dritten Teil von Kriegsgewinn und wohl noch mancher andere Ueberrest der ehemaligen Rechtsgleichheit; aber was nachweislich verloren ging, war wichtig genug, um die Erbitterung begreiflich zu machen, welche in dieser Zeit unter den Latinern gegen Rom herrschte.